Zum Inhalt springen
Registrieren

Haftung Tierpension


doribabe21

Empfohlene Beiträge

doribabe21

Hallo!!

Auf der Suche nach einer Hundepension bin ich über diese gestolpert:

http://hundepension-bodensee-oberschwaben.de/pension/vertragsbedingungen/

Und eben auch auf Ihre Vertragsbedingungen:

Laut denen Hafte ich wenn der Hund etwas anstellt und trotz der üblichen Aufsicht ausbricht und eben etwas anstellt (und was bedeutet übliche Aufsicht...).

So, ich dachte jetzt aber, dass in solch einem Fall ja viele Hundehaftpflichtversicherungen nicht einspringen, da ja gewerblicher Aufpasser.

Ich hab im Kopf, dass dieser für solche Fälle abgesichert sein muss.

Gut, diese Pension kommt für uns eh nicht in Frage, da Zwingerhaltung (gut, im Winter ja heizbar), aber man weiß ja nie auf was man im äußersten Notfall zurückgreifen müsste.

Daher würde mich jetzt schon interessieren, ob das so händelbar ist.

Link zu diesem Kommentar
  • Antworten 60
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • gast

    8

  • HappyFinny

    7

  • JaneDoe

    6

  • mulan84

    3

Top-Benutzer in diesem Thema

COMpanion

Schön blöd wer dort mit diesen Vertragsbedingungen seinen Hund hin gibt.

Eine Hundeperson sollte eine Betriebshaftpflicht besitzen und wenn sie Schäden verursachen z.B aufgrund von mangelnder Aufsichtspflicht, mangelner Sicherung oder durch grobe Fahrlässigkeit oder einfach aufgrund von einem Unfall haben diese auch dafür Rechnung zu tragen und nicht der Besitzer der seinen Hund dort gut beaufsichtigt und versorgt wissen möchte. Klar komt es z. B. Zu einer Erkrankung dann ist dies soweit nicht durch äußere Einwirkung entstanden oder aufgrund von Säuchen aufgetreten vom Eigentüber / Besitzer / Halter also nicht der Pension zu tragen auch wenn die Pension dafür in Vorleistung gehen sollte.

Ich schlage vor das dieses Unternehmen sich zukünftig auf die Rasse Steif beschränkt denn da kann man dann davon ausgehen das die niemals zu einer Kostenfalle und einem unkontrollierbaren Betriebsrisiko werden.

Link zu diesem Kommentar
doribabe21

ne, der Punkt ist ganz klar, wird mein Hund dort krank, dann bezahle ich schon die TA-Rechnung.

Weil das wäre ja noch schöner solch ein Rund-um-versorgt-Programm :)

Es sei denn eine VErletzung entshet eben aufgrund des Verschuldens des Pensinsinhaber (wie oder was auch immer da passieren mag).

Mir geht es im Grunde nur eben um den Punkt, dass ich hafte wenn der Hund irgendetwas anstellt. Eben, weil er ausbricht oder so.

Lass ihn mal in so einem Fall vor ein Auto rennen...

Ich dachte eben, dass in so einem Fall meine Haftpflicht unter Umständen nicht bezahlt, da ja gewerbliche Hundepension (oder wie auch immer ich das jetzt nennen mag) und eben der Pensionsinhaber für solche Fälle versichert sein muss.

NAchher steh ich dann da und darf nen nigelnagelneuen Mercedes was weiß ich bezahlen.

Link zu diesem Kommentar

Das ist eine sehr gute Frage!

Auch viele Hundesitter schließen ja laut ihrer AGB jegliche Haftung aus.

Da steht meist sowas wie "Für Schäden die der Hund bei Dritten (Mensch/Tier) anrichtet, haftet allein der Hundehalter."

Würde mich auch interessieren, ob dann meine Hundehaftpflicht einspringt.

Link zu diesem Kommentar

Das kommt wohl auf die AGBs der Hundehalterhaftpflicht an. Ich habe darauf geachtet, dass ich auch dann versichert bin, wenn tom von jemand anderem versorgt wird.

