Zum Inhalt springen
Registrieren

Regelungen in Niedersachsen ab 01.07.2013


SarahLoe

Empfohlene Beiträge

SarahLoe

Hallo Zusammen,

ich habe da mal so ein, zwei Fragen an diejenigen, die den Durchblick in Sachen "Gesetze" haben.

In Niedersachsen ist es ja ab dem 01.07.2013 verpflichtend, für den Ersthund eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.

Meine Fragen dazu sind die folgenden:

1. Ich als Ersthundehalterin mache also VOR Anschaffung des Hundes eine theoretische Prüfung und habe dann

2. EIN Jahr Zeit, die praktische Prüfung abzulegen? Was im Fall eines Welpenkaufs ja hieße, dass ich u.U. mit einem um die 10 Monate alten, pubertierenden Junghund dort antanze und vielleicht gerade einen schlechten Tag erwische und deshalb durchfalle?

3. Ich habe also nun 200 Euro für diese Prüfungen bezahlt. Was ist denn, wenn mein Freund mit dem Hund losgeht und der Hund gerät in eine ungünstige Situation, in der das Vorhandensein dieses Führerschein wichtig ist. (Beißvorfall o.ä.)

Bekommt er dann Probleme, weil nicht er sondern nur ich die Prüfung abgelegt habe?

4. Wir halten seit 14 Jahren Hunde. Aber auf mich selbst war in der Zeit natürlich kein Hund angemeldet. Da die Prüfung ja nur Ersthundehalter machen müssen, würde es reichen, wenn ich die Haltung von Hunden in meinem Elternhaus belege? Wahrscheinlich nicht, oder?

Ich finde so etwas ja grundsätzlich gut, aber zum einen finde ich die Prüfung sehr teuer und zum zweiten verstehe ich das irgendwie alles nicht :D

LG Sarah

Link zu diesem Kommentar
  • Antworten 49
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • SarahLoe

    8

  • gast

    6

  • Thor

    5

  • Sabine S

    4

Top-Benutzer in diesem Thema

Hi!

Freunde von mir sind auch "betroffen" und haben hier bei der Gemeinde und dem Ordnungsamt angefragt. Zudem bei Tierärzten, die den Test abnehmen sollen.

Hier hat niemand einen Durchblick ;)

Frage 3 war klar zu beantworten: Nur einer braucht den Schein.

Alles andere ist wohl noch nicht ausgereift.

Link zu diesem Kommentar

Kann ich von einigen Leuten aus NS auch so bestätigen. Anrufe bei AmtVet, Ordnungsamt und co, brachten nur Verwirrung. Keiner kann Auskunft geben und weiss wie es ablaufen soll. Ich würde daher erstmal abwarten.

Link zu diesem Kommentar
SarahLoe

Na supi, also blickt niemand so recht durch? :D

Aber Frage 3 beantwortet zu haben ist schonmal nicht schlecht. Ich glaub meine bessre Hälfte fänd es gar nicht witzig, wenn wir das beide machen müssten..

Danke euch :)

Link zu diesem Kommentar

Ordnungsamt Stadt Hannover, Fachbereich Recht und Ordnung, da konnte man auch nichts genaues sagen. Empfehlung lautete: Abwarten. :Oo

Link zu diesem Kommentar
SabineG

Auch zum Hunderegister gibt es noch viele offene Fragen. Antwort von der Pressestelle des Landtags Hannover: bis zum 01.Juli sei ja noch Zeit, man solle sich bitte einfach gedulden.

Die haben Nerven....

Link zu diesem Kommentar
SarahLoe

Gedulden ist wirklich lustig... Ich wüsste ja schon ganz gerne, was mich erwartet. Schließlich wollen wir im August einen Hund aussuchen...

Kennt ihr diesen D.O.Q. 2.0 Test? Der ist wohl auch anerkannt und etwas günstiger. Allerdings fand ich das Video-Beispiel auf der Homepage ganz schön schwierig. Wozu muss ich wissen, ob ein gezeigter Welpe 16,17 oder 18 Wochen alt ist? Und vor allem, WOHER soll ich das wissen?

Ich hoffe, dass der Test nicht wirklich so schwierig ist

:o

Link zu diesem Kommentar
  • 1 Monat später...

Kann ich Dir im Juli beantworten. Habe gerade mit dem Vorbereitungskurs für den Test angefangen. ;)

Link zu diesem Kommentar
mialour

Aber ist es nicht auch so, dass man von dem Test und der Prüfung befreit ist, wenn man nachweisen kann, dass der Hund bis ein Jahr nach Anschaffung/Anmeldung unauffällig war?

Oder muss jeder die Prüfung machen, der nach Niedersachsen zieht?

Oder ändert sich das alles ab Juli?

Ich bin verwirrt; überlegen wir doch gerade in einem dreiviertel Jahr umzuziehen.

Link zu diesem Kommentar
Originalbeitrag

Aber ist es nicht auch so, dass man von dem Test und der Prüfung befreit ist, wenn man nachweisen kann, dass der Hund bis ein Jahr nach Anschaffung/Anmeldung unauffällig war?

Oder muss jeder die Prüfung machen, der nach Niedersachsen zieht?

Von so einer Befreiung habe ich noch nicht gehört. Wie sollte man das nachweisen?

Würde vermuten, wenn Ihr den Hund dann in Nds. anmeldet und zu den Personen gehört die einen "Führerschein" machen müssen, dass Ihr den dann auch machen müsst.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...