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Verteidigung


gast

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So Leute, mich würde mal interessieren, ob jemand weiß wie die Gesetzeslage aussieht, wenn sich mein Hund wehrt bzw. er mich beschützen würde.

Vorweg ich würde NIE wollen, dass mich mein Hund beschützt.

Zur Vorgeschichte: da mein Hund schon als Welpe extrem geschlagen wurde, hat er einen hohen Trieb zur Selbstverteidigung und Verteidigung der Besitzer, und das weiß ich auch, dementsprechend sichere ich ihn auch.

Bei den Vorbesitzern musste er leider die Erfahrung machen: nur mit vorwärts gehen, hast du deine Ruhe! (Was bei den Besitzern kein Wunder war) Er verbellt und knurrt nicht mehr, sondern schnappt gleich zu!

Jack fand meinen Bruder von Anfang an "komisch", bei Männern muss man ziemlich aufpassen, und da sich mein Bruder nie mit ihm beschäftigt hat und auch kein einziges Mal mit ihm kommunizierte (streicheln, leckerlie geben etc) und Jack meinen Bruder nicht einschätzen konnte, kam es zu nicht schönen Vorfällen. Unter anderem empfand er meinen Bruder als Eindringling, ja stufte ihn sogar als "ungebetenen Gast = Einbrecher" ein, das einzige wo er knurrte war wenn mein Bruder zur Haustür reinkam (aber hörte auf als er sah, wer hereinkommt), es kam sogar mal soweit das er meinen Bruder zwickte (aber nur weil sich mein Bruder unbewusst über ihn drüber gebeugt hat, und mit den Armen rumgefuchtelt hat.

Für Jack hat das den Anschein erweckt, als wollte mein Bruder zum Schlag ausholen! Wenn man bei Jack unabsichtlich die Hand hebt, duckt er sich und fängt an zu winseln (früher halt, jetz hat er sich schon gut eingelebt und vertraut uns und fängt an zu leben) . Und glaubt mir ich wusste nichts von Jack's starken Wehrtrieb, und von seiner Vergangenheit! Ich erfuhr alles als ich nachhakte (bei den 2. besitzern, den Sohn von den Erstbesitzern) Wenn ich es gewusst hätte, hätte ich ihn gleich gesichtert und darauf geachtet!

Dementsprechend hatte mein Bruder natürlich auch Angst vor Jack , von da an wurde Jack auch im Haus gesichert.. aber ich bin deswegen total happy, denn mein Bruder hat sich endlich überwunden und Jack gezeigt "er tut ihm nix".. somit ist Ruhe eingekehrt, und Jack und er sind Freunde :D aber das ist nicht das Thema, wollte euch nur ein Beispiel geben.

(Jack verbellt früher auch Leute auf der Straße)

So: jetz zu meinen Fragen!

Situation 1: Bei uns wird eingebrochen, (Jack merkt das sofort, auch wenn er im 1. Stock schläft), er meldet, tat er bei meinen Bruder wenn er spät heimkam auch, da er ihn als "Bedrohung" einstufte (ich würde ihn, soweit das es geht in ein Zimmer sperren und ruhig halten, was wahrscheinlich gar nicht einfach wäre), so nun sagen wir mal er kommt trotz Verwahrung mit den Einbrecher in Kontakt, ich kann ihn nicht mehr halten, und ich weiß, er würde wahrscheinlich richtig zubeißen... also nix mit Drohung etc., wie muss ich mich dann Verantworten?

Situation 2: Ich werde an der Straße angefallen, derjenige versucht mir weh zu tun/mich zu entführen/mich zu vergewaltigen, und mein Hund geht dazwischen und beißt!

Ich würde ihn solange festhalten, wie möglich, aber ich denke Hunde und richtige Gefahr sind zwei paar Schuhe, er entwickelt da mit Sicherheit eine Mordskraft (hat er ja jetzt schon bei Hundebegegnungen) ! (Wie einige möglicherweise wissen, hat mein Hund ein Sozialisierungsproblem, und kommt mit Hunde im Moment nicht gut aus)

Wenn ich z. B. in Panik bin und total Angst habe, mir die Leine aus der Hand rutscht, kommt mein Hund an den "Täter" ran und ich weiß, mein Hund würde mich bis aufs Letze beschützen!

Ich würde wahrscheinlich weglaufen sobald der Täter abgelenkt ist/bzw. Schmerzen hat wegen der Bisswunde, und in Sicherheit die Polizei rufen + Krankenwagen... damit derjenige auch nicht "Geschichten" erzählt oder so, nicht das es am Ende heißt, mein Hund hätte ihn grundlos angefallen..

Gilt das als Verteidigung? Muss ich dann damit rechnen, dass mein Hund als gefährlich eingestuft wird? Aber wie ist das dann mit Polizeihunden? Die werden doch auch eingesetzt und packen zu?Oder irre ich mich da?

