McChappi 18. August 2012 Teilen 18. August 2012 Ich hab mal ne Frage. Muss ein Harz 4 empfänger das geld was er durch vermehrung einnimmt angeben oder gar besteuern ? lg Jacky Link zu diesem Kommentar
gast 18. August 2012 Teilen 18. August 2012 Nö, ist eine Vermögensumwandlung. Es sei denn du machst dadrauß wirklich ein geschäft. Außerdem kann das Amt nur das nachprüfen was auf deinem Konto passiert, was du in die Hand gedrückt kriegst bekommt niemand die Nase dran... Link zu diesem Kommentar
Malt53 18. August 2012 Teilen 18. August 2012 Im Prinzip musst Du jegliches Einkommen gleich welcher Art angeben. Bei einer eventuellen Kontrolle würde man Dir sonst zunächst mal gewerbsmäßiges Handeln unterstellen und die Leistungen kürzen oder versagen. Die Beweislast das dem nicht so ist liegt dann bei Dir. Link zu diesem Kommentar
gast 18. August 2012 Teilen 18. August 2012 Soweit ich weiss muss man alle Einkünfte angeben..... Den Staat zu bescheissen ist kein Kavaliersdelikt Link zu diesem Kommentar
Gast 18. August 2012 Teilen 18. August 2012 OriginalbeitragAußerdem kann das Amt nur das nachprüfen was auf deinem Konto passiert, was du in die Hand gedrückt kriegst bekommt niemand die Nase dran... Leider ist das sooo nicht richtig. Es gibt immer wieder nette Nachbarn, angebliche Freunde usw. die dem Amt gern mal was erzählen, weil Du sie geärgert hast. Im Übrigen: wenn einer Geld verdient, muss er es angeben und versteuern. So hart das für manche eben ist, so funktioniert es nun mal! LG M. Link zu diesem Kommentar
gast 18. August 2012 Teilen 18. August 2012 Laut Gesetz sind doch Tiere nur "Sachen", wenn ich meine anderen nicht lebenden Sachen bei Ebay verkaufe nennt sich das Vermögensumwandlung. Da man erstmal Zeit, Geld usw. in die Tiere stecken muss bleibt da kein großer gewinn. da nicht festgelegt ist wann hundezucht gewerblich oder nicht gewerblich geführt wird spielt das keine rolle... klar, kann man das angeben, abgezogen wird einem davon jedoch auch nichts ich könnte auch meine komplette wohnungseinrichtung verkaufen und sie dürften mir nichts anrechnen. Link zu diesem Kommentar
gast 18. August 2012 Teilen 18. August 2012 da nicht festgelegt ist wann hundezucht gewerblich oder nicht gewerblich geführt wird spielt das keine rolle... . Doch es ist fest gelegt. Wer mehr als 3 Würfe im Jahr zu verzeichnen hat, gilt als gewerbliche Zucht. Link zu diesem Kommentar
Jasbandu 18. August 2012 Teilen 18. August 2012 OriginalbeitragLaut Gesetz sind doch Tiere nur "Sachen", wenn ich meine anderen nicht lebenden Sachen bei Ebay verkaufe nennt sich das Vermögensumwandlung. Nein, nur dann, wenn Du die Sachen nicht "produziert" hast. Die Welpen sind ja sozusagen "neu gemacht" worden und werden dann verkauft, insofern ist es eben nicht vergleichbar mit der Situation "ich verkaufe mal meinen Fernseher". Link zu diesem Kommentar
gast 18. August 2012 Teilen 18. August 2012 OriginalbeitragAußerdem kann das Amt nur das nachprüfen was auf deinem Konto passiert, was du in die Hand gedrückt kriegst bekommt niemand die Nase dran... "Lustige" Einstellung....... ganz nach dem Motto, "wenn die das nicht mitbekommen dann ist es doch auch ok". Link zu diesem Kommentar
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