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Müsste ich für eventuellen Schaden aufkommen?


DieTriene77

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DieTriene77

Wir wohnen in einem Haus mit Grundstück zur Miete. Der Vermieter wohnt weit weg und kommt ab und zu mal vorbei und schläft dann im Kellerbereich wo er ein Zimmer für sich hat. Das ist auch nicht das Problem. Wir haben einen Hund der Tagsüber wenn wir arbeiten sind auf den Hof ist. Nun meint aber die Schwester von unserem Vermieter da ohne unser Wissen rauf zu gehen. Trotz Wissen das da ein Hund ist und trotz großem Warnschild an der Tür.

Unser Hund beißt nicht aber sie kann ja auch mal einen schlechten Tag haben und dann? Wir haben ihr gesagt dass wir es nicht möchten und auch ihr und unserem Vermieter darauf hingewiesen, dass wir im Schadensfall nichts zahlen. Aber können wir es wirklich so sagen? Oder sollten wir was schriftlich festhalten?

Sie kann doch kommen wenn wir da sind um zum Beispiel Wasser abzulesen...

Finde es unverschämt denn ich gehe ja auch nicht einfach auf ihren Hof wenn sie nicht da ist.

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wolke07

Soweit ich weiß, schützt so ein Schild z.B. " Achtung freilaufender Hund" oder " Achtung bissiger Hund" nicht aus, um sich im Schadenfall abzusichern.

Aber ein Vermieter MUSS sich anmelden, wenn er in eine vermietete Wohnung oder vermietetes Haus möchte und der Mieter Muss ihn dann natürlich auch Zutritt gewähren, aber das wäre ja dann in Ordnung, weil ihr eben wisst, wann jemand auf das Grundstück kommt.

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McChappi

Ja du MUSST dafür zahlen und je nach dem was passiert (biss ) kann es auch sein das dein Hund bald nur noch mit Maulkorb und kurzer Leine raus darf.

Selbst wenn dein Hund einen Einbrecher beisst bist du im Grunde der dumme und musst zahlen.

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Hier findest Du was zu den Rechten des Vermieters!

Ohne Absprache, darf er NICHT das Haus/ das Grundstück betreten (außer in Notfällen)!

Aaaaaaber fügt Dein Hund jemanden einen Schaden zu, bist Du dafür verantwortlich, auch wenn er nicht aufs Grundstück gehen durfte! Der Hund muss jederzeit so gesichert sein, dass niemanden etwas passiert!

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DieTriene77

Das ist richtig und das macht er ja auch. Aber sie wohnt hier im Ort und hat einen Hoftürschlüssel für den Notfall oder was weiß ich. Aber sie war inzwischen schon 2x auf den Hof ohne unser Wissen wenn wir arbeiten waren. Wir haben es durch ihren Mann erfahren der es auch noch ins Lächerliche zog. Wir haben ihm auch nochmal gesagt dass wir es nicht wollen und sie kommen kann wenn wir da sind. Seine Antwort na ihr wisst doch wie Frauen sind... Sorry dafür habe ich kein Verständnis und wenn dann was passiert sind wir die Deppen? Das sehe ich so nicht ein

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Ja, ist leider so! Weiß nicht, ob das mit dem Schlüssel rechtens ist, google mal! Da hab ich auch was gefunden...nur keine Zeit mehr zum Lesen!

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Ich würde aus Sicherheitsgründen das Schloss am Tor austauschen. Dann kann sie den Hof nicht mehr ohne Eure Anwesenheit betreten.

Wenn du bei Euch in der Nähe eine Person Deines Vertrauens hast, kannst Du dort einen Zweitschlüssel deponieren und den Vermieter davon in Kenntnis setzen.

So ist gewährleistet, dass bei irgendwelchen Notfällen das Grundstück betreten werden kann.

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Originalbeitrag

Selbst wenn dein Hund einen Einbrecher beisst bist du im Grunde der dumme und musst zahlen.

Wer sich beim Ausüben einer Straftat (und das ist ein Einbruch ja wohl) einen Schaden zuzieht, darf keine Entschädigung geltend machen. Das wäre ja noch schöner- Stellt Euch vor, ein Einbrecher klettert über Euren Zaun, zerreißt sich dabei die Hose und will die dann auch noch bezahlt haben... Nein, so was geht natürlich nicht!

Allerdings muß das Verhalten des Hundes den Umständen angemessen sein. Er darf einen Einbrecher nicht tot beißen.

Soweit ich weiss, darf man dem Hund auch nicht das Kommando zum beißen geben.

Wenn ich einem Einbrecher eine Bratpfanne über den Kopf ziehe, mache ich mich dadurch auch nicht strafbar .. erschiessen darf ich ihn aber nicht ;)

___________________________

Zu der Tochter des Vermieters:

Ich würde mit ihr reden, und ihr Deine Sorgen und Befürchtungen wegen dem Hund mitteilen.

Vielleicht kann sie Dich verstehen, und meldet in Zukunft ihren Besuch an ;)

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Zu der Tochter des Vermieters:

Ich würde mit ihr reden, und ihr Deine Sorgen und Befürchtungen wegen dem Hund mitteilen.

Vielleicht kann sie Dich verstehen, und meldet in Zukunft ihren Besuch an ;)

So einfach ist das nicht!

BGB, § 833: http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Auch wenn du Warnschilder aufstellst und der Garten eingezäunt ist, bist du nicht auf der sicheren Seite und musst kein Schmerzensgeld zahlen, wenn der Hund beisst, auch wenn er nur die Hose erwischt und kaputtreisst! Von dieser oben zitierten Gefährdungshaftung wirst Du nur befreit, wenn Du die erforderliche Sorgfalt beachtet hast. Aber da gibts auch wieder Möglichkeiten, das zu umgehen!

Beispiel: Am Zaun bringst Du einen Warnhinweis "Vorsicht - bissiger Hund" an. Damit gibts Du automatisch zu, daß Dein Hund bissig ist. Gerade deshalb wird der gegnerische Anwalt argumentieren, daß Du den Hund besser hättest sichern müssen.

Besser ist es, einen hohen Zaun um das Grundstück. Zauntor (zum Eingang des Hauses) abschließen. Warnschild an den Zaun "Freilaufender Hund. Betreten ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt. Betreten auf eigene Gefahr." Wenn Du Glück hast, kommst Du damit vor Gericht durch!

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