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LandesHundeVerordnung


Mixedpickles

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Mixedpickles

Hallo,

vllt. kann mir jmd hier Infos geben...

Vor einem Jahr wurde meine Hündin (Mali-Mix, knapp 25 Kg) schwer gebissen. Der Vorfall wurde von mir zur Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt gebracht.

Der Verursache und auch ich mussten zur Begutachtung der eigenen Hunde jeweils vorstellig werden.

Situation des Beissvorfalls:

Meine Hündin stand in einer Gruppe von Hunden auf einer Freilaufwiese und schlich sich an einen anderen Hund ran (sie hatte diesen typischen Bordercolly Gang, gesenkter Kopf und Schleichgang). Sie steht jedoch im Gehorsam und ich habe sie abgerufen und sie gestopt.

Zeitgleich verließ der Verursacher bereits die Wiese und war knapp 100 Meter von uns entfernt.

Da ich meine Hündin im Auge hatte habe ich nicht gesehen, dass der andere Hund von links angerast kam und sie sich im Lauf am genick packte und schüttelte. Meine Hündin konnte sich noch einmal loswinden sodass der andere Hund sich "nur" noch in Schulter und Nackenhaut verbeissen konnte.

Der Halter des "anderen" Hundes konnte selbst mit Luftabdrücken seinen Hund nicht lösen und auch Schläge auf den Kopf etc. brachten nichts. Ein kurzer Moment wo der "andere" nachfassen wollte gab mir noch die Möglichkeit meine da weg zu ziehen und sie waren getrennt.

Es gab Zeugen, der Halter hat sofort gesagt er bezahlt die Tierarzt Rechnung bla bla bla...

Nachdem ich mich dann zwei Tage später mit dem Halter traf, kamen seinerseits Vorwürfe, meine Hündin habe die Situation zu verschulden und nicht sein Hund. Zuvor sagte eine Bekannte von ihm noch, wenn dass das Tierheim erfahren würde, würde ihm der Hund wieder weggenommen...???

Da ich mein Geld hatte und ich ehrlich gesagt diesen Menschen nicht in der Lage sehen so einen Hund zu führe/ kontrollieren, habe ich mich am ende dazu entschieden eine Anzeige zu machen.

Ausgangssituation.

Das OA bestätigte mir, dass meine Hunde ok seien. Sagten mir aber auch das der andere Halter eine andere geschichte erzählte. Nähmlich das mein Hund seinen ANGEGRIFFEN hätte! Also Aussage gegen Aussage. Ich teilte dem OA mit das ich ja eine Zeugin benannt hatte (die ich ansich nicht mahl richtig kenne) und am Ende wurde ich gefragt, ob ich meine dass das nicht passiert wäre wenn der andere Hund angeleint gewesen wäre... natürlich wäre das dann nicht passiert.

Gut, nun meine eigentliche Frage.

Ich habe trotz Info von der Vet. Beamtin am Ende KEINE iInformation bekommen WAS nun aus der Anzeige geworden ist. Ich weiß also nicht, ob der Halter Auflagen bekommen hat oder nicht.

Eine Zeitlang habe ich ihn wenn überhaupt nur mit Leine gesehen (aber wir sind uns nicht oft begegnet, da ich die Ecke gemieden habe). Seit ein paar Tagen Laufe ich da aber wieder und gestern abend sah ich seinen Hund auf besagter Wiese (es war nur er da) ohne Leine, Halter erschien erst nach einigen Augenblicken auf der Bildfläche.

Also wenn ein Listenhund (Stafford) unter benennung von Zeugen und Begutachtung des OA vorgezeigt wird - dieser Hund einen Beißvorfall verursacht hat mit erheblichen Bssverletzungen an einem andern Hund - WAS um Himmelswillen passiert dann vom Amt aus?!?!?

Kann es sein das der gar keine Vorgaben bekommen hat? Also am Ende man einen Spießroutenlauf nnun machen muss in der Hoffnung der Typ läuft einem nicht mehr über den Weg?

Definitiv hat dem sein Hund meine auch wieder erkannt, als wir uns vor Monaten mal auf einege Metern Entfernung sahen - sein Hund baute sich auf und fixierte meine. Wäre der ohne Leine gewesen dann hätte der sich meine wieder gepackt.

