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Zum Thema Urheberrecht


the solitaire

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the solitaire

In England wurde ein neues Gesetz auf dem Weg gebracht.

Die Offizielle Zustimmung (Royal Assent) wurde am 25.4.2013 abgegeben.

Es muss noch über dem Gesetz abgestimmt werden, aber seit 1979 wurden alle Gesetze die bis an dieser Stelle durchgekommen sind auch umgesetzt.

Der wichtigster Teil ist wohl folgender:

(Zitat aus eine Öffentliche Informations Seite der Englische Regierung: http://services.parliament.uk/bills/2012-13/enterpriseandregulatoryreform.html)

... modernise the UK’s copyright regime to promote innovation in the design industry, encouraging investment in new products while strengthening copyright protections. Creating a level playing field for collecting societies and the thousands of small businesses and organisations who deal with them by strengthening the existing regulatory regime. For the first time orphan works will be licensed for use; these are copyrighted works for which the owner of the copyright is unknown or can’t be found. There will also be a system for extended collective licensing of copyright works;

Was soviel bedeutet wie:

... Modernisierung der britischen Copyright-Regime zur Innovation in der Design-Industrie zu fördern, die Förderung der Investitionen in neue Produkte bei gleichzeitiger Stärkung des Copyright-Schutzes. Erstellen Gleiche Chancen für Verwertungsgesellschaften und den Tausenden von kleinen Unternehmen und Organisationen, die mit ihnen umgehen durch die Stärkung der bestehenden Regulierungssystem. Zum ersten Mal wird verwaister Werke für den Einsatz lizenziert frei gegeben, dies sind urheberrechtlich geschützte Werke, für die der Inhaber des Urheberrechts unbekannt ist oder kann nicht gefunden werden kann. Es wird auch ein System zur erweiterten kollektiven Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Werken sein;

In Kurzform und Klartext:

Wenn der Urheber eines Werkes nicht ausfündig gemacht werden kann (Google gibt bei der Suche ein Bild raus, und ich lade es aus Google auf meinem PC z.B.) darf das Bild von mir weiterverwendet werden.

Das bedeutet, ich darf mit dem Geistigen Eigentum anderer plötzlich Geld verdienen ohne dafür bezahlen zu müssen.

Natürlich ist dieses Gesetz erstmals nur eins das in England gelten wird, aber über Internet kann ich ja auch in England Bilder aus der ganzen Welt finden. Das Englisch Gesetz betrifft somit Geistiges Eigentum weltweit.

Das Argument: "Aber ich habe meine Bilder doch auf meinem Profil hochgeladen" geht auch nicht wirklich auf, denn wenn ich ein Bild verwenden möchte kann ich es so suchen das alle Informationen bzgl. der Herkunft des Bildes "gestript" werden, und somit wäre das Bild dann plötzlich Orphaned (Verwaist) und darf verwendet werden.

PS: das ändert erstmals nichts an wie ich Geistiges Eigentu anderer nach dem Deutschen Urheberrechtgesetz verwenden darf, (ausser welche Rechte ich als Urheber habe) aber es ändert so einiges in wie ich mir überlegen sollte wie ich welche Bilder im Internet veröffentlichen möchte oder kann, welche ich "reigeben" möchte, und welche Schutzmassnahmen ich treffen sollte um meine Werke laut das Englische Gesetz zu schützen damit eine Rechte freie Weiterverwendung nicht möglich ist..

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Bilder (als Beispiel), deren Urheber unbekannt ist (verwaist), dürfen also frei verwendet werden (ganz frei interpretiert). Konkrete Frage dazu: Ab wann gilt so ein Bild denn als verwaist?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der vollständige Gesetztestext ist und es dazu keinerlei Definition gibt.

Denn dann könnte jeder behaupten zu dem verwendeten Bild wäre der Urheber nicht bekannt, das Bild ist damit verwaist, darf frei verwendet werden und der Urheber ist angeschmiert. Ne, das geht so nicht. Da fehlt bestimmt jede Menge Text und da wurden sich auch bestimmt mehr Gedanken zu gemacht. Für ein Gesetzt enthalten die wenigen Zeilen, die Du gepostet hast, einfach zuviel Interpretationsspielraum.

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Ach... einige meiner Fotos werden im Netz verwendet, als wären sie [zensiert]. In den verschiedensten Ländern und von den verschiedensten Leuten (privat und Gewerbe). Die Leute interessieren sich auch so einen Dreck für geistiges Eigentum und die Arbeit, die dahinter steckt. Gerade vor ein paar Tagen habe ich mich wieder darüber aufgeregt - aber soll ich jetzt ein Gewerbe in China verklagen? Wohl eher nicht.

Letztendlich bleibt immer das gleiche Fazit: Ein dickes, fettes, hässliches, verschandelndes Zeichen kreuz und quer über das schöne Foto montieren, so dass Stempeln unmöglich wird - und das Betrachten keinen Spass mehr macht. Immerhin kann man Bilder besser schützen als Filme oder Musik, würde ich meinen. :)

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Originalbeitrag

Bilder (als Beispiel), deren Urheber unbekannt ist (verwaist), dürfen also frei verwendet werden (ganz frei interpretiert).

