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Darf man ohne Genehmigung des Vermieters einfach einen zweiten Hund anschaffen?


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Hallo an alle,

die Frage steht ja oben. Aus Gründen der Anonymität beschreibe ich das als ZUstand in der näheren Umgebung.

Betreffender Mieter hält schon einen großen Hund mit dem er auch in die Wohnung eingezogen ist. Plötzlich wird den Nachbarn ein zweiter Hund angekündigt. Wohl deutlich kleiner als der erste Hund aber eben noch ein Hund.

Mieter ist Vollzeit berufstätig und hält es mit dem Flur putzen auch nicht so genau wo die beiden Hunde natürlich nach jedem Gang durch laufen. Der Welpe weint zudem öfter wenn er alleine ist.

Vermieter ist nicht gefragt worden , die Nachbarn sowieso schon nicht.

Darf man das ?

Danke an alle :winken:

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Hallo,

ich wußte ja, das Vermieter ein Hundehalterverbot aussprechen können aber das die ein Zweithundhalterverbot aussprechen können, wäre mir neu. :think:

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Das kommt ganz darauf an, was im Mietvertrag steht.

Und ja, ein Vermieter darf einen zweiten Hund verweigern.

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Kommt darauf an was im Mietvertrag vereinbart wurde. Es kann durchaus die Anzahl der Tiere im Mietvertrag geregelt werden.

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Es kann sogar sein, dass ein Vermieter nur für einen bestimmten Hund die Erlaubnis erteilt.

Zum Beispiel: Nur Bello. Wenn Bello dann nicht mehr sein sollte, dann muss für einen neuen Hund erneut um Erlaubnis gebeten werden.

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Ich würde auch sagen, kommt drauf an ob es dazu genaue Angaben im Mietvertrag gibt.

Bei uns steht zum Beispiel drin " Die Vermieter haben der Haltung eines Hundes zugestimmt".

Ich würde das also so auffassen, dass ich definitiv anfragen müsste, ob ein weiterer erlaubt ist.

Wenn drin steht "Hundehaltung erlaubt" ist ja keine Anzahl festgelegt.

Aber ich finde es eine Sache der Höflichkeit, dass ich das mit meinem Vermieter abspreche (wobei wir die einzigen Mieter sind und ein gutes Verhältnis zu unseren Vermietern haben - von daher will ich das es so bleibt).

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wildwolf

Schließe mich Kendra an.

Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht.

Außerdem finde ich, das zum guten Ton gehört- den Vermieter wenigstens zu informieren

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Wenn im Mietvertrag allgemein Haustiere erlaubt sind und man jetzt nicht unpassend viele Hunde hält, dürfte es kein Problem sein. Wenn allerdings im Mietvertrag Hundehaltung nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt ist und dieser konkret EINEM Hund zugestimmt hat, sieht das anders aus.

Wie wäre es damit, denjenigen erstmal anzusprechen? Auf das Weinen des Welpen und den verschmutzten Gang? Und mal nachzufragen?

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Hallo an alle,

also im Mietvertrag ist geregelt das die Hundehaltung (ganz allgemein "Hundehaltung" ohne Nennung von Rassen und Anzahl der Hunde) vom Vermieter genehmigt werden muss.

Ob in diesem Fall die Genehmigung nur für diesen einen Hund( der mit eingezogen ist) oder für einen Hund im allgemeinen erteilt wurde ( wenn dann auch nur mündlich keinesfalls schriftlich- DAS weiß ich) kann ich nicht sagen, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Da mir der Vermieter ( hiesiger Immobilienmakler mit gutem Leumund) selber bekannt ist gehe ich davon aus das er einen Hund erlaubt hat, weil eben noch ein zweiter Hund in einer anderen Familie in dem Haus wohnt.

Hätte er aber auch einen zweiten Hund genehmigt dann wäre klar gewesen das er auch der anderen Familie die schon einen Hund hat einen vermeintlichen Zweithund genehmigen muss.

Da stellt sich die Frage ob ein Vermieter 4 Hunde in einem 3 Familienhaus mit hellhörigen Wänden "dulden" will.

Zudem bestand der Vermieter bei Anschaffung des ersten Hundes im Haus darauf das alle Nachbarn ihr Einverständnis dazu geben um möglichen Konflikten von vornherein vorzubeugen.

Hallo Soja,

der betreffende Mieter ist schon angesprochen worden da sich natürlich viele Dinge in einem persönlichen Gespräch besser klären lassen, so jedenfalls immer mein Ratschlag.

Zu dem weinenden Welpen wurde gesagt das er sich noch an das Alleinsein gewöhnen muss und das das eben bei Welpen so wäre.

DAs hat sich aber auch wirklich schon gebessert mit dem Weinen, wobei ICH persönlich es für das Würmchen nicht schön finde das es alleine sein muss.

Zum Hausflur wurde gesagt das man sich nicht vorschreiben lassen würde wann man den Flur putzen würde. Umgekehrt wurde die Installlierung eines Reinigungsdientes aber als zu teuer abgewiesen.

Schwierige Situation da HUndehaltung in der Stadt eh schon ein schwieriges Thema sein kann.

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