Zum Inhalt springen
Registrieren

Ist so eine Hundehaltung schon tierschutzrelevant?


ufi

Empfohlene Beiträge

Ich weiß jetzt nicht so richtig, ob das in diese Rubrik gehört, ansonsten kann es ja vielleicht jemand von den netten Mod´s verschieben. Bei mir läuft es halt so ein bißchen unter Kummer und ich beobachte es jetzt schon eine Weile und weiß nicht, ob ich das gut finde.

Bei mir in der Siedlung gibt es seit ein paar Monaten einen jungen Schäferhund. Er wohnt in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoß und sitzt fast immer angebunden an einer ca. 2m-Leine auf der Terasse, also größer ist auch die Terasse nicht, hat so ein Geländer drum, ist ein bißchen erhöht vom Gemeinschaftsgarten und erinnert eher an einen Balkon, aber mit einem offenen Abgang zum Garten, wahrscheinlich deshalb die Leine. Er wurde soweit ich mitbekommen habe als Welpe angeschafft, es wird mit ihm spazierengegangen, wieviel weiß ich nicht. Bisher habe ich HH und Hund nur auf der 100m entfernt liegenden Wiese Ball spielen sehen und den Hund schon mal über das anliegende Feld stromern sehen. Im weiteren Gebiet habe ich die noch nie getroffen.

Er hat zwar auf der Terasse oder Balkon eine Hundehütte, wenn ich nachts da meine Nachtrunde laufe kann ich manchmal nicht wirklich sehen ob er draußen ist, also will sagen, wenn er in der Hütte liegt, sehe ich ihn nicht. Ich habe ihn aber nachts auch schon oft vor der Hütte gesehen, wenn ich mit Finja da lang ging und vielleicht mal ein bißchen lauter war, weil ich meine mal gerade rufen mußte. So auch letzte Nacht, und da war es hier schon echt scheiße kalt.

Ich weiß nicht so richtig damit umzugehen, mir tut der Hund irgendwie leid. Vielleicht bin ich auch verweichlicht, mein Hund lebt mit mir im Haus und schläft auch hier und ich könnte es mir auch gar nicht anders vorstellen. Ich will auch keine Vorurteile haben. Bekannte von mir haben ihren Hund auch jahrelang draußen im Garten allerdings und mit kuscheliger, winterfester Hütte gehalten und ihrer hat das auch freiwillig oft so gewählt. Er war aber nie angeleint und hatte den ganzen Garten zur freien Verfügung, zwar auch nicht so mein Ding, aber so what.

Ich würde den HH ja gerne mal ansprechen, aber leider treffe ich den nie. Ich werde mal weiter beobachten und es vielleicht auf der Nachtrunde auch mal provozieren, daß er aus seiner Hütte raus kommt, um mir einen Überblick darüber zu verschaffen, wieviel er wirklich draußen ist.

Aber mein Eindruck ist nicht so toll. Was würdet Ihr machen, oder bin ich da überempfindlich? Ich will aber auch nichts verpennen. Ich frage mich nur, warum schafft man sich einen Hund an und sperrt ihn dann aus? Ich bin aber auch kein Mensch, der jetzt jeden anscheißt, aber mir tut das so leid.

Hat jemand Tips, wie ich da weiter vorgehe und was ich machen soll?

Link zu diesem Kommentar
  • Antworten 114
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • gast

    24

  • MaramitJule

    24

  • McChappi

    21

  • JaneDoe

    14

Top-Benutzer in diesem Thema

Anbindehaltung ist in Deutschland verboten. Das geht nur, wenn der Hund an einer Laufleine gehalten wird, was in dem Fall ja nicht so ist.

Link zu diesem Kommentar

Fakt ist Hund darf nicht angekettet werden und verbringt er den großteil seiner Zeit auf der Terrasse bzw wohnt dort dann gelten dort wohl auch die Bestimmungen für Zwinger.

Aber wie gesagt angeleinte Haltung ist verboten also einfach beim Vet amt anrufen.