Deutsche Werke - NEIN!

Englische Werke - anscheinend ja.

Es wird aber an dem deutschen Urheberrecht herum gesägt.

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caronna

Zwischen unbekannt und verweist besteht ein Unterschied! Verweist sind die erst wenn der Urheber trotz mühen nicht aufzutreiben ist; unbekannt ist halt wenn der Urheber nicht dabei steht.

zum Suchen gibts ja Möglichkeiten wie das hier:

TinEye

https://addons.mozilla.org/de/firefox/user/tineye/?src=api

gibt bestimmt auch bessere.

Wenn du in Deutschland arbeitest mußt du dich schon an das deutsche Urheberrecht halten - so einfach nach belieben eines eines anderen Landes aussuchen geht nicht.

Es ist schon problematisch Bilder im Ausland zu fotografieren und hier einzustellen, ich sag nur "Panoramafreiheit"

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the solitaire
Originalbeitrag

Bilder (als Beispiel), deren Urheber unbekannt ist (verwaist), dürfen also frei verwendet werden (ganz frei interpretiert). Konkrete Frage dazu: Ab wann gilt so ein Bild denn als verwaist?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der vollständige Gesetztestext ist und es dazu keinerlei Definition gibt.

Denn dann könnte jeder behaupten zu dem verwendeten Bild wäre der Urheber nicht bekannt, das Bild ist damit verwaist, darf frei verwendet werden und der Urheber ist angeschmiert. Ne, das geht so nicht. Da fehlt bestimmt jede Menge Text und da wurden sich auch bestimmt mehr Gedanken zu gemacht. Für ein Gesetzt enthalten die wenigen Zeilen, die Du gepostet hast, einfach zuviel Interpretationsspielraum.

Geistiges Eigentum deren Urheber unbekannt ist und nicht auffindbar ist mit ein Mass an Aufwand welches allerdings nciht definiert wurde, dürfen durch Firmen die in Gross Brittanien registriert sind und deren (Haupt)Sitz in Goss Brittanien ist frei verwendet haben.

Beim Hochladen von Dateien wird von vielen Seiten (Facebook z.B.) IPTC und Metadata entfernt (EXIF und so). Wenn so ein Bild dann weiter Verlinkt wird ist der Urheber bereits nicht mehr mit überschaubarem Aufwand aufzufinden, und könnte unter diese Gesetzgebung als Verweist durchgehen.

@Caronna, den Unterschied gibt es, und klar gibt es oft Mittel ein Bild zu zu ordnen wenn ich das möchte. Gehe aber mal davon aus das diejenigen die sich im grossen Stil Bilder aus dem Internet suchen die als Verweist durchgehen sollen und somit frei zur Verfügung stehen um damit Geld zu verdienen das nicht wollen.

Ja, das geht.

Es fehlt leider auch nicht jede Menge Text. Es wurden dem Thema mehr Gedanken gewidmet (es gab auch ein Counter Bill, also ein Vorschlag der genau das Gegenteil beinhaltet). Die Counter Bill wurde aber abgelehnt.

Der Gesetzesvorschlag ist allerdings noch kein neues Gesetz. Ob aber in eine definitive Version mehr Text steht als in diese Version ist fragwürdig. Der Vorschlag dem nun zugestimmt wurde beschäftigt sich mit vile verschiedene Aspekte des Englischen ... na ja, auf Deutsch gibt´s das BetriebsVerfassungs Gesetz. Dieser Vorschlag soll viele Aspekte des gleichen in England ändern zu ein Moderneres, schlankeres und freieres Werk das Englische Unternehmen in eine Konkurrenzfähige Position auf dem Weltmarkt versetzt. Spielraum für Interpretation wird da wohl eher beabsichtigt sein.

Es gibt in der Englische Gesetzgebung allerdings oft Raum für Interpretation, und es gibt einen Berufszweig der sich in erster Linie mit das Interpretieren von Gesetze beschäftigt. Das sind die sog. Solicitors (die auch nicht selten versuchen eine für den Auftraggeber eine Aussergesetzliche Lösung in Form einer Einigung zu erarbeiten bevor ein Fall vor Gericht kommt. Da ist die Reihenfolge und der Ablauf ein etwas anderer als in Deutschland).

Ich möchte hier auch keine Welle machen, sondern nur darauf hinweisen das, mal abgesehen von was so alles im Asiatischen Raum abgeht und Hemmungslos kopiert wird demnächst möglicherweise auch im Europäischen Raum auf legale Art und Weise Geistiges Eigentum entfremdet werden darf.

@UliH,

Wenn du meinst "Deutsche Werke dürfen nicht aus Urheberrechtlich geschütztem Material laut Deutsche Rechtslage erstellt werden wenn der Ersteller nicht der Urheber ist" hast du recht.

