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Fragen zur Begleithundeprüfung |
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Hallo,
zur Zeit setze ich mich mit dem Thema Begleithundprüfung auseinander und habe mir mal die Prüfungsverordnung ausgedruckt. Die wirft allerdings ein paar Fragen auf und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. ...alle Ergebnisse sollen in einen Leistungsnachweis vermerkt werden. Woher bekomme ich so einen Leistungsnachweis? Was passiert bei der Unbefangenheitsprobe? ... der LR gibt Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere wie Wendung, Halt... wird ohne Anweisung ausgeführt... D.h., ich bastel mir ein Programm zusammen in dem alle Elemente vorkommen und kann sie dann vorführen wie ich meine? Wenn ich z.B. in der Gruppe stehen bleiben soll, muss der Hund dann in der Grundstellung absitzen? Platz-Hier-Fuß-Übung: Ist es egal wie der Hund von der "Hier-Stellung" in die "Fuß-Stellung" kommt? Oder gibt es da einen vorgeschriebenen Weg? Bis jetzt kannte ich nur der Hund geht rechts vorbei und setzt sich dann auf der linken Seite ab. In der HuSchu lernen wir aber gerade "close" d.h. Hund dreht sich praktisch mit der Hinterhand einfach in die Grundstellung. Die Prüfung kann man ja nur machen wenn man eine gültige Mitgliedschaft in einem VDH-Verein nachweisen kann. Ehrlich gesagt habe ich wenig Interesse auf Dauer eine Mitgliedschaft zu haben. Kann ich mich so kurz vor der Prüfung bei so einem Verein anmelden und danach wieder kündigen? Fragen zur Sachkundeprüfung: Auch da habe ich einen Fragenkatalog aus dem Internet ausgedruckt. Kommen da immer bei jedem Test die gleichen Fragen dran? (Das wäre ja mehr als blödsinnig! Aber interessieren tut es mich trotzdem.) Freue mich schon auf die Antworten.
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Danke für die schnelle und aufschlussreiche Antwort!
Mit der Unbefangenheitsprobe meinte ich den ersten Teil. Die Sache wo der Hund identifiziert wird. Wie und wann wird denn der Verlauf von der Übung festgelegt? Oder ist der Verlauf so wie er in der Prüfungsverordnung steht? |
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Du musst das Laufschema auswendig lernen und in der vorgegebenen Reihenfolge abgehen.
Wünsche Dir viel Glück! |
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Also ich weiß nicht was du meinst.
![]() Bei der Prüfung gibt es zwei Teile: Den ersten Teil, das ist die Unterordnung und den Außenteil, den ich ja oben schon beschrieben habe. Wird dieser Teil auch Unbefangenheitsprobe genannt?? |
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Frenzi hat ja schon alles beantwortet.
Nur eins noch bei uns im Verein gab es den Team Test für einen Pauschal Betrag. Darin waren Übungstunden und die Prüfung enthalten. Ist aber schon länger her. Ich weiß nicht ob es das noch gibt. mfg Martin Ja der Außenteil ist gleichzeitig ein Unbefangenheit Test |
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@ Cassya: Och, das dauert noch bis wir so weit sind. Ich interessiere mich nur jetzt schon mal weil ich es wie immer nicht abwarten kann. Und alles immer ganz genau wissen muss. Aber als Ziel habe ich mir gesetzt spätestens nächstes Frühjahr so weit zu sein.
@ Frenzi: Ich habe das jetzt noch mal nach gelesen. Das was du meinst heißt "Prüfung im Verkehr". Da wird aber auch recht häufig von "unbefangen" geschrieben. Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. Die Unbefangenheitsprobe ist schon vor der Zulassung zur Prüfung. In der Prüfungsverordnung steht das so:"Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der AUCH die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip Nummer erfolgt....." Dieses AUCH hat weiteres Interesse geweckt. Was ich mir vorstellen kann wäre das der Mensch der den Chip sucht vielleicht auch mal die Zähne anschaut oder den Hund abtastet, ähnlich wie bei einer Ausstellung?! @ Hoss: Das ist ja mal eine tolle Idee. Da sollte ich mich doch glatt mal bei unseren näheren Vereinen umhören. |
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Achso. Also bevor der man mit dem Hund das Laufschema abläuft (1. Teil) wird der idetifiziert. Der Richter oder ein Helfer gucken mit Hilfe des Chips *brrr... komischer Satz* ob es wirklich dieser Hund ist.
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Und mehr wird da nicht gemacht? Wie gesagt, mich hat das AUCH etwas irritiert.
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Nein.
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