Wo und wie viel die HH gassi gehen ist leider egal. Das sie gehen reicht da leider schon aus.

Link zu diesem Kommentar

Und selbst unangebunden ist der Balkon nach deiner Beschreibung zu klein. Und wenn er unter einem Jahr alt ist, dann geht auch eine gesetzeskonforme Anbindehaltung nicht. Dazu fehlt die Schutzhütte.

So geht es nicht, ich würde erstmal versuchen mit den Leuten zu reden. Der nächste Schritt wäre der Amtstierarzt, aber wie gesagt, ich würde mal klingeln und das Gespräch suchen. ;)

Link zu diesem Kommentar

Danke. Das ist schon mal ein brauchbarer Hinweis.

Also tagsüber ist er definitiv immer draußen an dem Terassengeländer angebunden. Nachts weiß ich es halt nicht genau, weil ich es auch nicht immer sehen kann. Aber Dein Hinweis bewegt mich doch dahin, mal die Augen offen zu halten. Ich dachte halt schon mal, ich bin ein bißchen zu sensibel.

Link zu diesem Kommentar

Anbindehaltung in der Form ist verboten (wie oben schon steht).

Die Haltung auf einem Balkon auch, wenn der nicht den Mindestanforderungen an einen Zwinger entspricht (8 qm plus die Fläche der Huette, welche isoliert sein muss, zudem muss ein witterungsgeschützter Platz ach außerhalb der Hütte gegeben sein)

Draußen schlafen viele Hunde, das finde ich an sich nicht schlimm, eigentlich ist es erheblich natürlicher, als sie im warmen Haus schlafen zu lassen (es bildet sich erheblich ausgeprägteres Winterfell). Aber so ohne Anschluss an seine Familie, als Einzelhund ... schön ist sicher anders. Aber das draußen schlafen finde ich am wenigsten schlimm, viele Hunde schlafen ja auch im Erdgeschoss, während die Familie im Obergeschoss schläft. Die haben auch nicht unbedingt ein Problem damit. Und wenn der Hund den Balkon als zur Wohnung gehörend versteht, ist das ja nichts anderes. Sofern er denn genug Platz, Wasser, einen warmen Schlafplatz hat und nicht angebunden ist ...

Link zu diesem Kommentar

Selbst wenn der Hund jeden Tag "nur" 3 oder 4 Stunden angebunden, zählt das als Haltung, wenn es regelmäßig passiert.

Und dann hat er ein Recht auf mindestens 6 qm plus Hütte oder, wenn er den überwiegenden Teil des Tages dort verbringt auf 8 oder 10 qm plus Hütte. Das ist abhängig von seiner Schulterhöhe.

Soll er angebunden werden, dann muss er älter als ein Jahr sein und eine mindestens 6 Meter frei gleitende Leine haben und seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens 5 Metern. Hier findest du eine Zeichnung, wie das aussehen muss. Dazu natürlich wieder eine Hütte.

Hier die entsprechende Verordnung dazu.

Link zu diesem Kommentar

Hab grad ne PDF dazu gefunden bekomm es aber nicht hier her.

Da stehr drin das eine anbindehaltung nur erlaubt ist wenn die Leine min 6m lang ist und der Hund sich min 5m in jede Richtung bewegen kann.

Von daaus muss seine Wetter geschützte und gedämte Hütte zu erreichen sein. Halsband oder Geschirr dürfen nicht zu dünn sein und sich nicht zu ziehen. Min Anforderungen der größe bei umzäunten Zwingeranlagem 6qm.

Meld es beim Amt die sollen sich das einfach angucken

Link zu diesem Kommentar

Soll er angebunden werden, dann muss er älter als ein Jahr sein und eine mindestens 6 Meter frei gleitende Leine haben und seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens 5 Metern. Hier findest du eine Zeichnung, wie das aussehen muss. Dazu natürlich wieder eine Hütte.

Der Hund ist kein Jahr und auch alles andere paßt nicht, außer das er eine Hütte hat.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...