Gabyg 3. März 2014 Teilen 3. März 2014 Neues Jagdgesetz in BW: http://www.rnz.de/suedwest/00_20140301060000_110636732-Neues_Jagdgesetz_Streuner_sind_kein_Freiwild_m.html Gruß Gaby Link zu diesem Kommentar
caronna 3. März 2014 Teilen 3. März 2014 Wenigstens etwas! Sollteste zitieren, ich hol das mal nach: Künftig gelten strenge Vorbehalte. Danach dürfen Hunde, die "erkennbar Wildtieren nachstellen und diese gefährden" nur mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizei getötet werden, sofern das Einwirken auf den Halter erfolglos war und andere Maßnahmen, wie das Einfangen des Hundes nicht Erfolg versprechend sind. Bei streunenden Hauskatzen gilt ebenfalls ein Genehmigungsvorbehalt. (Rhein Neckar Zeitung vom 1.3.2014) Sachsen ist aber wesentlich strenger (und bürokratischer) Link zu diesem Kommentar
Gabyg 3. März 2014 Autor Teilen 3. März 2014 Danke fürs Zitieren Allerdings ist das Gesetz noch nicht verabschiedet. Könnte am Einspruch der Jäger wegen der Einschränkung der Wildschweinjagd und wegen des Fütterungsverbotes noch scheitern Deshalb der Link zum ganzen Artikel. Gruß Gaby Link zu diesem Kommentar
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