Irmi 3. Mai 2013 Teilen 3. Mai 2013 Eine Bürgerin aus NRW schrieb heute in einem JR-T Forum: Text vom Team entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht! Meine Meinung: Wer seinen Hund derart verantwortungslos jagen lässt, gehört angezeigt!!! Was denkt ihr? Link zu diesem Kommentar
AngelOfMystic 3. Mai 2013 Teilen 3. Mai 2013 Meine Gedanke in Bildern Is die bescheuert? Link zu diesem Kommentar
asti 3. Mai 2013 Teilen 3. Mai 2013 Ich finde auch, dass das eine Anzeige wert ist. Es scheint ja nicht so, als dass er mal versehentlich jagen gegangen wäre. Link zu diesem Kommentar
McChappi 3. Mai 2013 Teilen 3. Mai 2013 Das Problem ist leider wenn du sie anzeigst bekommt der Hund Leinen knast und der Besitzer garnichts solang man sie nicht dabei erwischt. Bzw ob überhaupt was passiert weil jeder kann im Netz ja schreiben auch wenn es nicht stimmt. Asozial ist es alle mal. Und reißt uns HH wieder alle mit runter. Link zu diesem Kommentar
Trin 3. Mai 2013 Teilen 3. Mai 2013 ich kenne auch so Leute. Die haben nach dem 20. Kaninchen in einem Jahr aufgehört zu zählen - und da war erst Mai. Wenn die Kaninchen noch leben wird ihnen auch der Rest gegeben indem sie gegen den nächsten Baum gehauen werden. Das wird sich dann schön geredet von wegen "die hatten alle Mixomatose sonst hätte die mein Hund eh nicht gekriegt und so hat er sie wenigstens von ihrem Leiden erlöst". Leider sind diese Leute mit dem Jagdpächter sehr gut befreundet und darum toleriert er das Jagen, auch wenn ers nicht gut findet. Link zu diesem Kommentar
Irmi 3. Mai 2013 Autor Teilen 3. Mai 2013 Kennt jemand die entsprechenden Verordnungen in Niederkassel? Das ist der Rhein-Sieg-Kreis. Ich kann das nicht so einfach stehen lassen, da mache ich mich doch mitschuldig, oder? Und wie schon gesagt wurde: Es fällt immer auf alle Hundehalter zurück... Link zu diesem Kommentar
Ravenheart 3. Mai 2013 Teilen 3. Mai 2013 Die hat doch mal wirklich nicht mehr alle Nadeln an der Tanne!!!! Wenn ich die erwischen würde... Link zu diesem Kommentar
Jasbandu 3. Mai 2013 Teilen 3. Mai 2013 OriginalbeitragKennt jemand die entsprechenden Verordnungen in Niederkassel? Das ist der Rhein-Sieg-Kreis. Landeshundesgesetz für NRW: § 3 Gefährliche Hunde [...] (3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind [...] Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen. Link zu diesem Kommentar
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