Hi
ob ihr ein Anrecht auf den Hund habt, weiß ich nicht, vielleicht hilft Dir die Tatsache weiter, dass ihr im Grunde der Finder einer Fundsache seid (Hund gilt vor dem Gesetz als Sache). Bei sonstigen Fundsachen kann der Finder nach Ablauf einer Frist die Fundsache für sich beanspruchen, hat sich der Eigentümer bis dahin nicht gemeldet. Sollte diese Regelung auch auf Tiere zutreffen ist die Warteliste hinfällig. Eine Warteliste ansich ist schon irgendwie komisch, nach welchen Kriterien wird hier wer, wie und wann auf die Warteliste gesetzt?
Ob es sich bei Tieren ähnlich verhält keine Ahnung, hier kann Dir vermutlich nur ein Anwalt oder auch die Stadt-/Gemeindeverwaltung weiterhelfen.
Hier hilft sicherlich am besten mit der Tierheimleitung vernünftig zu reden. Ist der Hund gechipt und dann auch noch registriert lässt sich der bisherige Besitzer recht gut ermitteln.
Vielleicht suchst Du Dir noch Unterstützung für das Gespräch - nicht böse sein, jedoch hatte ich schon Schwierigkeiten Deinen Post zu lesen und ist Deine Aussprache wie Dein geschriebener Text - könnte ich mir vorstellen, dass Du mit einer weiteren Unterstützung, die v.a. ein sachliches Gespräch mit der Tierheimleitung führen kann, besser dran bist
LG