gast 5. November 2015 Teilen 5. November 2015 Ich habe hier nirgendwo gelesen, dass der Hund einen bestandenen Wesenstest hatte, als Kat. 2 Hund also Auflage Leinenpflicht/ Beißkorb hatte.Wie kann es da einen Beißvorfall gegeben haben? Ich mag nicht spekulieren, aber es sind auch Szenarien denkbar, die in eine andere Richtung gehen... Link zu diesem Kommentar
McChappi 5. November 2015 Teilen 5. November 2015 Ich denke einfach mal Kurzschluss Reaktion unter Schock. Jetzt von hier aus ganz trocken sieht man das nüchtern, aber in der Situation selbe vielleicht nicht. Link zu diesem Kommentar
gast 5. November 2015 Teilen 5. November 2015 Mal wieder das Tierheim Rosenheim...Aber gut, abgesehen davon. Wenns einen Abgabevertrag gab, dann ist der Hund Eigentum der Frau gewesen udn sie muss GAR nichts dem Tierheim sagen, sie muss den Hudn auch nicht auf Wunsch beäugen lassen, auch wenns in jedem Vertrag drin steht.Ich weiß, dass in Verträgen steht, das die EInschläferung außer im Notfall abgesprochen werden muss, aber der Hund ist im Eigentum der Frau (anders schaut es bei Pflegeverträgen aus) und da muss sie einfach gar nichts, außer sich ans Tierschutzgesetz halten. Und warum man den Tierarzt herausfinden mag, ist schon wieder dreist. 1 Link zu diesem Kommentar
gast 5. November 2015 Teilen 5. November 2015 Das ist genauso wie mit den Kastrationsauflagen, zu denen auch keiner vertraglich gezwungen werden kann, wenn der Hund ins Eigentum des neuen HH übergegangen ist. Abgesehen davon hab ich auch Verständnis dafür, dass man dann nicht grad an solche Formalien denkt, den Vorbesitzer zu informieren, wenn man zu so einer Entscheidung gezwungen wird. Link zu diesem Kommentar
poldischatz 6. November 2015 Autor Teilen 6. November 2015 Gibt es eine Darstellung der Ereignisse aus Sicht der Besitzerin? Ich bin nicht auf Facebook. Kann vielleicht einer kurz zusammen fassen, wie sie ihre Entscheidung begründet? Link zu diesem Kommentar
Kania 6. November 2015 Teilen 6. November 2015 Also ich hätte den Hund auch lieber eingeschläfert als ihn zurück ins Tierheim zu geben, wo er dann bis an sein Lebensende sitzt, weil er sowieso schon ein Problemhund war und nun auch noch ein gefährlicher Problemhund ist, der kaum noch Vermittlungschancen hat. Das Tierheim selbst hat den Hund doch schon vorher als schwer vermittelbar und als "einen unserer schwierigsten Hunde" beschrieben. Ich verstehe auch nicht, wieso der Tierarzt gegen Recht verstoßen haben soll. Die Besitzerin war sehr erfahren, hat sich viel Mühe gegeben den Hund kennen zu lernen und dann mit ihm gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass der Hund keinen Feldhamster fressen wollte, sondern dass wirklich etwas sehr Ernstes vorgefallen ist. 1 Link zu diesem Kommentar
FusseIs 6. November 2015 Teilen 6. November 2015 "Seine neue Besitzerin hat dies nach einer von Bruce angeblich in Tötungsabsicht ausgeführten Attacke so entschieden, ohne uns auch nur ansatzweise darüber zu informieren und uns damit jede Gelegenheit genommen, ihn in sichere Obhut zurück zu nehmen." Mal davon abgesehen, dass niemand beurteilen kann was da vorgefallen ist, stellt sich mir die Frage, ob die vom Tierheim gewünschte "sichere Obhut" wirklich die bessere Lösung für den Hund gewesen wäre. Mal angenommen, Bruce hat tatsächlich in Tötungsabsicht gebissen, was bei der Vorgeschichte des Hundes nun nicht soooo unwahrscheinlich scheint: Welche Alternativen zur Einschläferung hätte es denn gegeben? Zurück ins Tierheim, dort für den Rest seines Lebens im Zwinger versauern? So ein Hund hätte nie wieder vermittelt werden können. Den Wesenstest konnte dieser Hund nicht bestehen, vermutlich wäre nach so einem Beißvorfall sowieso die Tötung von Amts wegen angeordnet worden. Für mich liest sich der "Trauerartikel" ganz anders, nämlich so, dass das Tierheim schlichtweg angepisst ist, nicht (vorher) informiert worden zu sein. Im Sinne des Hundes denke ich eher...zum Glück. 1 Link zu diesem Kommentar
Kania 6. November 2015 Teilen 6. November 2015 *zustimm* und wenn für mich feststeht, dass mein Hund so gefährlich ist, dass er eingeschläfert werden muss, dann will ich diesen Termin nicht auch noch hinauszögern, sondern das gleich hinter mich bringen. 1 Link zu diesem Kommentar
gast 6. November 2015 Teilen 6. November 2015 "Seine neue Besitzerin hat dies nach einer von Bruce angeblich in Tötungsabsicht ausgeführten Attacke so entschieden, ohne uns auch nur ansatzweise darüber zu informieren und uns damit jede Gelegenheit genommen, ihn in sichere Obhut zurück zu nehmen." Mal davon abgesehen, dass niemand beurteilen kann was da vorgefallen ist, stellt sich mir die Frage, ob die vom Tierheim gewünschte "sichere Obhut" wirklich die bessere Lösung für den Hund gewesen wäre. Mal angenommen, Bruce hat tatsächlich in Tötungsabsicht gebissen, was bei der Vorgeschichte des Hundes nun nicht soooo unwahrscheinlich scheint: Welche Alternativen zur Einschläferung hätte es denn gegeben? Zurück ins Tierheim, dort für den Rest seines Lebens im Zwinger versauern? So ein Hund hätte nie wieder vermittelt werden können. Den Wesenstest konnte dieser Hund nicht bestehen, vermutlich wäre nach so einem Beißvorfall sowieso die Tötung von Amts wegen angeordnet worden. Für mich liest sich der "Trauerartikel" ganz anders, nämlich so, dass das Tierheim schlichtweg angepisst ist, nicht (vorher) informiert worden zu sein. Im Sinne des Hundes denke ich eher...zum Glück. +1 Richtig abartig finde ich nun die Facebook-Aufwiegelei... 1 Link zu diesem Kommentar
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