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Hundehaltung in der Genossenschaft


ammily30

Empfohlene Beiträge

Hallo alle Zusammen,

Mein Anliegen: Wir wollen uns nächstes Jahr einen Hund holen. Wir wohnen in einer Genossenschaft. In Unserem Haus, sowie in unseren Nachbarhäusern (alle die gleiche Genossenschaft) gibt es Hunde. Gerade in unserem Haus gibt es eine Nachbarin, die sich, ohne Zustimmung der Genossenschaft und auch ohne die Zustimmung der anderen Mieter diesen Hund zugelegt hat. Drauf hingewiesen wurde sie allerdings, das sie sich diese holen muss. Nun gut, sie hat es nicht getan, stört mich auch nicht im Geringsten. Alle anderen Nachbarn nehmen das nun auch kommentarlos seit über einem Jahr hin. Dieser Hund ist aber auch sehr klein. Unserer wird etwas größer sein. Später. Anfangs halt noch nicht ;) . Es wird ein Weißer Schweizer Schäferhund. Wir wohnen (Hoch-) Patterre mit einem eigenen Garten. Die Dame mit Hund in einer Ein-Zimmer-Wohnung mit Katze in der zweiten Etage mit Minibalkon.

Jetzt aber zu meiner Frage: Können die Mieter sich gegen einen Hund entscheiden aber gegen einen Anderen nicht?

Ich habe übrigens aus diesem besagten Grund nicht vor, die Mieter zu fragen!!!

Kann die Genossenschaft einen Hund erlauben einen anderen Nicht?

Die Genossenschaft hat den EINEN Hund zwar nicht erlaubt, aber die Mieter haben diesen Hund lange akzeptiert. Gilt da schon das Gewohnheitsrecht für die eine Mieterin und wie kann die Genossenschaft in so einem Fall entscheiden???

Vorausgesetzt ist natürlich, das keiner der Hunde die Mieter in irgendeiner Weise belästigt: Stundenlanges Jaulen oder bellen, Hausflur vollpinkeln usw.

Außerdem habe ich einen Sohn mit Asperger Autismus. Wie sich herausgestellt hat, tut ihm ein Hund gut und es wäre auch für seine Entwicklung förderlich.

Vielen Dank

LG ammily30

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Ohne vorher eine Erlaubnis zu holen, würde ich an eurer Stelle keinen Hund anschaffen. Es wäre schlimm, doch irgendwann den Hund wieder abgeben zu müssen bzw sich eine andere Wohnung suchen zu müssen.

Bei einem Freund von uns war es so: Er fragte die Genossenschaft, ob Hundehaltung in Ordnung wäre (im Mietvertrag stand, dass Hundehaltung vorheriger Genehmigung bedarf).

Er bekam die Erlaubnis, allerdings durfte der erwachsere Hund eine gewisse Größe (ich glaube es waren 40 cm Schulterhöhe) nicht übersteigen.

Wenn es blöd kommt, beschwert sich doch jemand über den Hund. Dass ein Hund nicht bellt usw kann man leider nicht voraussagen. Wenn dann auch keine Genehmigung da ist, sieht es vielleicht schlecht aus.

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Joss the Dog

Und weil diese Frau Sonntags nackt frühstückt, macht Ihr das auch?

Soll heißen: ich würde das auf jeden Fall absprechen, vorher genehmigen lassen und sich das auch noch schriftlich bestätigen lassen.

Lasst die besagte Frau doch erstmal außen vor, es kommt nie gut, wenn man - weder als Kind, noch als Erwachsener - sagt "Aber der hat auch" !

Was Ihr machen könnt:

Setzt ein kurzes Schreiben auf, aus dem hervorgeht, dass Ihr Euch eine bestimmte Hunderasse holen werdet und dafür Sorge tragen werdet, dass sich der Hund in diese Genossenschaft integriert ( kommt immer gut ) und lasst dann Eure ganzen Nachbarn Pro Hundehaltung unterschreiben.

Damit geht Ihr dann an die Genossenschaftsvermieter selbst - mit vorherigem Termin - oder telefoniert, ist ja egal, zeigt das vor und bittet um die Erlaubnis zur Hundehaltung.

