Behindertenbegleithund, wer setzt diesen steuerlich ab?





Einen wundervollen guten Abend, winken

Ich bin auf der Suche nach Erfahrungen.. Tipps..

Hat jemand einen Behindertenbegleithund und setzt diesen steuerlich ( außergewöhnliche Belastung ) ab.

LG Tatjana





steuerliches absetzen von Hunden geht nur , wenn Du vorher das beim FA beantragst und die Auflagen für den jeweiligen Zweck erfüllst. Du erhälst dann ein Schreiben vom FA das der Hund absetzungsfähig ist.

Erst dann kannst Du die Kosten geltend machen, nicht umgekehrt.





Hallo..

Nicht beim Finanzamt.. sondern beim Gesundheitsamt ( also zumind. ist das in BW so ).. dort bekommt man unter Umständen ein amtsärztliche Bescheinigung.
Da sind wir gerade dabei..

Hat es denn jemand schon geschafft ?




Tatjana aber doch erst wenn Du Dir vom FA den Antrag holst und darin diese Bescheinigung gefordert wird, die gibt es sicher vom FA vorgefertigt für das Gesundheitsamt.

Steuerrecht ist Bundessache, da gibt es keinen Unterschied in den einzelnen BL.




Also mir wurde gesagt.. dass ich dies im Vorfeld machen muss.. und so lese ich es auch im Konz..weil man von einer objekten Grundeinstimmung des Amtsarztes ausgeht.
Und um die Notwendigkeit bestimmen zu können, ist diese Bescheinigung im Vorfeld einzuholen..





Dann tut es mir leid, kenne die Abläufe von absetzbaren Hunden nur auf dem Gebiet von Firmenhunden.

Da ist der Weg umgekehrt.

Dann vergesse bitte ganz schnell alles was ich geschrieben habe und hoffe auf bessere Unterstützung.




Das macht nichts.. ich danke Dir trotzdem sehr für Deine Zeilen..


LG Tatjana..



Zufällige Themen
Thema Antworten Aufrufe
Rückwärts gehen
5 2186
2 Dateien
Hilfe! Hund fängt an Wohnung "umzudekorieren"!
31 4529
2 Dateien
Richtungswechsel mit Geschirr oder Halsband
21 8139
1 Dateien
Mein Hund und mein Hund - die unendliche Geschichte!
6 3380
Grundgehorsam Reihenfolge
27 7705
Impressum
Powered by: phpMyForum 4.1.16 © Christoph Roeder