Wenn du aber meinst Deutsche Werke wären geschützt gegen Verwendung unter Gesetze die im Ausland gelten dann ein klares Nein. Wenn ich den Urheber schon nicht mehr nachweisen kann (ega ob gewollt oder nicht gewollt) dann weiss ich doch auch nicht das der Urheber sich in Deutschland befindet? Somit ist das Bild frei für Verwendung, unabhängig davon was das Deutsche Urheberrecht Gesetz davon hält. Für das hier erwähnte Gesetz ist die einzige Voraussetzung das der Firmensitz des Verwenders sich in Grossbrittannien befindet. Wo das Bild herkommt ist egal.

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pm304
[

... ist mit ein Mass an Aufwand welches allerdings nciht definiert wurde, ...

Genau das meine ich. Das wird so nicht funktionieren. Egal ob D oder GB, über solche Formulierungen freuen sich die Anwälte. Und auch die Verfassungsrichter wissen, dass ihr Job auch in den nächsten Jahren noch gesichert ist :-)

@UliH.

Und wie unterscheide ich die Herkunft D und GB wenn der Urheber nicht bekannt ist? :Oo

Solange ich mit meinen Bildern keine Kohle verdienen muss, sehe ich das ähnlich wie Ixanti. Entweder ein stringenter Ansatz oder ganz locker durch die Hose atmen.

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UliH.
Originalbeitrag

@UliH,

Wenn du meinst "Deutsche Werke dürfen nicht aus Urheberrechtlich geschütztem Material laut Deutsche Rechtslage erstellt werden wenn der Ersteller nicht der Urheber ist" hast du recht.

Moische,

aus deinen o.g. Gründen bin ich z.B. auch nicht auf face-book. Jedes Foto, das ich da hoch lade wird automatisch Eigentum von FB. Steht in deren Geschäftsbedingungen und dagegen kann kein Gericht der Welt was machen.

Sollte ich auf einer deutschen Seite ein Foto von mir sehen, welches nicht von mir als "freigegeben" gilt, kann eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen.

Siehe "Marions-Kochbuch", die da für extra nen Anwalt eingestellt hat.

@ pm304

Meine Fotos sind nur da zu sehen, wo ich weiß, dass das Urheberrecht nicht missbraucht wird. ;)

Fremde Fotos auf meiner Chowieseite sind grundsätzlich vom Ersteller schriftlich freigegeben worden. So handel ich auch mit Texten (die ja auch dem Urheberrecht unterliegen) und somit bin ich zumindest auf der sicheren Seite.

Edith:

z.B. sind alle meine hier gezeigten Fotos von meinem Server aus verlinkt. Ich kann sie jederzeit löschen, ohne im Forum zu sein.

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caronna
Originalbeitrag

aus deinen o.g. Gründen bin ich z.B. auch nicht auf face-book. Jedes Foto, das ich da hoch lade wird automatisch Eigentum von FB.

das Foto schon.... aber du gibst dein Urheberrecht nicht ab (geht nicht), außerdem macht das nicht nur Facebook sondern auch manche deutsche Seite (auch Polar chat?)

aber ... das ist nur dieses eine Foto, genau das was du hochgeladen hast. Ich bevorzuge dann eben möglichst kleine Bilder zu verwenden die dur einer Weiterverwertung nicht besonders tauglich sind.

480 mal 640 ist ne Bildschirmauflösung gedruckt mit 300 dpi hat das eta die doppelte Größe einer Briefmarke.

Bei facebook würed ich einnoch kleineres Format verwenden.

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pm304

Meine Fotos sind nur da zu sehen, wo ich weiß, dass das Urheberrecht nicht missbraucht wird. ;)

Fremde Fotos auf meiner Chowieseite sind grundsätzlich vom Ersteller schriftlich freigegeben worden. So handel ich auch mit Texten (die ja auch dem Urheberrecht unterliegen) und somit bin ich zumindest auf der sicheren Seite.

Das ist genau die Einstellung, die in völliger Überraschung mündet, wenn man seine Werke dann doch anderswo sieht. Der Betrug mit fremden Eigentum kennt keine Grenzen, weder technische, noch länderspezifische und auch keine gesetzlichen - wie China das bereits seit Jahren sehr eindrucksvoll sogar in der Industrie beweist. Es ist illusorisch von Dir zu glauben, dass mit Deiner Art das Urheberrecht stets beachtet und befolgt wird. Wenn es so einfach wäre, hätten bestimmt schon ganz andere und bereits viel früher diese Lösung preferiert. Das Thema zieht doch nicht so große Kreise und nimmt so ein Ausmaß an, wenn die Lösung so einfach ist und quasi vor der Türe liegt. Vielmehr glaube ich, dass Du die Problematik nicht in Gänze verstanden hast. Aber solange Du mit Deiner Insellösung, sei sie auch noch so löchrig, zufrieden bist, ist doch alles gut.

z.B. sind alle meine hier gezeigten Fotos von meinem Server aus verlinkt. Ich kann sie jederzeit löschen, ohne im Forum zu sein.

Und Du glaubst wirklich, dass hält irgendjemanden, der wirklich will, davon ab Deine Bilder zu kopieren und zu verbreiten? Muahahahaha

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