Das ist der einfachste, der fairste und der vernünftigste Weg.

Sollte die Hundehaltung genehmigt werden, lasst Euren Mietvertrag um diesen Zusatz erweitern, sprich , lasst es Euch schriftlich bestätigen und in den Mietvertrag aufnehmen, dass Euch die Hundehaltung gestattet ist.

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Stefanie79
Originalbeitrag

Außerdem habe ich einen Sohn mit Asperger Autismus. Wie sich herausgestellt hat, tut ihm ein Hund gut und es wäre auch für seine Entwicklung förderlich.

LG ammily30

DAS würde ich mir vom Arzt schriftlich geben lassen und mit beifügen.

Mir wabert da noch was im Kopf rum das sie das Aufgrund Deines Sohnes gar nicht ablehnen dürfen aber das hab ich nur mal irgendwo nebenher aufgeschnappt. Ob das jetzt für "normale" Hunde galt oder nur für ausgebildete Assistenzhunde gibt mein Hirn grad nicht her.

Müstest Du mal googlen oder erfragen.

Falls ich nen Geistesblitz habe schreibe ich das nochmal rein.

Ich würde es aber erstmal genau so machen wie Silvie ;)

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Wir haben angerufen und sie informiert (war ein sehr nettes Gespräch), sie wollte dann noch aus Neugierde ein Bild vom Knirps haben. Auch sollten wir unser Anliegen noch mal schriftlich formulieren (aber die mündliche Zusage hatten wir halt schon), nach einer Woche lag dann die Erlaubnis im Briefkasten. Unser Hund ist aber nur geduldet. Dh wenn es Ärger geben würde, dann müsste der Hund wohl weg oder wir ausziehen.

Die eine Nachbarin hat nun schon 2 Mahnungen erhalten, weil ihr Hund sehr laut und keifend bellt (und das regelmäßig)

bei uns ist alles ok, es gab noch nie Beschwerden.

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MaramitJule

Also einfach ohne zu fragen einen Hund anzuschaffen ist unter aller Kanone.

Denn wenn es dann Probleme gibt, wo landet der?

Im nächsten Tierheim, klasse, damit ist niemandem geholfen.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, die auch für nicht-Assistenzhunde gilt.

Sprich bei ärztlichem Attest kann der Vermieter die Erlaubnis nur mit schwerwiegenden Gründen verweigern.

Dazu zählt zum Beispiel, wenn ein anderer Hausbewohner mit Asthma auf den Hund reagiert.

Ich kann mal nachschauen, irgendwo habe ich den Link dazu.

Aber bitte, im Sinne des Kindes und es Hundes, hole Dir vorher eine Erlaubnis.

Meine zählt auch als Therapie und Assistenzhund, daher durfte ich sie trotz Hundeverbot holen.

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In Österreich gab es vor kurzem ein OGH Urteil, dass Genossenschaften das halten von Haustieren, jeglicher Größe nicht verbieten können. Ein Mieter hatte das in einem Rechtsstreit durchgesetzt in dem er sich auf die Verfassung berufen hat.

Ich würde allerdings trotzdem kurz nachfragen. Macht es sicher einfacher und vor allem, wenn du eine Erlaubnis der Genossenschaft hast, dann müssen die auch die Abnutzung durch den Hund akzeptieren, wenn du einmal ausziehst!

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MaramitJule

Ist es auch nicht, hier gilt, was im Mietvertrag steht.

Damit musste ich mich ja selber auseinander setzen, weil beim Einzug kein Hund geplant war.

Da aber bei der Genossenschaft auch nur Menschen arbeiten, würde ich mit denen reden.

Und ein ärtzliches Attest vorlegen, dass ein Hund einen positiven Effekt für Deinen Sohn hätte.

Dann braucht auch eine Genossenschaft gute Gründe, um eine Hundehaltung zu verbieten.

Nur weil die Nachbarin den Weg eingeschlagen hat, ist es noch lange nicht rechtens.

Und gerade bei einem Kind mit Autismus würde ich sehr viel Wert auf eine Genehmigung legen, denn wenn es Probleme gibt, leiden Kind und Hund am meisten.

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