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Maulkorbzwang, Hund kann aber keinen tragen


Paderbornerin

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Paderbornerin

Hi,

ich hatte heute einen interessanten Fall im Bekanntenkreis und nun würde es mich mal interessieren wie bei sowas eigentlich die Rechtslage aussieht?

Also ein Hund hat eine behördlich angeordnete Maulkorbpflicht. Nun wurde dem Hund aber ins Gesicht gebissen und zwar so, dass der Hund den Maulkorb nicht mehr wirklich tragen kann.

Gibt es für sowas eine Rechtslage? Irgendwie muss der Hund ja trotzdem spazieren geführt werden und die Verletzungen liegen so ungünstig, dass der Maulkorb eben direkt darauf liegen würde, was aber laut Tierarzt nicht gut ist.

Gruss

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Unfug2011

Hallo,

Da hilft dann wohl nur maßanfertigen lassen.

Ja, das ist teuer. Aber bei einem behördlich angeordneten Maulkorbzwang, ohne erwischt zu werden ist teurer.

VG

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MaramitJule

Das Amt fragen?

Denn es ist deren Ermessen, ob sie ein Attest vom Tierarzt gelten lassen oder nicht.

Wenn der erst mal erlegt wurde, hast Du schlechte Karten.

Und eine Bisswunde heilt ja recht schnell, in 10 Tagen sollte der MK wieder gehen.

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Unfug2011

Achsooo, das is ne frische Geschichte... Ich hatte Narben und Verstümmelungen im Kopf, die es anatomisch unmöglich machen. (so wie ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Mops einen Maulkorb tragen könnte).

Da würd ich dann auch beim Amt nachfragen, ob da für die Zeit ne Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Mit Attest vom Arzt.

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MaramitJule

Zumal eine MK - Pflicht auch nicht grundlos angeordnet wird.

Hier kennt aber niemand den Hintergrund und kann somit auch niemand beurteilen, wie das Amt entscheiden wird.

Notfalls müsste der Hund nur auf dem eigenen Grundstück geführt werden, solche Verfügungen gab es schon.

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Das nennst Du einen "interessanten Fall"? Ich nenne sowas tragisch und unnötig. Wie kann es denn sein, dass der Hund einen Maulkorb tragen muss und dann so wenig auf ihn geachtet wird, dass er ins Gesicht gebissen wird?! Ist mir unbegreiflich.

Aber nun gut, danach hattest Du ja nicht gefragt. Der Maulkorbzwang wird dadurch natürlich nicht außer Kraft gesetzt. Es ist wohl an den Besitzern des Hundes, für die Zeit der Verheilung dafür Sorge zu tragen, dass der Hund sich entweder auf dem geschlossenen Grundstück lösen kann oder der Maulkorb so angepasst wird, dass man ihn (also den Hund) spazieren führen kann. Was auch sonst?

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MaramitJule

Heike, ich finde es auch sehr erschreckend, dass ein Hund, der sowieso schon beeinträchtigt ist, durch den MK, nicht so weit geschützt werden kann, dass nichts passieren kann.

Allerdings beschleicht mir bei der TE mal wieder das Gefühl, es geht mehr darum, zu provozieren, als irgendetwas.

Ist ja nicht der erste Thread. :Oo

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ja... es wäre Zeit füt das "aber, das geht nicht, weil...." :Oo

Maulkorbzwang besteht und basta!

Dann muß das Ding eben gepolstert werden oder vorrüber gehend ein größerer angeschafft werden oder sonst eine Lösung gefunden werden, die vom einfachsten Weg (weglassen) abweicht!

Ist doch eigentlich logisch, oder?

Sicher kann man eine vorrübergehende Befreiung beantragen... Aber bis die durch ist, sollten die (vom Halter verschuldeten!!!) Verletzungen längst verheilt sein, der Amtsschimmel trabt sehr langsam...

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MaramitJule

Falls es ein ernstes Thema ist:

http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/tiere/befreiung-von-der-maulkorb-und-anleinpflicht/

Demnach ist eine Ausnahmeregelung nur mit Wesenstest möglich.

Also nicht wegen einer Verletzung.

Da werden Deine Bekannten wohl in den sauren Apfel beißen müssen und nur den Garten nutzen.

Mehr geht eben nicht und ehrlich? Einen verletzten Hund sollte man eh ruhig halten.

Sonst könnte er ja auch den Maulkorb tragen.

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Originalbeitrag

ja... es wäre Zeit füt das "aber, das geht nicht, weil...." :Oo

Das haben wir doch schon in der Überschrift ;)

Wenn ein Garten vorhanden ist, würde ich den Hund vorerst eben nur noch da raus lassen, das wäre sicher das beste. Oder ich würde einen ganz leichten Plastikmaulkorb benutzen. Und den am besten noch mit Schaumstoff polstern, an den Stellen wo die Verletzungen sind.

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Gast
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