Oh man, da waren ja wieder Experten am Werke
- der Halter muss eine Sachkundeprüfung bestehen (mit dem gefährlichen Hund, nicht auf andere gefährliche Hunde übertragbar),
Ähm, soll der Hund nun neben dem Halter liegen, wenn er die Schriftliche Sachkundeprüfung macht

- die kennen noch nicht mal den Unterschied zwischen Sachkundeprüfung und Wesenstest
- Eine wesentliche Neuregelung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass Personen, die sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchten, den besonderen Bedarf an diesem Hund nachweisen müssen, der nicht durch Hunde anderer Rassen gedeckt werden kann.
Mit dieser Passage könnten sie eigentlich direkt schreiben, dass die Haltung dieser Rassen/Mischung komplett verboten wird. Was für ein "Bedarf" soll denn da geäußert werden? Völliger Bullshit
Ich laß es lieber mit dem auseinandernehmen des Textes. Könnte gerade mal wieder so richtig abk....n
gruß
sabine