
|
So wie du es geschildert hast, gab es ja keinen Biss und keine andere schwerwiegende Verletzung, also auch keinen Anlass für Schmerzensgeld, natürlich kann die Familie das fordern. Fordern kann man erstmal alles.
Einfach mal abwarten. Brav den Anweisungen des Amtes folgen und abwarten.
Das "Opfer" hat sicherlich nach dem "Biss" einen Arzt aufgesucht, dieser hat das alles bestätigt, eventuell Bilder gemacht, dokumentiert etc. Wenn es keinen Biss gab, kann ein Arzt nichts dokumentieren, sondern höchstens ein paar Schrammen feststellen.
Verhalte dich immer ruhig, auch wenn die andere Partei sich aufregt. Und pass auf das sowas in der Art nicht nochmal passiert und auch das alle Impfungen immer zeitig aufgefrischt werden (auf ein paar Tage oder Wochen kommt es dabei aber nicht an...).
Einfach ruhig bleiben und n bissl an der Erziehung arbeiten. Meine Tochter wurde vor zwei Jahren vom Nachbarshund gebissen. Wäre sie in der Situation gewesen hätte sie die absolute Panik gehabt und ich als Mutter wäre auch sauer gewesen das da einfach ein Hund kommt und sie anspringt. Kommt auch beim Amt immer gut wenn man sagen kann: "Wir besuchen nun eine Hundeschule, damit sowas nicht mehr passiert."
|