Hallo!
Melde den Vorfall UMGEHEND Deiner Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung. Denn es kann noch kommen, daß die Krankenkasse des geschädigten Kindes auf Dich zukommt und die Kosten zurückerstattet haben will. Ebenso wird sich die Versicherung darum kümmern, inwieweit Schmerzensgeld gezahlt wird.
Ob Dein Hund den Jungen überhaupt angesprungen hat, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Schau mal hier:
http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Versicherungsrecht…
Zwar handelt es sich bei diesem Urteil um einen Erwachsenen und einen Schäferhund, aber aufgrund der 'Größenrelativierung' könnte da noch etwas auf Dich zukommen!
Darum: SOFORT mit der Haftpflicht in Verbindung setzen!
Viele Grüße
Trollmama