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Schweden mit Hund


Ronja

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Hallo,

kann mir jemand sagen welche bestimmungen dort Pflicht sind?

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Schweden gehört zur EU, also:

In der EU gelten neue, weitgehend einheitliche Bestimmungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Die neuen Regeln sind zum 3. Juli 2004 in Kraft getreten. Weil die EU-Kommission befürchtete, dass es in der Hauptreisezeit in vielen Fällen zu Verwaltungsschwierigkeiten kommen könnte, hat sie als Übergangsmaßnahme beschlossen, dass bis zum 1. Oktober 2004 parallel auch noch die bisherigen einzelstaatlichen Bestimmungen gelten.

WICHTIG: Für Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, wie z.B. Norwegen, gelten andere Bestimmungen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt oder die entsprechenden Landesvertretungen.

Regeln und Sonderregeln

Nach der neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss seit dem 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen sein.

Die Kennzeichnung mit Tätowierung ist nur übergangsweise bis zum 2. Juli 2011 zulässig – ein guter zusätzlicher Grund, Tierhaltern zur Kennzeichnung mit Mikrochip zu raten. Vorgeschrieben sind ISO-Norm 11784 oder 11785 – bei anderen Standards muss der Tierhalter das Ablesegerät für eventuelle Kontrollen selber zur Verfügung stellen.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.

Pass, Kennzeichnung und Impfung sind verbindliche Bestandteile der EU-Anforderungen – für nicht gekennzeichnete Tiere sollte der neue Pass nicht verwendet werden.

Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr und auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU inklusive der Beitrittsstaaten.

Auch die neuen EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine behördliche Ermächtigung.

Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.

Registrierung und Sanktionen

Trotz des hohen Aufwands, den die EU mit der Kennzeichnung der Tiere und der individuellen Nummerierung der Ausweise vorschreibt, ist eine Registrierung der Angaben nicht vorgesehen. Dem Tierhalter kann nur ein freiwilliger Eintrag in eines der Haustierregister empfohlen werden.

Tierhalter, die ohne den neuen EU-Pass auf Reisen gehen, müssen mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin zur Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit erheblichen Kos-ten für den Tierhalter verbunden sind.

Speziell für Schweden:Der Pass muss neben weiterenAngaben zum Besitzer und dem Tier ausserdem insbesondere den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut besteht. Auch der Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken ist zu erbringen

http://www.infoschweden.de/infos/tiere.htm

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  • 3 Wochen später...
jutti1357

Hallo Ronja,

da wir Schwedenfans sind und mal wieder nach Schweden wollten in diesem Jahr hatten wir bereits den Nachweis der Antikörper gegen Tollwut machen lassen - kostet etwa 100 Euro.

Ein Entwurmungsmittel muss vom Tierart am Tag vor der Einreise gegeben werden - das muss dann auch hoch offiziell vom Tierarzt bescheinigt werden, dass er das bestimmte Mittel gegeben hat.

Leider mussten wir wegen Ebbe in der Kasse den Urlaub dann doch abblasen und waren letztlich mit den 3 Kinder und Hund eine Woche zelten an der Ostsee. Ansonsten in unserem "Ferien"haus zu Hause (ist ein Schwedenhaus).

Achso - ja - den Tierpaß haben wir natürlich auch - gechipt war sie eh' schon (kommt aus dem Tierheim).

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  • 1 Jahr später...
jutti1357
Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.

Speziell für Schweden:Der Pass muss neben weiterenAngaben zum Besitzer und dem Tier ausserdem insbesondere den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut besteht. Auch der Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken ist zu erbringen

Ich war gestern bei der Tierärztin - wenn man 1x die Blutuntersuchung auf Antikörper gemacht hat (kotete ca. 100 Euro) - und die ok war - reicht danach der Nachweis der Wiederholungsimpfungen bei Tollwut.

Die Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall ist jeweils nicht früher als 10 Tage vor Einreise durchzuführen.

Da gibt's dann eine abgestempelte Bescheinigung.

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ich wollte nur wissen, ob Ronjas Frage sich auf evtl. Leinen-und Maulkorbzwang oder vielleicht auch Rassebestimmungen bezieht. So hatte ich ihre Frage nämlich verstanden ;)

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  • 1 Jahr später...

Wir waren auch schon desöfteren in Schweden mit den Wuffels. Bis zum 31.12.2008 wird noch der Titatest velangt, ab 01.01.2009 nicht mehr. Impfungen müssen jedes Jahr aktualisiert werden. Wurmkur grundsätzlich max.10 Tage vor Einreise. Uns hat der eigentliche Titatest immer um die 45 € gekostet + Tierarzt für Blutabnahme, sind aber nie an 100 € rangekommen. Schweden selbst hat uns bisher noch nicht kontrolliert, aber Norwegen als wir im Januar dort eingereist sind . Die Strecke zum Urlaubsort war über Norwegen kürzer. Aber, wieder was dazu gelernt. Norwegen hat wesentlich härtere Bestimmungen.

Drücke die Daumen, dass genug Antikörper vorhanden sind und dann viel Spass in Schweden.

Trautchen und die Fellgetiere

P.S.Von Maulkorb-und Leinenzwang habe ich bisher nichts gehört

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  • 9 Monate später...
kissmekat

Hallo Odin1,

warum wird kein Titertest mehr verlangt? Habe gesucht wie eine Wilde und nichts darüber gefunden- nur eben, daß Schweden und ein paar andere Länder 5 Jahre Zeit hatten für ihre rigiden Gesetze...

Ich habe beim schwedischen Landwirtschaftsministerium nachgeschaut, bei der schwedischen Botschaft angefragt und diverse Seiten im Internet bemüht- nix darüber gefunden.

Wo hast du diese Information her? Einfach nur aus der 5- Jahresfrist abgeleitet? Ich habe wirklich nichts darüber gefunden, außer eben, daß die Kampfhundesperre von Schweden wieder aufgehoben wurde. Das war der letzte Stand der Dinge.

Bitte melde dich kurz bei mir (hast auch pn) ich würde mich sehr über deine Antwort freuen!

Vielleicht weiß auch jemand von den anderen Foris etwas darüber? Ich bin für jede Antwort dankbar!

Viele Grüße

KK

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