gast 28. Mai 2013 Teilen 28. Mai 2013 Hallo ihr lieben, folgende Situation: Mein Mann hat sich am 28.04 bei einem Arbeitsunfall den kleinen Finger gebrochen. Da er in der Pflege tätig ist, konnte er seitdem nicht mehr arbeiten. Jetzt sieht es leider so aus das er nächste Woche sehr wahrscheinlich operiert werden muss. Leider bedeutet das aber auch das er noch länger krankgeschrieben sein wird. Es gibt ja diese 6 Wochen Regelung in der Zeit muss der Arbeitgeber zahlen und danach muss dann die Krankenkasse einspringen. Aber da bekommt er doch dann nicht mehr das volle Gehalt, oder? Leider ist er ja der Hauptverdiener und wir fänden das schon wirklich doof wenn da ein Teil wegfallen würde... Könnt ihr mir da weiterhelfen? Link zu diesem Kommentar
Ticket379 28. Mai 2013 Teilen 28. Mai 2013 So ist das, nach 6 Wochen Krankheit zahlt die Krankenkasseein Krankengeld und das sind meines erachtens 70%. So ganz genau weiß ich es aber nicht. LG Katy Link zu diesem Kommentar
Ticket379 28. Mai 2013 Teilen 28. Mai 2013 Fällt mir aber noch was ein, falls ihr es noch nicht wisst. Er kann sämtliche Fahrtkosten zum Arzt mit der Berufsgenossenschaft abrechnen. LG Link zu diesem Kommentar
Minnie75 28. Mai 2013 Teilen 28. Mai 2013 Genau gesagt sind es 70% vom Bruttolohn; max. 90% vom Nettolohn. Da gibts nen Berechnungsscheme bei der Krankenkasse. Pass auf, das wirklich überall Arbeitsunfall draufsteht. Da braucht man z.B. keine Zuzahlungen in der Apotheke leisten. Link zu diesem Kommentar
McChappi 28. Mai 2013 Teilen 28. Mai 2013 Soweit ich weiß sind es 63% vom nettoLohn Aber zahlt hier die Genossenschaft nicht auch noch was? Link zu diesem Kommentar
Minnie75 28. Mai 2013 Teilen 28. Mai 2013 Ne, ich glaube, dass was du meinst, ist das Arbeitslosengeld. Link zu diesem Kommentar
McChappi 28. Mai 2013 Teilen 28. Mai 2013 Ne meine schon das Geld von.der Krankenkasse. Hab Grad meine Cousine gefragt die auf dem Weg zur Arbeit vor 1,5 Jahren angefahren wurde. sie hat nach 6 Wochen 63% vom nettolohn bekommen. Link zu diesem Kommentar
gast 28. Mai 2013 Autor Teilen 28. Mai 2013 OriginalbeitragAber zahlt hier die Genossenschaft nicht auch noch was? Sowas hatte ich nämlich auch im Kopf, weil es ja ein Arbeitsunfall ist... darum frage ich ja hier nach... Link zu diesem Kommentar
Mixery 28. Mai 2013 Teilen 28. Mai 2013 Ruf deine Krankenkasse an und frag dort nach, die sitzen dort rum und warten auf dich. Dann weißt du es ganz genau. Link zu diesem Kommentar
Minnie75 28. Mai 2013 Teilen 28. Mai 2013 Guck mal hier: http://krankengeld24.de/2010051881/krankengeld/krankengeldhoehe Beim Arbeitsunfall gibt es eigentlich nach Ablauf der Lohnfortzahlung Verletztengeld. Dazu mal hier was: http://de.wikipedia.org/wiki/Verletztengeld Link zu diesem Kommentar
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