Albino 25. April 2014 Teilen 25. April 2014 Hi, man sieht ja oft Schilder an Privathaushalten mit der Aufschrift "Freilaufender Hund- Betreten auf eigene Gefahr" oder so ähnlich. Haben solche Schilder rechtlich eine Wirkung? Sprich: Wenn der Hund jemanden auf dem Grundstück beisst, macht es dann einen Unterschied ob da ein Schild war oder nicht? Oder trägt so oder so der Halter immer die volle Schuld? Oder hat dann tatsächlich der Geschädigte eine (Mit)schuld, weil er auf eigene Gefahr hin das Grundstück betreten hat? LG Link zu diesem Kommentar
caronna 25. April 2014 Teilen 25. April 2014 In manchen Bundesländern ist das Pflicht. Im Grunde ist eine Mitschuld egal Hundehaltung in D = Gefährdenshaftung. es zählt nicht die Schuld sondern der Schaden. Link zu diesem Kommentar
gast 25. April 2014 Teilen 25. April 2014 Nein! Auch, wenn 20 mal vor dem Hund gewarnt wird, ein Hund hat einen Menschen nicht an zu fallen / an zu greifen. Auch auf privatem Grundstück nicht! Man kann ja auch kein Schild hinhängen: "Unbefugte werden angeschossen / verprügelt...." und hat damit das Recht, das zu tun. Edit: Das "Nein!" bezieht sich auf die Fragestellung in der Überschrift Link zu diesem Kommentar
gast 25. April 2014 Teilen 25. April 2014 Ein Schild bringt, wie schon geschrieben, in puncto Haftung nichts. Aber dennoch finde ich es sinnvoll, damit z.B. der Postbote nicht "kalt erwischt" wird. Dennoch dackelt meiner zu mir auf's Grundstück rein (müsste er nicht, Briefkasten ist vorne, ebenso 'ne Klingel). Aus diesem Grund wird das alte, rostige Gartentor durch ein neues mit Riegel/Schloss und integriertem Briefkasten ersetzt. Dann kann er nicht mehr rein… Link zu diesem Kommentar
AngelOfMystic 25. April 2014 Teilen 25. April 2014 http://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/hunderecht-haftung-hundebiss-bei-warnschild-warnung-vor-dem-hunde-vorsicht-bissiger-hund.html Schau mal hier Link zu diesem Kommentar
Gast 25. April 2014 Teilen 25. April 2014 Es kann keiner sagen ich hätte ihn nicht gewarnt LgBJ Link zu diesem Kommentar
gast 25. April 2014 Teilen 25. April 2014 Nö wenn Du einen Kuschelwuschel hast der eingeschlammt dann anspringt vor Freude und die Klamotten dreckig macht... naja man hat gewarnt Wir schließen die Gartenpforte lieber ab - Buca hat einen Eindringling (Kumpel) vor 2 Wochen liebevoll an den Baum gestellt als er einfach drauf kam Link zu diesem Kommentar
Ares1 25. April 2014 Teilen 25. April 2014 Hallo, ich zitiere einmal aus einem anderen Forum. Dort hat Herr W. Heimann vom Tierschutzverein Iserlohn folgendes dazu geschrieben : "Warnung vor dem Hund" Jeden Grundstueckseigentuemer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren fuer einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstuecks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere fuer den Grundstueckseigentuemer, von dessen Grundstueck aufgrund besonderer Umstaende - hierzu gehoert auch das uneingeschraenkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstueck - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstueck gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstueckseigentuemer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb,weil er seine Sorgfaltspflichten gegenueber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, Zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, dass derartige Hinweisschilder haeufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlaegt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt. LG Memmingen Az. 1 S 2081/93 Fazit : Wenn Du deinen Hund auf deinem Grundstück frei laufen hast, musst Du dafür sorgen das niemand dein Grundstück betreten kann. Also Hoftor abschließen. Selbst Hunde im Wach- und Schutzdienst dürfen niemanden beißen sondern nur stellen. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen wo der Hund auch zubeißen darf, soviel ich weiß und das sind Polizei , Zoll und andere Staatliche Diensthunde. Aber da lasse ich mich auch eines besseren belehren sollte dieses anders sein Link zu diesem Kommentar
Gabyg 25. April 2014 Teilen 25. April 2014 OriginalbeitragWenn Du deinen Hund auf deinem Grundstück frei laufen hast, musst Du dafür sorgen das niemand dein Grundstück betreten kann. Also Hoftor abschließen. Oder ein eindeutiges Warnschild anbringen "Vorsicht, bissiger Hund", nachzulesen in dem Link, der gerade schon gepostet wurde. Link zu diesem Kommentar
gast 25. April 2014 Teilen 25. April 2014 Zu dem Schild "bissiger Hund" wurde mir von unserem netten Polizisten hier erklärt das es Probleme geben könnte weil man dann ja schon vorher weiß das der Hund beißen könnte. Keine Ahnung ob es stimmt aber er rät zum Schild "Vorsicht Hund" - damit gewarnt genug. Aber wenn dann doch ein Biß erfolgt ist man in der Haftung. Genauso wenn jemand bei Dir einbricht und der Hund beschädigt. Link zu diesem Kommentar
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