Hat jmd. mit so einer Situation Erfhrung im Raum NRW?!

Danke für Infos.

PS. Ich bin KEIN Listenhundhasser, aber ich bin mir seher wohl bewußt das solche Hunde in den falschen Händen wesentlich größeren Schaden anrichten können als manch anderer Hund.

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Ich denke, du kannst nachfragen, ob es eine Auflage gibt. Manche hier meinten schon mal, das sei wegen Datenschutz nicht zulässig (also das fragen schon, aber die Auskunft geben nicht).

Aber erfahrungsgemäß sitzen in Behoerden ja auch Menschen und da Du ein besonderes Interesse daran hast, dass die Auflage, sofern es eine gibt, auch eingehalten wird ... Naja, frag doch einfach mal nach.

Wegen eines Vorfalles gibt es nicht zwingend Auflagen, meist erst bei mehreren. Was irgendwie auch verständlich ist, da sich eben fast jeder Hund mal mit einem anderen in die Wolle kriegt und naturgemäß die Besitzer verschiedene Versionen erzaehlen.

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@Challenger

Originalbeitrag

Hat jmd. mit so einer Situation Erfhrung im Raum NRW?!

Danke für Infos.

PS. Ich bin KEIN Listenhundhasser, aber ich bin mir seher wohl bewußt das solche Hunde in den falschen Händen wesentlich größeren Schaden anrichten können als manch anderer Hund.

Und @Mixedpickles magst mir Dein letzten Satz mal näher erläutern?

Wo ist der Unterschied zu einem Schäferhund(der wesentlich schwerer werden kann als ein Staff),Boxer,Bordeaux Dogge etc. zu einem sagen wir mal Bullterrier von 40cm?

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Originalbeitrag

Da ich mein Geld hatte und ich ehrlich gesagt diesen Menschen nicht in der Lage sehen so einen Hund zu führe/ kontrollieren, habe ich mich am ende dazu entschieden eine Anzeige zu machen.

Das verstehe ich nun nicht... :??? DA DU DEIN Geld hattest, hast Du eine Anzeige gemacht???

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Lars1970

Hallo Mixedpickles,

ihr habt also mit freilaufenden Hunden geübt. Es kam zu einer Beißerei. Der Hundehalter mit dessen Hund sich deine Hündin biss - oder umgekehrt - kam für deine Tierarztrechnung auf. Dennoch hast du Anzeige erstattet.

Was soll das? Er hat dir doch die Tierarzt Rechnung bezahlt. Was soll er denn noch machen?

Weißt du denn welcher Hund es provoziert hat? Da mischt sich auch kein Gericht ein weil es dummes Zeug ist. Was hat denn deine Hündin? Sorry, aber das regt mich auf. Wenn der andere Hund - so wie du ihn beschriebst - es ernst gemeint hätte, dann hättest du jetzt keine Hündin mehr. Offensichtlich lief die ganze Aktion sehr ritualisiert ab, und du hast anstandslos dein Geld bekommen, ohne dass es deswegen Diskussionen gab.

Ihr habt Hunde laufen lassen, es hat nicht geklappt, deine Hündin wurde am Hals gepackt und du hast das Geld für den Tierarzt bekommen. Was willst du denn noch?

Du hast doch gar nicht mitgeschnitten welcher Hund welche Signale gesendet hat.

Wenn du es nicht ertragen kannst, dass bei Gruppentraining etwas schief gehen kann, dann mach kein Gruppentraining. Das Risiko ist nunmal immer da. Hunde sind keine Kasperpuppen.

Was willst du denn? Rede mit dem Mann, geht euch aus dem Weg und gut ist es.

Selbst schuld.

Und nochmal: wenn der Stafford wirklich böse gewesen wäre, dann müsstest du dir an dieser Stelle keine Gedanken mehr um deinen Hund mehr machen; du hättest nämlich keinen mehr. Er war es also nicht.

Was du hier machst ist kleingeistiger Unsinn, der Versuch Hunde mit menschlichen Maßstäben zu messen und Leute zu mobilisieren die ins selbe Horn stoßen.