Link zu diesem Kommentar
COMpanion

Rein Rechtlich ist immer der der den Hund betreut oder gerade führt auch in einem Schadensfall zu belangen. Führe ich zum Beispiel den Hund meines Nachbarn und dieser Fällt ein Mensch an so kann soweit es im Vertrag der Versicherung beinhaltet ist diese zwar für die Schäden aufkommen doch bin ich als der Beaufsichtigte und nicht der Hundehalter wegen Körperverletzung straffällig fehlt eine entsprechende Deckung von seiten des Besitzers bin ich als Beaufsichtigende Person voll und ganz für den Schaden haftbar. So ist dies auch bei Pensionen. Außerdem müssen sie die Hunde so führen halten und beaufsichtigen das so etwas nicht vorkommt tut es das trotzdem sind sie haftbar nie der Besitzer. Es wäre doch absoluter schwachsinn wenn die Pension zum Beispiel wie erst kürzlich in einer geschehen das Fenster aufläßt der Hund entweicht für einige Kosten auf unseren Straßen sorgt und dann ich als Halter haften soll. Hier hat man in guten Glauben die Aufsichtspflicht übertragen eine solche Vereinbarung kann nicht Rechtlich haltbar sein weil wir keinerlei Einfluß auf die dortigen Geschehen haben aber die Pension schon und dies auch Gewerblich anbietet.

Ich denke das ein Solcher Vertrag sogar als Sittenwiedrig einzustufen ist und damit §138 BGB widerspricht.

Wer sich genauer über diesen Paragraphen belesen möchte kann dies sehr gut unter

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/sittenwi.htm

Link zu diesem Kommentar

Ich suche ja grade einen gewerblichen Hundesitter. Bei fast allen, die in Frage kommen, schließen die AGB´s Haftungsansprüche aus.

Bei der Tiersitterin meiner 1. Wahl steht im Vertrag, dass der Halter für alle Schäden haftet, den der Hund bei ihr oder bei Dritten anrichtet. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden vertraglich ausgeschlossen.

Mir geht es im Grunde nur eben um den Punkt, dass ich hafte wenn der Hund irgendetwas anstellt. Eben, weil er ausbricht oder so.

Lass ihn mal in so einem Fall vor ein Auto rennen...

Genau darum geht´s mir auch. Der Hund muss ja nicht einmal etwas anstellen. Reicht ja auch schon, wenn sich ein Passant vor dem Hund erschreckt, stolpert und sich die Hüfte bricht.

Rein Rechtlich ist immer der der den Hund betreut oder gerade führt auch in einem Schadensfall zu belangen. [...] Außerdem müssen sie die Hunde so führen halten und beaufsichtigen das so etwas nicht vorkommt tut es das trotzdem sind sie haftbar nie der Besitzer.

Der gewerbliche Hundesitter muss ja nicht zwangsläufig fahrlässig handeln, damit ein Schadensfall auftreten kann. Siehe mein Bsp. mit dem erschrockenen Passanten oder die Leine reißt ect.

Sind solche Haftungsausschlüsse tatsächlich nicht haltbar oder sogar sittenwidrig? Oder haftet dann der Halter, der ja schließlich den Vertrag unterschrieben hat?

Link zu diesem Kommentar

Die in dem Link gezeigte Pension scheint semiprofessionell.

Keine UmsatzsteuerID-nummer angegeben, Zwingergitter aus einfachen dünnen Baustellengittern und Freiläufe mit nur geringer Zaunhöhe und -stärke.

Unter den Voraussetzungen logisch, dass sie keine Haftung z.B. für ein Entlaufen übernehmen wollen.

Bei solchen Pensionen ( es gibt auch genügend "Schulen" nach der Methode ) ärgert mich immer, dass sie quasi "schwarz" arbeiten und folglich auch im Preis etwas günstiger liegen als gewerblich angemeldete Betriebe.

Auch fehlt sehr häufig die vom Gesetzgeber ( TSchG §11 ) geforderte Sachkunde und Genehmigung. Und natürlich die von dir angesprochene Betriebshaftpflichtversicherung.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...