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Sachkundenachweis - ein paar Fragen - Seite 2





Ich habe herausgefunden, dass ich den D.O.Q. Test GET machen soll, also den für Gewerbetreibende...

Ob es bei mir noch so weit kommt, ist gerade sehr fraglich, da ich mit der Hundepension, in der ich angefangen habe, nicht konform gehe.





Interessantes Thema.


Muss eigentlich jeder, der eine Hundepension betreibt diesen Nachweis haben? Auch die Mitarbeiter?

Reicht das dann aus oder sollte man noch zusätzlich vielleicht mal in einer Huschu einem Hundetrainer über die Schulter geguckt haben?

Ich fine ja, je mehr man aun Zusatzausbildungen hat umso besser ist das dann.

Ich würde zum Beispiel meine Hunde nicht in eine null acht fünfzehn Pension geben, wo der Betreiber nicht einen einzigen Nachweis vorzuweisen hat.




Ich halte es für notwendig, dass jeder, der in einer Hundepension arbeitet,einen Sachkundenachweis vorweisen kann.....wenn nicht sogar weiterführende Prüfungen.

Wenn sich viele Hunde auf einem Haufen bewegen, die auch noch ständig wechseln, kann so einiges passieren.

Ich hätte keine Lust darauf, nach 1 Woche einen völlig veränderten Hund zurückzubekommen und dann die Macken in mühsamer Kleinarbeit monatelang wieder ausmerzen zu müssen.

Ich habe schon Ärger mit dem Ordnungsamt bekommen, weil ich zeitweise eine Gassigeherin hatte, die keinen Sachkundenachweis hatte, bzw. auch selbst nie 20/40 Hunde gehalten hat.





Danke, ich sehe das genauso. Wundert mich nur, das es anscheinend immer noch Leute gibt, die Pensionen ohne diese Bescheinigungen betreiben.

Ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben? Oder ist das freiwillig?




Im § 11 (1) letzter Satz TierSchG steht, dass dem Antrag zur Erlaubnis zur Haltung von Hunden in einem TH oder ähnlicher Einrichtung (§ 11 (1) Nr. 2 TierSchG -> wäre die Frage, ob hierunter auch die Tierpensionen fallen) ein Sachkundenachweis nach § 11 (2) Nr. 1 TierSchG beizulegen ist.

Im § 11 (2) Nr. 1 TierSchG steht, dass die verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben muss, um die Erlaubnis zu erhalten.


Nun bin ich kein RA und kenne die weitere Gesetzeslage nicht, aber für mich sieht es so aus, als wenn nur der Leiter einer Einrichtung, aber nicht die Angestellten diese Sachkunde erbringen müssen.



Edit: Hier habe ich eine Kommentierung des Gesetzes gefunden und m. E. gehören Tierpensionen nicht dazu. Von daher frage ich mich, warum du diesen Sachkundenachweis erbringen sollst.




Hm...komisch.

Vielleicht ist ja hier jemand, der eine Tierpension betreibt oder jemand der dort arbeitet. Der könnte uns vielleicht etwas mehr dazu sagen anfang



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