Das ist eins der Probleme in diesem Land: wir sind ja alle so offen, und wir wollen alle miteinander üben... Aber will dein Hund nicht der Bruder von meinem sein dann schlag ich euch den Schädel ein.

Wie würde sich wohl die Geschichte anhören wenn sie der andere Typ erzählen würde?

Dummes Zeug. Hunde beißen sich eben. Wenn du damit nicht leben kannst dann mach keine "Freiübungen".

Kenne sowas auch. Mein Hund hat - in der Hundeschule - mal nen anderen am Schwanz gezogen.

Was bekam ich? Tierarztrechnungen und Rechnungen über drei Tage Verdienstausfall des selbstständigen Frauchens. Zum Glück hatte ich ne Haftpflicht, die gerne Beweise für den Verdienstausfall haben wollte. Was war der Schaden? Ein paar ausgerissene Schwanzhaare und ein Zahnabdruck.

Wenn man mit so ner Scheiße anfängt, dann sollte man sich einfach mal fragen was passieren würde wenn sich alle so benehmen würden wie man selbst und ob es dann noch ne gute Idee wäre Hundehalter zu sein.

Viel Spaß bei der Überlegung

Lars

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LiamKuro
Originalbeitrag

[...]und ich ehrlich gesagt diesen Menschen nicht in der Lage sehen so einen Hund zu führe/ kontrollieren, habe ich mich am ende dazu entschieden eine Anzeige zu machen.

[...]aber ich bin mir seher wohl bewußt das solche Hunde in den falschen Händen wesentlich größeren Schaden anrichten können als manch anderer Hund.

Ich denk mal, die TE hat die Anzeige erstattet, weil sie der Meinung ist, dass der Mann nicht mit seinem Hund klarkommt und möchte durch die Anzeige bezwecken, dass der Hund in 'bessere' Hände kommt, oder zumindest ein Führungsnachweis abgelegt wird. (??)

wenn das so richtig verstanden ist:

wie kommst du darauf das der Mann nicht mit seinem Hund klarkommt, was macht ihn zum schlechten Hundehalter?

klar, wenn sein Hund aggressiv gegen Artgenossen ist, dann sollte er vielleicht nicht auf Freilaufwiesen gehen. Aber das kann man ihm auch sagen, - ohne Anzeige.

Red doch nochmal mit dem Mann.

Klar ist man sauer wenn der eigene Hund gebissen worden ist. Und am liebsten wüsste man den anderen Hund nicht mehr in der Nähe.

Aber muss da eine Anzeige echt sein? Der Mann war doch einsichtig und hat dir deine Rechnung bezahlt.

Kannst du wirklich wissen welcher Hund das erste Signal gegeben hat?

Du hast geschrieben das deiner sich mit nem Border-collie ähnlichem Gang genähert hat, und das ist halt auch schon gewöhnungsbedürftig für die meisten Hunde. Die meisten Hunde fühlen sich durch diesen starren Blick leicht provoziert, vielleicht war das ja der Grund?

Meine Hündin stand in einer Gruppe von Hunden auf einer Freilaufwiese und schlich sich an einen anderen Hund ran (sie hatte diesen typischen Bordercolly Gang, gesenkter Kopf und Schleichgang). Sie steht jedoch im Gehorsam und ich habe sie abgerufen und sie gestopt.

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Challenger
Originalbeitrag

@Challenger

Originalbeitrag

Hat jmd. mit so einer Situation Erfhrung im Raum NRW?!

Danke für Infos.

PS. Ich bin KEIN Listenhundhasser, aber ich bin mir seher wohl bewußt das solche Hunde in den falschen Händen wesentlich größeren Schaden anrichten können als manch anderer Hund.

Und @Mixedpickles magst mir Dein letzten Satz mal näher erläutern?

Wo ist der Unterschied zu einem Schäferhund(der wesentlich schwerer werden kann als ein Staff),Boxer,Bordeaux Dogge etc. zu einem sagen wir mal Bullterrier von 40cm?

Frag mich bitte nicht nach Feinheiten der diversen Rassen. Ich möchte mit einem Sheltie einfach entspannt Gassi gehen können.

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Marita2307

Zunächst mal: die Überschrift ist falsch. Es gibt seit 2003 keine Landeshundeverordnung mehr in NRW, sondern ein LandeshundeGESETZ.

