COMpanion 26. Februar 2011 Teilen 26. Februar 2011 Ich bin mir Sicher das hier in der vergangenheit schon öfter das Thema Leinenzwang diskutiert wurde. Falls dieses Urteil schon bekannt ist biite einfach löschen oder verschieben liebe Mods. Nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg AZ: 11 KN 38/04 ist ein genereller Leinenzwang unverhältnismäßig ! Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen http://archiv.hund-und-halter.de/arbeitpapiere/material/seiten/arb-pap-46.html Das heist nach diesem Urteil ist ein genereller Leinenzwang in Stadten unzulässig und anfechtbar! Auferlegte Busgelder möglicherweise nicht Rechtens! Vielleicht hat jemand noch andere Informationen? Link zu diesem Kommentar
gast 26. Februar 2011 Teilen 26. Februar 2011 nein, das stimmt. Es müssen Zonen vorhanden sein, in denen der Hund frei laufen kann, sonst ist ein Leinenzwang nicht rechtens. Sprich in einer Stadt, die es nicht für nötig hält, Freilaufzonen einzurichten, kann der Hund eigentlich überall laufen. Link zu diesem Kommentar
gast 26. Februar 2011 Teilen 26. Februar 2011 @ Paige: Nein, das stimmt so nicht! Die Kommunen können - jeder wie er will - eigene Auflagen machen. Sie können die Innenstadt zum Leinengebiet erklären, oder auch einzelne Plätze. Sie sind nicht zu Hundeauslaufgebieten verpflichtet. Gruß Christa Link zu diesem Kommentar
gast 26. Februar 2011 Teilen 26. Februar 2011 doch, sind sie. So haben wir uns damals hier großzügige Freilaufzonen erstritten. Ein Freund ist damals wegen einer Owi vor Gericht und hat gewonnen. Flächendeckender Leinenzwang macht es Besitzern unmöglich, ihre Tiere artgerecht zu halten. Dazu sind sie aber laut TSG verpflichtet. Aber es stimmt: sie können einzelne Gebiete zu Leinenzonen erklären. Der Rest bleibt frei. Nur die Möglichkeit zum Freilauf muss gegeben sein. Link zu diesem Kommentar
steffen 26. Februar 2011 Teilen 26. Februar 2011 @ Paige: Nein, das stimmt so nicht!Die Kommunen können - jeder wie er will - eigene Auflagen machen. Sie können die Innenstadt zum Leinengebiet erklären, oder auch einzelne Plätze. Sie sind nicht zu Hundeauslaufgebieten verpflichtet. Gruß Christahttp://www.polar-chat.de/topic.php?id=67762&goto=1422232 Eben! Haustierhaltung ist keine Notwendigkeit, sondern ein Hobby. Keine Kommune ist verpflichtet, Leute bei der Ausübung ihres Hobbys zu unterstützen. Es ist ja auch verboten, auf Straßen Golf zu spielen, trotzdem gibt es nicht überall Golfplätze (auch wenn sich das Mancher wünschen würde). Und so ist das auch mit Hunden. Besteht Leinenzwang, gehört der Hund an die Leine und hat quasi Pech gehabt. Wer seinem Hund das nicht antun möchte, muß eben umziehen oder darf sich keinen anschaffen. Klingt siche krass, ist aber so. Link zu diesem Kommentar
gast 26. Februar 2011 Teilen 26. Februar 2011 Golfschläge rund Bälle unterliegen nicht dem TSG. Warum zum Kuckuck ziehen Hundehalter immer so gerne und bereitwillig den Schwanz ein, wenn die Obrigkeit winkt?? Ich werde so etwas nie begreifen. Link zu diesem Kommentar
gast 26. Februar 2011 Teilen 26. Februar 2011 ich schreib auch nicht, dass der Hund überall laufen darf (wer lesen kann ist wieder mal klar im Vorteil), sondern dass Freilaufzonen geschaffen werden müssen, damit Leinenzwang an anderer Stelle durchgesetzt werden kann. Mannmannmann. Ich geb´s mal wieder auf. Mich nervt diese ..... deutsche Kuscherei. Link zu diesem Kommentar
COMpanion 26. Februar 2011 Autor Teilen 26. Februar 2011 @Paige das ist sehr intressant. Wie ihr diese Freilaufflächen erstritten habt. Mich würde dazu intressieren ob es irgendwo Urteile oder Richtlinien über Größe und Beschaffenheit von nötigen Auslaufflächen gibt. Ich war nun in mehreren Städten aber wirklich artgerechte Auslaufgebiete die dafür Ausgeschrieben sind habe ich nirgends gefunden. Wenn waren die Hunde meist nur freilaufend geduldet. Die ausgewiesenen Flächen waren oft an ohne Schutzzaun an Hauptstraßen bzw. Straßenkreutzungen, häufig ohne Baum und Strauch, in der Regel ohne Wasserzugang, langweilig Flach und vor allem zu klein. Die Größe reichte meist für Schoßhunde aber selbst diese liefen dort nicht herum weil die Fläche für die Halter so klein war das diese oft nur auf einem Fleck standen und tratschten. Link zu diesem Kommentar
gast 26. Februar 2011 Teilen 26. Februar 2011 Ich könnte mir vorstellen, dass das Erstreiten von Freilaufflächen in Großstädten sicherlich durchführbar wäre, denke aber, dass das dann doch eher von der Stadtführung abhängig ist und, ob dort Hundefreunde sitzen. Hier bei uns - eher Kleinstadt - mit umliegenden Grün- Wiesen- Acker- Waldflächen, würde es wohl eher heißen: "Dann muss man eben da hinfahren, wo die Freiflächen sind". Interessieren würde mich das auch, auf was man da verweisen kann. Tierschutzgesetz reicht sicherlich nicht, denn dann dürfte man sich ja im Vorfeld keinen Hund anschaffen. Gruß Christa Link zu diesem Kommentar
Gast 26. Februar 2011 Teilen 26. Februar 2011 Golfschläge rund Bälle unterliegen nicht dem TSG. Warum zum Kuckuck ziehen Hundehalter immer so gerne und bereitwillig den Schwanz ein, wenn die Obrigkeit winkt?? Ich werde so etwas nie begreifen. http://www.polar-chat.de/topic.php?id=67762&goto=1422246 Wahrscheinlich aus purer Dankbarkeit das Hundehaltung erlaubt ist . Leute, auch als Hundehalter hat man Rechte!! Und Hundehaltung als Hobby zu betrachten, finde ich schon fast bedenklich. Ein Hobby kann man aufgeben wenn man keinen Bock mehr hat, mit einem Hund geht das nicht. Link zu diesem Kommentar
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