Situation 3: jemand kommt auf meinen Hund zu und bedroht ihn, schlägt ihn etc.. laut Gesetz ist das quälen von Tieren ja verboten, was ist wenn sich mein Hund wehrt? Meines Wissens darf er das laut Gesetz oder?

Aja ich hoff niemand hat jetz den Eindruck, ich würd meinen Hund nach vorne schicken, und hole mir jetzt Tipps und Informationen über die Strafe, mit der ich zu rechnen habe. Es ist rein Interesse! Und glaubt mir, ich würd alles tun um meinen Hund zu beschützen.. die Vorbesitzer dürften mir nicht vor die Augen treten... :wall::wall: ich wüsst nicht was ich mit denen mach ...

Und ich weiß, mein Hund ist eine "Warnung" für sich, ich denke nicht, dass jemand mich anfallen würde, wenn ich mit Jack unterwegs wäre.

Ich möchte wirklich niemals das mein Hund mich beschützt, Leute die bei anderen skrupellos/gewalttätig einbrechen oder andere überfallen/vergewaltigen etc machen vor nichts halt, und sind bestimmt bewaffnet, ich könnte es niemals ertragen, dass mich mein Hund beschützt und deswegn stirbt!

LG

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Da dein Hund dich beschützt denke ich mal,wirst du keine Strafe bekommen.

Zumindest nicht bei einem tätlichen Angriff auf deine Person.

Im Groben müßtest Du zum Wesentest.

Bei einem Wohnungseinbruch sieht die Sachlage schon etwas anders aus.

Bei Bekannten von mir wurde in deren Laube eingebrochen.

Pech für den Einbrecher .Ein Rotti war in der Laube.

Der Beitzer rief die Polizei da überall Blut war.

Vom Einbrecher keine Spur.

Er wurde belehrt...Er könne von Glück sagen,wenn dieser sich nicht meldet und Schadensersatz fordern würde.

Er wäre verpflichtet seinen Hund auch dort zu sichern.

Obwohl es einwandfrei ein Einbruch war und ein Warnschild am Tor hing.

Begründung...es könnte sich ja um eine Hilfe suchende Person handel.

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Situation 1: Bei uns wird eingebrochen, (Jack merkt das sofort, auch wenn er im 1. Stock schläft), er meldet, tat er bei meinen Bruder wenn er spät heimkam auch, da er ihn als "Bedrohung" einstufte (ich würde ihn, soweit das es geht in ein Zimmer sperren und ruhig halten, was wahrscheinlich gar nicht einfach wäre), so nun sagen wir mal er kommt trotz Verwahrung mit den Einbrecher in Kontakt, ich kann ihn nicht mehr halten, und ich weiß, er würde wahrscheinlich richtig zubeißen... also nix mit Drohung etc., wie muss ich mich dann Verantworten?

Du musst mit Schadensersatz- u. Schmerzensgeldansprüchen des Einbrechers rechnen. Dein Hund kann als gefährlicher Hund mit entsprechenden Auflagen eingestuft werden.

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Situation 2: Ich werde an der Straße angefallen, derjenige versucht mir weh zu tun/mich zu entführen/mich zu vergewaltigen, und mein Hund geht dazwischen und beißt!

Ebenfalls Schadensersatz- u. Schmerzensgeldansprüche

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Situation 3: jemand kommt auf meinen Hund zu und bedroht ihn, schlägt ihn etc.. laut Gesetz ist das quälen von Tieren ja verboten, was ist wenn sich mein Hund wehrt? Meines Wissens darf er das laut Gesetz oder?

Und wieder,... Schadensersatz-u. Schmerzensgeldansprüche

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Ich möchte wirklich niemals das mein Hund mich beschützt, Leute die bei anderen skrupellos/gewalttätig einbrechen oder andere überfallen/vergewaltigen etc machen vor nichts halt, und sind bestimmt bewaffnet, ich könnte es niemals ertragen, dass mich mein Hund beschützt und deswegn stirbt!

Stimmt.

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In allen drei Fällen seid ihr Schuld und mußt mit den Konsequenzen rechnen.

Obwohl ich sagen muss wenn ich in Gefahr bin und mein Hund mir zur Seite steht die Konsequenzen egal sind.

Lg Birgi

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schnauzis

Bei gegenwärtigen Angriffen auf Deine Gesundheit oder gar Dein Leben greift sowohl straf- als auch zivilrechtlich die Notwehrregelung. Es kommt wahrscheinlich zur Anzeige und wird vor Gericht entschieden ob Du kein geringeres Mittel zur Verfügung hattest um den Angriff abzuwehren. Dies gilt also nicht wenn Du z.B. den Hund schickst oder der Angriff schon beendet wurde, also keine Gefahr für Deine Gesundheit mehr bestand.