Wenn es zu Beissvorfällen und Anzeigen kommt, dann werden in Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt und Veterinäramt die verursachenden Hunde per Verhaltenstest geprüft. Wenn kein Verursacher als schuldig festgemacht werden kann (z.B. Aussage gegen Aussage oder anderer Verdacht), dann werden alle beteiligten Hunde amtlich per Verhaltenstest geprüft. (Bei geringen "Schäden" umgeht man die Verhaltenstests auch oft, indem Hund und Halter einfach mal Zuhause besucht werden, man ein paar Schritte gemeinsam spazieren geht, ob der Hund "unter Kontrolle" ist)

In dem vorliegenden Fall stellen sich mir folgende Fragen:

1. wenn das auf einer Freilaufwiese passiert ist und mehrere Hunde da waren: warum passierte nicht vorher etwas - der Staff muss also "eigentlich" sozialverträglich gewesen sein.

2. wenn der Staff inkl. Halter die Wiese verlassen hatte und schon 100 Meter entfernt war: WAS hat den Staff bewogen, zurückzukehren bzw. (ungesehen...) heranzu rasen und sich auf die Hündin zu stürzen ?

3. Wer war der Hund, der kurz vorher "in Bordercollie-Art" fixiert und bedroht wurde ? War dieser Hund der Grund, warum der Staff 100 Meter zurück raste, um ihn vor der bedrohlichen Hündin zu schützen (die er doch sonst auch vorher schon hätte angreifen können, als alle gemeinsam auf der Wiese waren, wenn es einfach nur um "Feindschaft klären" gegangen wäre ?

4. Warum mußte die verletzte Hündin + anderer Hund (???) ebenfalls vom OA "begutachtet und für ok befunden" werden" ?

5. Falls der (angebliche) Verursacher seinen Verhaltenstest bestanden hat (bekanntlich Momentaufnahmen, in denen vielleicht nicht die passenden "Reizauslöser" = bestimmter verfeindeter Artgenosse vor Ort war) - warum sollte dann dieser Hund trotzdem Leinenzwang (oder sogar Maulkorbzwang) erhalten, wenn der Halter einen verantwortungsvollen Eindruck gemacht hat (sonst hätte er den Hund nicht vom Tierheim bekommen, wenn er Sachkunde und Zuverlässigkeit nicht gem. Landeshundegesetz bewiesen hätte).

Was da möglicher Auslösereiz war, kann höchstens spekuliert werden, denn mit Sicherheit hat keiner den Ablauf genauestens beobachtet, wer da wen provoziert hat - eventuell auch auf 100 Meter Entfernung eine Reaktion ausgelöst hat. Da laufen in 2 Sekunden ganze Romane an Kommunikation zwischen Hunden ab, die sicher keiner genau beurteilen konnte.

Im Übrigen hat der Halter des Staff ja auch nicht tatenlos zugesehen und gebilligt, was sein Hund (war das Rüde oder Hündin - ich nehme an, ebenfalls Hündin???) da mit der Hündin machte.

Hunde sind nunmal keine Plüschtiere, die sich alle liebhaben und wer das verstanden hat, der geht auch nicht unbedingt auf Hundewiesen, wo in der Regel "die Hunde unter sich regeln", während die Halter meistens tratschend herumstehen und nicht alles im Blick haben.

Akteneinsicht wird grundsätzlich nur involvierten Rechtsanwälten gewährt.

Als "nur Anzeigen-Erstatter" kann man in der Anzeige aber beantragen, über den Fortgang des Verfahren informiert zu werden und bekommt dann i.d.R. aber nur mündliche/telefonische Auskünfte, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Reine Genugtuung (oder der Verdacht, dass dies der Grund des Informationsbedürfnisses ist) ist in der Regel aber kein berechtigtes Interesse - eher Grund wäre, wenn man sich aktiv bedroht fühlt, obwohl man doch eine Wiederholung vermeiden möchte (was ja hier auch eher fraglich ist, wenn man nun doch wieder in dieser Gegend laufen will, den "Feind" also deshalb vorsorglich "auf den Mond wünscht" oder doch zumindest an die Leine).

LG

Marita

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