Marlies27 9. Dezember 2009 Teilen 9. Dezember 2009 Hallo, aus etwas aktuellem Anlass möchte ich mal wissen, wie sich die Haftpflichtversicherung verhält, wenn eine Beisserei zwischen zwei Hunden stattgefunden hat und beide Hunde verletzt sind? Besonders, wenn keiner der Halter weiss welcher Hund angefangen hat. Übernimmt hierbei die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Hundehalters die Kosten für den anderen Geschädigten? Oder wird das prozentual gerechnet ( wenn es sich hierbei um einen kleinen und einen großen Hund handelt )? Zwar werde ich mich morgen genauesten bei meiner Haftpflichtversicherung erkundigen, wäre aber vorab über Antworten erfreut. Link zu diesem Kommentar
Tina+Sammy 9. Dezember 2009 Teilen 9. Dezember 2009 Soweit ich weiss, trägt da jeder die TA-Rechnung seines eigenen Hundes... Link zu diesem Kommentar
Renate 9. Dezember 2009 Teilen 9. Dezember 2009 Soweit ich weiss, trägt da jeder die TA-Rechnung seines eigenen Hundes...http://www.polar-chat.de/topic.php?id=45833&goto=876336 Stimmt, vollkommen richtig! Link zu diesem Kommentar
Marlies27 9. Dezember 2009 Autor Teilen 9. Dezember 2009 Mein Mann hatte mal im Internet gegoogelt und hier ( http://www.diggifee.de/hund_und_recht_inhaltsverzeichnis.htm ) unter der Rubrik Tierarztkosten bei Rauferei gelesen, das eine Haftungsverteilung auf 50 zu 50 besteht. Kann das stimmen? Link zu diesem Kommentar
Lanya 9. Dezember 2009 Teilen 9. Dezember 2009 So kenn ich das auch, jeder seine eigene Rechnung. Link zu diesem Kommentar
Renate 9. Dezember 2009 Teilen 9. Dezember 2009 Nein, wenn zwei unangeleinte Hunde aufeinander treffen, und die Besitzer nicht mal wissen, wer der Verursacher ist, zahlt jeder seine TA-Kosten selbst! Link zu diesem Kommentar
Angel1981 9. Dezember 2009 Teilen 9. Dezember 2009 Ja Jeder übernimmt seine Rechnung... LG Susanne Link zu diesem Kommentar
Marlies27 9. Dezember 2009 Autor Teilen 9. Dezember 2009 Zitiere mal aus Hund und Recht: "Raufen und verbeißen sich zwei Hunde miteinander, so kann der Hundehalter des verletzten Hundes von dem anderen Hundehalter Schadenersatz für die Tierarztkosten verlangen. Dabei muss allerdings deer verletzte Hundes seine eigene Tiergefahr ( § 833 BGB ) anrechnen lassen, und war entsprechend dem Gewicht, mit dem die Tiergefahr beider Hunde im Verhältnis zueinander wirksam gweworden ist. Das Gericht schätzte dabei die Haftungsverteilung auf 50 zu 50 und berücksichtigte, dass es sich etwa um gleich große Hunde handelte, so dass die Tiergefahr etwa gleich groß bewertet wurde. Dieser Haftungsverteilungsmaßstab gilt jeweils dann, wenn sich nicht mehr aufklären lässt, welcher von beiden Hunden den anderen zuerst angegriffen hat. Amtsgericht Schwetzingen. Az. 5 C 1979/96" Link zu diesem Kommentar
Renate 9. Dezember 2009 Teilen 9. Dezember 2009 Mag sein, dass es Gerichtsurteile gibt, die das so aussagen, aber die Realität der Versicherungen sieht anders aus! Link zu diesem Kommentar
Marlies27 9. Dezember 2009 Autor Teilen 9. Dezember 2009 Danke. Werde mich aber trotzdem bei meiner Versicherung mal schlau machen. Schließlich wurden beide Hunde verletzt. Link zu diesem Kommentar
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