Bei einem Einbruch ohne Gefahr für Gesundheit oder Leben steht die körperliche Unversehrtheit des Einbrechers rechtlich über den Sachwerten. Daher wirst Du zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet sein, strafrechtlich kann bei ausreichender Sicherung des Hundes Schuldfreiheit herauskommen. Aber letztendlich gilt immer: Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand - und oftmals entscheidet in solchen Fällen ein Richter anders als der andere.

Welche Sicherung z.B. ausreichend ist ist Ansichtssache. Reicht ein Schild oder muss wirklich jede Tür nicht nur ge- sondern auch verschlossen sein, wusste man um die Gefährlichkeit seines Hundes und tat dies mit dem angebrachten Warnschild kund ( und hätte somit den Hund noch besonders sichern müssen ), war das Bellen des Hundes schon vorher zu hören und der Einbrecher hat es ignoriert - jeder Fall wird individuell betrachtet und entschieden.

Wer bei mir einbricht und von meinen 3 Riesenschnauzern dann zu Schaden kommt ist dumm, taub oder grössenwahnsinnig. Da hätte ich kein Mitleid und würde es darauf ankommen lassen.

Wer mich angreift und dabei durch meine Hunde zu Schaden kommt ist in meinen Augen hinterher nicht nur ein Fall für den Unfallchirurgen sondern auch für den Psychiater, da hätte ich ebenfalls kein Mitleid.

Für mich ist aber immer wichtig meine Riesen so auszubilden, dass ich Aktionen ihrerseits jederzeit abbrechen kann - wenn die Gefahr vorbei ist oder es sich z.B. als Falscheinschätzung herausstellt. Damit habe ich ein gutes Geswissen mich von meinen Hunden schützen zu lassen, da ich eben auch jeder Zeit abbrechen kann.

LG Heike

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diesiso

Wenn Dein Hund Dich verteidigt, auch wenn Du angegriffen und Dein Leben bedroht wird, hat der Geschädigte (leider) das Recht, Dich anzuzeigen.

Beim Einbruch war es bei einem Bekannten so, dass der Hund den Einbrecher leicht verletzt hat.

Dieser zeigte meinen Bekannten an und der Einbrecher bekam Recht.

Dem Bekannten wurde mitgeteilt, dass er erst, wenn der Hund den Einbrecher hinter der 2. verschlossenen (also abgeschlossenen) Tür gestellt hätte "aus dem Schneider" gewesen wäre.

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Danke für eure Antworten, ist aber ziemlich .. naja sagen wir es mal naiv "unfair",z. B. bei uns wird eingebrochen, derjenige bricht doch in unsere Privatsphäre ein , und wenn ich z. B. angegriffen werde, hätt ich schon ziemlich Angst, nicht zu sagen womöglich sogar Todesangst.

Und wenn ich mich selbst wehren würde, wäre das natürlich ein anderes Thema. Ein Freund von mir wurde mal min Messer bedroht und angegriffen, mein Freund bekam dann eine Ermahnung, da er den Einbrecher das Kiefer gebrochen hat. Ehrlichgesagt ich wäre so in Panik, ich würde auch alles tun, damit der von mir weggeht.

Ganz schön verzwickte Sachlage ...

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Also wenn der Einbrecher durch die verschlossene Terrassentür reinkommt und gebissen wird, hab ich ein Problem, aber wenn er durch die Treppenhaustür und Eingangstür hereinkommt nicht?

Verstehe jemand das...

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@ Diesiso

Hallo, wie ist das genau mit der 2. verschlossenen Tür?

Zuerst kommt das Gartentor, das ist verschlossen, der Einbrecher klettert darüber, dann kommt die Eingangstür .. (die e sicher nicht leicht zu knacken ist), ist das dann die 2. verschlossene Tür?

Und wenn derjenige, (wir haben ein Haus) vom Erdgeschoss kommt, und in den 2. Stock in mein Zimmer rein geht (dann hat er e sehr schlechte Karten, weil wenn ich nicht merke das ein Einbrecher da ist, kann ich Jack auch nicht halten/sichern! Wobei ich es bestimmt merken würde, da Jack Radau machen würde.. Aber nehmen wir an, ich merke es nicht!

Ist es dann auch meine Schuld?

Aja und ich find's schon bisschen dreist von Einbrecher/Angreifern, sorry, aber der will mir schaden, und hinterher zeigt er mich an? Will er dann nicht von seiner Tat vertuschen?

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Es ist ganz einfach so: Egal unter welchen Umständen, Du darfst Deinen Hund nicht als "Waffe" einsetzen.

Wenn Du eine Pistole hättest, dürftest Du einen Angreifer trotzdem nicht erschießen oder verletzen.

Es wird wohl mildernde Umstände geben (wenn Du beweisen kannst, in Notwehr gehandelt zu haben!), aber Körperverletzung bzw. Totschlag wäre es trotzdem.

Beim Hund als "Waffe" bzw. als Schutz genauso!

Im "Recht" sein bedeutet nicht zwangsläufig, Recht zu bekommen ;)

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