Zum Inhalt springen
Registrieren

Hunde auf Futterwiesen - Neospora caninum


Gast

Empfohlene Beiträge

Hab mal einen Link rausgesucht zum Thema, abgesehen davon frisst keine Kuh mit Hundekot verunreinigtes Futter.

Mich selber hat mal ein Jäger als ich noch unwissend mit Hund über eine abgemähte Wiese ging darauf aufmerksam gemacht, Jagthunde dürften dort nicht frei laufen.

So und welcher Hund jagt nicht ? sogar meine Papillons laufen einem Hasen nach, auch wenn sie ihn nicht kriegen.

LG Gabi

Link zu diesem Kommentar

Ich bin viel mit meinen Hunden auf dem Gelände unterwegs, das dem Bauern gehört, der mir den Pferdestall vermietet. Andere Hundehalter ebenfalls. Da sind viele Wiesen , die zur Heuherstellung genutzt werden. Nein - da fressen nie Kühe - aber mein Pferd bekommt das Heu und ganz ehrlich: Ich finde es bekackt, immer wieder ganze Heubündel wegwerfen zu müssen, weil beim Heumachen die Kotreste im Heu natürlich verteilt werden, sodass mein Herr Pferd sagt: "Den Scheiß" kannst selber fressen. 

Ich  lasse nie Kot liegen - andere schon und ich zahl dafür bares Geld, dass deren Hunde dorthin kacken.

Link zu diesem Kommentar
Löcher machen meist die Feldhasen, da kann ein Hund oder man selbst sich ordentlich die Beine brechen.

 

 

Ganz sicher nicht.

Feldhasen buddlen keine Löcher. Wenn, dann Kaninchen :)

 

 

Auch wenn ein Bauer zu viel Gülle auf seinen Acker kippen sollte, so setzt das nicht außer Kraft dass nicht einfach jeder Wiese jederzeit betreten werden darf. Ob da nun Hunde drauf kacken oder nicht ist zweitrangig.

 

Inhalte und Grenzen des Betretungsrechts

 

 

Zum Zweck der Erholung räumt § 56 BNatSchG ein Betretungsrecht in der freien Landschaft ein. Diese Rahmenvorschrift wird im Landesrecht in unter­schiedlicher Weise umgesetzt.

  • Teilweise wird das Betretungsrecht auf Wege und Feldraine beschränkt (z.B. § 30 NatSchG SH),
  • teilweise werden auch nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen (§ 49 LG NRW) oder
  • landwirtschaftliche genutzte Flächen außerhalb der Nutzzeit (§ 37 Abs. 1 NatSchG BW) einbezo­gen.
Grundsätzlich sind aber nur „extensive“, d.h. die Landschaft nicht belas­tende Formen der Erholung zuzulassen

Hier steht, dass teilweise landwirtschaftliche Flächen in das Betretungsrecht EINBEZOGEN werden können - was im Umkehrschluss bedeutet, dass dies normalerweise nicht der Fall ist. (Um sicher zu sein muss man in die Landesrechte blicken)

 

 

Gesetzliche Beschränkungen des Betretungsrechts sind beispielsweise, dass

  • landwirtschaftliche Nutzflächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betre­ten werden dürfen (§ 37 Abs. 1 S.  2 u. 3 NatSchG BW),
  • landwirtschaftliche Sonderkulturen ganzjährig nur auf Wegen betreten wer­den dürfen (§ 37 Abs. 1 S.  4 NatSchG BW),
  • bestimmte Waldflächen (z.B. Forstkulturen, Pflanzgärten) nicht betreten werden dürfen (§ 37 Abs. 4 Nrn. 4–6 LWaldG BW).

Was ist die landwirtschaftliche Nutzzeit einer Futterwiese? Ich denke mal, dass die gesamte Wachstumsperiode dazu zählt, denn nach der Mahd ist vor der Mahd - wäre also nur der Winter ausgenommen. Aber dazu wird es vermutlich irgendwo Bestimmungen zu geben.

 

Mit dem Hund über die Wiese zu laufen ist - wie gut dass ich nochmal nachgeschaut habe ;) - also in der Tat erlaubt. Dass man Haufen wegmacht sollte eigentlich selbstverständlich sein - ich mach nicht immer überall jeden Haufen weg, aber definitiv überall dort, wo andere Leute sich daran stören würden.

Das beinhaltet Wiesen die jemandem gehören (auch wenn das Betreten erlaubt ist) und Wege und alles, wo jemand reintreten kann.

 

 

Buddeln auf Weideflächen oder Futterwiesen ist einfach nur frech. Mein Hund buddelt für sein Leben gerne - darf er auch, dazu geh ich in den Wald (natürlich darf er nicht den Weg aufgraben ;) ). Kann man nun drüber streiten ob das ok ist, aber Nachfrage beim Förster hier ergab: Ja, ist ok.

  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar

@Lemmy, da hast Du Recht, Feldhasen machen Mulden, Kaninchen buddeln. :)

Danke für den Beitrag über das Betretungsrecht, leider ist es meistens so, wo ein Hund und Halter mal spazierengehen, werden sich meist,(der darf,also darf ich auch) sehr schnell mehrere das gleiche Recht rausnehmen und die wenigsten sind so verantwortungsbewust die Haufen zu beseitigen.

@ mikesch0815, lustig geschrieben gefällt mir,  Füchse, Hasen, Rehe, Störche und Greifvögel haben Sonderrechte. :)  

LG Gabi

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...