UliH.:
Orginalbeitrag
Eine FCI Züchter hat die Rasse gewechselt - von Chow-Chow auf BC.
Mir wurde gesagt, dass der BC Rassehundeverei in dem sie dann ist, einen Antrag auf Umschreibung der zu züchtenden Rasse bei der FCI erstellen muss.
Da hat man dir Quatsch erzählt!
Bei der FCI ist lediglich der Name geschützt, nicht der Name bezogen auf diese oder jene Rasse. Ich kann unter meinem Zwingernamen heute Whippets, morgen Pudel und nächte Woche Rottweiler züchten, das juckt die FCI nicht.
Bei Rasse - und/oder Clubwechsel wird lediglich der Zwinger (also die Zuchtstätte) neu abgenommen, der Zwingename wird nicht angefasst.
Einzige bei der FCI zu meldende Dinge bezüglich des Zwingers sind ein Umzug oder das Ein- oder Austreten eines weiteren Zwingeinhabers in oder aus die/der Zuchtstätte. In diesen Fällen muss die Zwingerurkunde durch die FCI geändert werden.