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Hundeschule verlangt Geld - es gab keinen Vertrag


Russell-Fan

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Russell-Fan

Hallo,

evt. kann sich ja noch der ein oder andere an mein Thema erinnern. Der Beitrag ist verschwunden wegen der Zurücksetzung des Forums.

Es ging um eine Hundeschule, wo meine Tochter und ich ein Longier-Seminar über 2 Stunden gebucht hatten, daran haben wir auch teilgenommen und bar vor Ort das Seminar bezahlt.

Hinterher wurde natürlich gefragt, ob wir Interesse an einem Kurs haben, was ich jedoch mit einem "da muss ich mal schauen" antwortete.

Es kam dann ein paar Wochen später wohl ne E-Mail von denen, die ich erst mal nicht durchgelesen habe und beiseite legte, weil ich dacht es sei Werbung auf neue Seminare etc.

Ein paar Tage später kam dann ein Anruf von der Trainerin, wo wir denn heute beim Beginn des Longierkurses waren.

Daraufhin habe ich mir doch noch mal die Mail zu Gemüte geführt, in der stand, wann der Longierkurs beginnt, über wieviele Einheiten der geht und was er insgesamt kostet.

2 Wochen später erhielt ich eine Mail, ich solle doch bitte die 160,- € Kursgebühr überweisen.

Ich habe daraufhin hier um Rat gefragt, weil ich echt überfordert war. Man meinte, ich solle das Ganze ignorieren, weil ich ja nichts unterschrieben oder schriftliches in der Hand habe geschweige denn mich mit irgendwelchen AGB's einverstanden erklärt habe.

So ... und was liegt heute im Postkasten?

Jupp, ne Rechnung mit der Bitte um "umgehende Überweisung" in Höhe von 160,- €. Nicht mal eine Unterschrift von der Geschäftsführerin war da.

Und jetzt? Helft mir bitte mal!

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Lasbelin

Sowas nicht einfach ignorieren!

Hast du der Trainerin den überhaupt irgendwie vermittelt das du dich überhaupt nicht angemeldet hast bzw. wolltest oder hast du einfach garnicht reagiert?

Im ersten Schritt würde ich sie nochmal anrufen und versuchen das persönlich zu klären. Wichtig, heb dir alle E-Mails auf. Was stand in der Anmelungs-E-Mail genau drinnen?

Falls ihr das nicht perönlich lösen könnt, fordere als Bestätigung bzw. Rechtfertigung für die Rechnungsstellung den Vertrag (der ja nicht existiert) an.

Edit:// wobei - das mit dem letzten Tipp könnte gar nicht so schlau sein. Vielleicht wäre es am sinnvollsten wenn du dich gleich an eine Rechtsberatung wendest.

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Joss the Dog

Ich kann mich noch gut dran erinnern :)

Ignorieren bringt da wohl nix mehr - wie dreist von denen.

Punkt 1: Bleib locker ;)

Punkt 2: Setz ein Schreiben auf, in dem Du - ganz wichtig - dieser Rechnungsstellung widersprichst!

Dass sie Dir bitte den Vertrag in Kopie vorlegen soll oder Deine verbindliche , schriftliche Anmeldung zeigen soll, und dass laut Deinen, Dir ureigenen, persönlichen Informationen Du eben nichts unterschrieben hast, sondern nur unverbindlich Gedanken machen wolltest.

Ach naja, das muss natürlich nicht alles rein, aber ich könnte es mir nicht verkneifen :)

Es stünde den Hundeplatz - Betreibern natürlich frei, Dich anwaltlich zu belangen, das kannst DU auch noch mit reinschreiben :)

Puh, wie Du merkst, mir würde es schon recht schwer fallen, freundlich zu bleiben ;)

Und definitiv würde ich in dem Brief Deine Verwunderung formulieren , dass bzw. ob eine Hundeschule solche Methoden nötig hätte und dass Du davon absiehst, diese Hundeschule bei Deinen Hundefreunden weiterzuempfehlen.

So - darf ich Dir das Schreiben formulieren? :D:D:D:D

Mach Dir keinen Kopf - die versuchen, Dich über den Tisch zu ziehen.

Ich erinnere an Punkt 1:

Locker bleiben :)

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Stefanie79

Genau die selbe Antwort wie letzes mal von mir:

Fordere eine Kopie des Vertrags ein.

Zeitgleich nimmst Du Abstand von dieser Rechnung da Du weder mündlich noch schriftlich einen Vertrag eingegangen bist.

Des weiteren behälst Du Dir rechtliche Schritte gegen die Hundeschule vor.

(Davon machst DU eine Kopie, nicht das die auf die doofe Idee kommen Deine Unterschrift zu fälschen. Man weiß ja nie.)

Dann das Ganze per Einschreiben mit Rückschein schicken.

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Annabellchen

Wie damals schon einige geschrieben hatten, wäre der genaue Wortlaut der E-Mail interessant. Juristische Tipps wirst du hier vermutlich ja nicht kriegen, das ist jetzt mal so ins Blaue reingedacht.

Vor ein paar Jahren, als ich das mal lernen musste für ne Rechtsklausur, war man als Privatperson noch nicht verpflichtet, E-Mails zu empfangen (im Gegensatz zur normalen Post, da ist man nämlich durchaus verpflichtet, diese in Empfang zu nehmen).

