Vitaya 9. September 2013 Teilen 9. September 2013 Hallo Ihr, vielleicht kann mir jemand sagen, was man genau beachten muss wenn man eine Hunde-tagesstätte, sprich Hundebetreuung anbieten möchte? Habe bereits beim Gewerbeamt angefragt, die haben mich zum Landkreis verwiesen, die haben mir ein klares NEIN gegeben, mit der Begründung unser würde im "Aussenbereich" liegen. (wobei ich dachte, das das eig. gut wäre?!) Na, ja. Habe mich mal weiter umgehört und frage mich ob es nicht einen anderen Weg gibt?? Klein-oder Nebengewerbe oder Ähnliches? Wer kann mir helfen und hat bereits Erfahrungen gemacht? Zudem beabsichtige ich noch eine Behandlungsmethode anzubieten. , Vitaya Link zu diesem Kommentar
Kreacher 10. September 2013 Teilen 10. September 2013 -Gewerbeschein -§ 11 nach TSG vom zuständigen Vetamt mit Begehung und Festlegung der max. Hundeanzahl -Versicherung für die Gasthunde,denn angerichtete Schäden werden i.d.R. nicht von der Haftpflicht des Hundebesitzers bezahlt während sie in Betreuung bei dir sind Das ist erstmal das wichtigste..... Link zu diesem Kommentar
gast 10. September 2013 Teilen 10. September 2013 Zudem beabsichtige ich noch eine Behandlungsmethode anzubieten. Aha ... was für eine denn? Link zu diesem Kommentar
Kreacher 10. September 2013 Teilen 10. September 2013 würde mich auch interessieren...... Link zu diesem Kommentar
Gast 10. September 2013 Teilen 10. September 2013 Ich empfehle dir auch eine Berufshaftpflicht. Kommt ein Hund bei dir zu Schaden oder entläuft, bist du haftbar. Link zu diesem Kommentar
Vitaya 10. September 2013 Autor Teilen 10. September 2013 Ja, danke erstmal an euch. . Schön, das ich so schnell Antworten bekam. Aber was ich immer noch nicht verstehe ist, warum der liebe Herr vom Landkreis mir generell verneint hat, dort ein Gewerbe anzumelden bzw auszuüben?! (das ist glaub ich lt einer Aussage vom Rechtsanwalt auch noch ein Unterschied) Anscheinend darf man nicht überall jedes Gewerbe ausüben,was ich auch verstehe. Ich habe aber nachgefragt ob ich generell, d.h. vll auch eine ganz andere Branche, was nur einen Behandlungraum in Anspruch nehmen würde oder so, anmelden könnte und er sagte nein?! Das kann doch nicht wahr sein. Heute nachmittag habe ich nochmal einen Termin bei der Stadtverwaltung, mal sehen was dabei heraus kommt. Hat einer ne Ahnung was mit Nebengewerbe bzw Kleingewerbe oder Freiberuflichkeit ist? Gibt es vll da auch ne Möglichkeit? GLG, Vitaya Link zu diesem Kommentar
Mara3 10. September 2013 Teilen 10. September 2013 Originalbeitrag-Gewerbeschein -§ 11 nach TSG vom zuständigen Vetamt mit Begehung und Festlegung der max. Hundeanzahl -Versicherung für die Gasthunde,denn angerichtete Schäden werden i.d.R. nicht von der Haftpflicht des Hundebesitzers bezahlt während sie in Betreuung bei dir sind Das ist erstmal das wichtigste..... Eine Bekannte hat trotz allem vorhandenen Vorgenannten ein Verbot für "Gewerbe" vom Bauamt gekommen ;-( Im reinen Wohngebiet durfte sie nicht ... Wohlgemerkt im eigenen Haus und nur 1 - 2 Urlaubshunde ... Ich würde VORHER nachfragen und auch bei den Nachbarn (wenn die einen Anzählen, wird es nämlich dann echt blöd ohne Genehmigungen). Link zu diesem Kommentar
Mara3 10. September 2013 Teilen 10. September 2013 Deine weiteren Fragen hängen viel vom Bundesland ab ... und dann wieder sind es nochmal einzelne Gemeinde-Entscheidungen/Satzungen/B-Pläne ... In Hessen sind THP Freiberufler (ich habe trotzdem alle Genehmigungen sicherheitshalber eingeholt), in anderen Bundesländern "Gewerbe". Es wird wohl noch in "störendes und nicht-störendes" Gewerbe unterteilt. Außerdem müssen Stellplätze nachgewiesen werden (musste ich auch, obwohl ich denen erklärt habe, dass ich keine Massenkundschaft mache und immer einer nach dem anderen käme ...). Verkackt man es sich mit solchen Behörden, können sie Dir alles verbieten ... Da gibt es stets Spielräume. Kennst Du den für Dich gültigen Bebauungsplan? Da steht in der Regel, in was für einem "Gebiet" Du wohnst ... Witzigerweise gibt es immer auch "Ausnahmeregelungen", aber die sind ein KANN - kein MUSS und nur weil in manchen Wohngebieten offiziell Gewerbe schon vorhanden ist, müssen sie Dir die Genehmigung noch lang nicht erteilen ;-( Alles nicht so einfach! Ich drück Dir jedenfalls alle Daumen! lg Yvonne Link zu diesem Kommentar
Vitaya 10. September 2013 Autor Teilen 10. September 2013 An Rockmaster und Kreacher: Also ich habe ne Body-Talk-Ausbildung (modul 1+2), welches man auch bei Tieren anwenden kann. Zudem bin ich angefangen mit Telligton-Touch. Das ist wirklich ne tolle Sache, die die Linda Tellington-Jones da erfunden hat. Ursprünglich bei Pferden angefangen ist das ein Training, das neue Wege in der Kommunikation mit dem Hund ermöglicht. Man behandelt den Hund mit Touches, mit Bandagen, auf dem Lernparcour oder Ähnliches, gibt den Besitzern Anleitung zur Selbstanwendung usw. Ganz individuell, je nachdem was der Hund braucht. Wer Interesse hat, gerne mal googeln. (bei Bedarf schicke ich sonst einen LINK ) GLG Link zu diesem Kommentar
gast 10. September 2013 Teilen 10. September 2013 Mich würde immer noch die von erwähnte Behandlungsmethode interessieren .. Link zu diesem Kommentar
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