Dänemark erweiterte Liste verbotener Rassen ab 1.7.2010 auch für Touristen








"Neue Regeln ab 1. Juli 2010
Ab 1. Juli 2010 wird die Liste über verbotene Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 1. Juli 2010 angeschafft werden:

1) Pitbull Terrier.
2) Tosa Inu.
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier.
4) Fila Brasileiro.
5) Dogo Argentino.
6) Amerikanische Bulldogge.
7) Boerboel.
8) Kangal.
9) Zentralasiatischer Ovtcharka.
10) Kaukasischer Ovtcharka.
11) Südrussischer Ovtcharka.
12) Tornjak.
13) Sarplaninac. "





Damit erweitert sich meine Liste um ein Urlaubsland wo ich nicht hinfahren möchte. Auch wenn ich keine dieser Rassen mehr besitze

lg
sabine




frag mich da immer, was passiert, wenn jemand einen Mischling hat, der den Rassen ähnlich sieht - ist ja bei Sarplaninac und Ovtscharki nicht wirklich schwer.




Dänemark hat mich auch immer gereizt weil es so toll für Hunde sein soll. Aber diese Intoleranz sagt mir, dass ich mein Geld lieber in andere Länder stecke auch wenn ich keinen dieser Hunde habe. Bekannte von uns haben einen Kangal. Sie ist so lieb! Klar kann Sie auch anders, aber welcher Hund kann das nicht.




leider haben viele Länder inzwischen solche Listen.




Ich bin entsetzt obwohl ich auch keine solche Rasse besitzte, aber eine Bekannte hat einen Kangal und die Hündin ist super lieb.




Die Liste gilt aber nicht für Hunde die vor gültigkeit dieses Gesetzes angeschafft wurde.
Das steht ja im EU Heimtierausweis.
D. h als Tourist kann man trotzdem seinen Pitty mitnehmen. Er muss aber glaube ich an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen.




Ja, Dänemark ist schön- aber im Grunde findet man eine sehr, sehr ähnliche landschaftliche Vielfalt in Schleswig-Holstein smilie_24.gif
Ich komme ja von der dänischen Grenze und muss sagen, unter den Umständen würd ich meinen Urlaub mit Hund auch lieber anderswo verbringen.
Solche Listen halte ich für schwachsinnig!

Was passiert mnit dem Hund, wenn man in DK "erwischt" wird?




Soweit ich weiß, gilt es für Touristen in jedem Falle- egal seit wann sie den Hund besitzen.
Das Gesetz soll sich wohl eher darum drehen, dass im Inland Dänemarks bereits vorhandene Hunde noch geduldet werden, aber keine neuen gezüchtet oder angeschafft werden dürfen.
So sollen die Rassen im Land "aussterben".





frag mich da immer, was passiert, wenn jemand einen Mischling hat, der den Rassen ähnlich sieht - ist ja bei Sarplaninac und Ovtscharki nicht wirklich schwer.



Nun, was soll passieren?
Es wird vermutlich demnächst ein Gesetz geben, dass alle Hundehalter in Europa verpflichtet, ihre phänotypisch nicht eindeutig einer Rasse zuzuordnenden Hunde einem Gentest (den es dann nur in Brüssel für lächerliche 763 + MwSt gibt) zu unterziehen...
Wäre die nettere Variante. Ansonsten: Wie kurz ist es her, dass in den NL ...

Ich hätte da auch noch ein neues Gesetz anzubieten:

§ 1 Ab sofort ist der Bau, der Gebrauch, die Wiederherstellung der Fahrfähigkeit, der Handel und die Ein- und Ausfuhr folgender, gefährlicher Autos untersagt:

Abs. 1 Autos in rot und solche mit roten Farbanteilen (rosa, braun, lila)
Abs. 2 Autos mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 130 km/h
Abs. 3 Autos, die in der Unfallstatistik auf den Plätzen 7, 19, 48 und 576 liegen
Abs. 4 Autos, in denen ein Wunderbaum hängt.

§ 2 Die erfolgreiche Vorführung des Fahrzeugs beim TÜV kann im Einzelfall zu einer einmaligen Verlängerung der Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum führen, wenn der Halter eine vierfach höhere Versicherungsprämie und eine sechsfach höhere Steuer für das Fahrzeug zahlt als für vergleichbare, nicht gefährliche Fahrzeuge. Eine solche Sondererlaubnis nur möglich, in den Fällen des
Abs. 1, wenn der rote Farbanteil durch einen blauen ersetzt wird, des
Abs. 2, wenn die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h herabgesetzt wird und das Fahrzeug monatlich dem TÜV vorgeführt wird, des
Abs. 3 wenn der Halter nachweist, das dieses Fahrzeug noch nie einen Unfall verursacht, an einem Unfall beteiligt oder Zeuge eines Unfalls war.
In Fällen des Abs. 4 ist eine Verlängerung der Betriebserlaubnis nicht vorgesehen. Solche Fahrzeuge sind bis morgen aus dem Verkehr zu ziehen.
...







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