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Leinenpflicht im Wald


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Forest

Guten Abend

kann mir jemand eine rechtlich eindeutige Antwort auf die viel besprochene Leinenpflicht im Wald geben?

1.) meines Wissens nach haben nur wenige Bundesländer die Leinenpflicht während der Brut und Setzzeit wie z. B. Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Hamburg

weiß jemand, wie es in NRW aussieht?

2.) kann ein Hund nur von einem Jäger abgeschossen werden, wenn er sich außerhalb des Einwirkungsbereich des Führers befindet ca. 200 m . Unterschiede gibt es bei Arbeitshunden wie z.B. Rettungshunde usw.

Meine Nachbarin - eine passionierte Jägerin sagte, dass sie meinen Hund schon abschießen kann, wenn er nur ein Reh aufscheucht.

Das heißt auch unmittelbar auf dem Gehweg. ( was bei uns im dichtbesiedelten Raum gar nicht so selten vor kommt ..

Die Viecher liegen ja schon in den Schrebergärten

Meinen Hund - ein guter Jäger- kann ich aber unmittelbar abpfeifen

Wo fängt denn nun das Jagen an?

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Jasbandu

Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen:

§ 25

(4) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

[...]

2. wildernde Hunde und Katzen abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus angetroffen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf solche Hunde und Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, es sei denn, die unverzügliche Tötung ist aus Gründen des Tierschutzes geboten. Sie gilt auch nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Berechtigten zum Dienst verwandt werden oder sich aus Anlaß des Dienstes vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.

Außerhalb der Einwirkung des Hundeführers heißt NICHT, dass der Jäger draufhalten darf, kaum, dass die Leine ab ist.

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Galileo

Was allerdings generell "geht": wenn ein Jäger einen Hund beim hetzen von Wild erwischt=wildern.

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Forest
Originalbeitrag

Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen:

§ 25

(4) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

[...]

2. wildernde Hunde und Katzen abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus angetroffen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf solche Hunde und Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, es sei denn, die unverzügliche Tötung ist aus Gründen des Tierschutzes geboten. Sie gilt auch nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Berechtigten zum Dienst verwandt werden oder sich aus Anlaß des Dienstes vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.

Außerhalb der Einwirkung des Hundeführers heißt NICHT, dass der Jäger draufhalten darf, kaum, dass die Leine ab ist.

Super...da bin ich schon eine Ecke weiter :danke

Wird die Brut und Setzzeit explizit eingeschränkt?

Meine Nachbarin wusste gar nicht, das diese zeitlich reglementiert ist, da das Wild unterschiedliche Setzzeiten hat?

Vielen Dank

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Forest
Originalbeitrag

Was allerdings generell "geht": wenn ein Jäger einen Hund beim hetzen von Wild erwischt=wildern.

Ja, was heißt nun hetzen?

Die drei Sprünge, die mein Hund hinterherstiefelt oder hetzen bis zum evt. Tod?

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Loonee

Das Landesforstgesetz sagt, dass der Hund im Wald generell - auch außerhalb der Brut- und Setzzeit - angeleint sein muß wenn er sich abseits der Wege befindet. Ansonsten darf er AUF DEN WEGEN frei laufen, solange der Halter Einfluss auf ihn hat.

§ 2 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Betreten des Waldes)

(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

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Ich hätte zu dem Thema auch eine kleine Frage über die ich mir die letzte Zeit Gedanken gemacht habe.

Und zwar habe ich mich gefragt, ob ein Jäger z.B meine Amy abschießen könnte wenn ich mit ihr FutterdummySuche im Wald mache. Es könnte für einen Jäger ja aussehen als würde sie ein anderes Tier aufsuchen und jagen. Schließlich rennt sie dabei ja auch durch den Wald und auch nicht nur auf den Wegen oder in meiner unmittelbaren Nähe.

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Loonee

Amy hat im Wald nicht unangeleint die Wege zu verlassen. Das ist gesetzlich verboten.

Es sei denn sie ist ein jagdlich geführter Hund im Rahmen jaglicher Tätigkeiten. Sprich, der Hund eines Jägers bei der Arbeit.

Mit anderen Worten: Wenn ein Jäger drauf hält während sie im Unterholz ist, dann ist er im Recht.

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