Du hast also nix unterschrieben, du hast die E-Mail evt. nicht in Empfang genommen. Das Seminar war auch nicht als Einführungsveranstaltung für diesen Kurs ausgeschrieben?

Ich glaube ich würde in so einer Situation die Rechnung zurückschicken mit dem freundlichen Hinweis, dass kein Vertrag zu Stande gekommen ist. Eine Unterschrift auf der Rechnung ist übrigens nicht erforderlich. Ich glaube ich würde noch ergänzen, dass dieses Verhalten mehr als merkwürdig anmutet, was andere Hundebesitzer aus der Umgebung auch bestätigen würden (so als dezenten Hinweis, dass man das schon an andere mitteilt, was da abgeht).

Aber wie gesagt alles ohne Gewehr, Netz und doppelten Boden. :)

Und lass dich nicht ärgern.

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Wolfsblutjule

Ich kann mich nur anschließen!!! :D

Wenn du WIRKLICH nichts unterschrieben hast, so können die dir NIX!!! :D Setze ein Schreioben auf, indem du allem widersprichst!!!

Ganz wichtig, mache nix mündlich am Telefon oder so persönlich, sondern auf jeden Falle alles SCHRIFTLICH!!! So hast wenigstens DU immer einen Nachweis!!!

Und noch etwas GANZ WICHTIG!!! Nix bezahlen, überweisen, ...!!! DU hast dir nix zu Schulden kommen lassen!!! :D

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Russell-Fan

Danke, werde nun ein Schreiben mit Rücksendung der Rechnung (in Kopie) aufsetzen!

Wie schon geschrieben hier (und im vorangegangenen Beitrag) habe ich nichts unterschrieben oder dergleichen.

Rechnungsdatum ist der 19.10.2012, heute kommt diese erst an.

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Ich würde versuchen, das persönlich und in gutem Einvernehmen zu regeln.

Hinfahren und mit der Dame reden.

Wenn es dann keine Einigung gibt:

laß es darauf ankommen, dass dich die Dame für 160,- verklagt. Das wird sie eher nicht tun, denn bei so einem Kleckerbetrag (für den Richter, nicht für die Beteiligten), und wenn Aussage gegen Aussage steht, wird i.d.R. eine gütliche Einigung erwirkt: du mußt die Hälfte zahlen, und jeder trägt seine Gerichts- und Anwaltskosten. Da hat sie dann auch was von... ;)

Hast du Zeugen, dass du KEINEN Vertrag, auch nicht mündlich, eingegangen bist?

Hat SIE Zeugen, dass du zugesagt hast???

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann: don' worry!

Was das schriftliche angeht: in Deutschland herrscht "Vertragsfreiheit".

Viele Dinge des täglichen normalen Bedarfs können ohne schriftlichen Vertrag, also mündlich, in gegenseitigem Einverständnis geregelt werden. Sogar Arbeitsverhältnisse. Auch der Handschlag gilt vor Gericht als "Vertrag". Ausgenommen sind Grundstücks-/Immobiliengeschäfte. Schlüssige Handlung, z.B. wenn du im Supermarkt einkaufst. Der Kassenbon ist KEIN Vertrag.

Also MUSS nicht in jedem Fall ein Schriftstück existieren.

Rechnungen sind ohne Unterschrift gültig, wenn bestimmte andere Bestandteile da sind. Viele Rechnungen werden heutzutage online versendet, die haben auch keine Unterschrift, sind aber rechtsgültig.

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Sabine65
Originalbeitrag

Ich würde versuchen, das persönlich und in gutem Einvernehmen zu regeln.

Hinfahren und mit der Dame reden.

Wenn es dann keine Einigung gibt:

das macht Sinn, falls "Russell-Fan" bereit ist zumindest einen Teilbetrag zu bezahlen. Denn "Einigung" würde ja bedeuten, das man sich auf etwas verständigt, das wird aus Sicht der Hundeschule kaum die Einigung sein, dass kein Geld fließt.

Je mehr man in so einem Fall erklärt und begründet, je mehr man schreibt um so mehr Ansetzpunkte liefert man. Die Gegenseite antwortet dann wieder, begründet, erklärt oder behauptet, das wird eine Endlosschleife, die nix bringt, eher im Gegenteil.

Einfach der Rechnung kurz und knapp widersprechen mit Hinweis auf das fehlende Vertragsverhältnis. Keine Erklärung, keine weiteren Begründungen, gar nix - bei zuviel Schreiben/Reden, redet man sich schnell um Kopf und Kragen und zeigt zudem eine gewisse Unsicherheit, auf der sich vortrefflich aufbauen lässt (vom Gegenüber) ;) .

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Bei meinen TeilnehmerInnen kann "Einigung" auch bedeuten, dass kein Geld fließt.

Kommt drauf an, WIE man sich einigt.

Ich wollte nicht andeuten, dass Mel einen Teilbetrag mal eben so zahlen soll. Keineswegs.

Eher das Gegenteil: wenn sie mit ihrer Tochter, die ja ggf. Zeugin ist, dahin fährt und im persönlichen Gespräch die Situation bespricht, dann kann man sich ja vielleicht einigen. Dass das ein Mißverständnis war und sie (Mel) keine Zusage gegeben hat.

Ein Vertrag könnte auch ohne Schriftstück zustande gekommen sein, wenn es eine mündliche Einverständniserklärung = Zustimmung zur Teilnahme gab.

So wie Mel das beschreibt, gab es die aber nicht.

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