gast 14. November 2015 Teilen 14. November 2015 Oh sorry, habe ich überlesen. Nun wenn reden nicht mehr hilft müssen Taten folgen. Link zu diesem Kommentar
LuisasMami 14. November 2015 Teilen 14. November 2015 Ordnungsamt einschalten... Oder die Polizei, WÄHREND der Hund draußen ist, weil du dich nicht raustraust und Angst hast, dass du oder dein Hund gebissen wird. Link zu diesem Kommentar
velvetypoison 14. November 2015 Teilen 14. November 2015 Da wär' ich ganz schnell fertig. Geredet - nichts. Geschrieben - nichts. OA, Anzeige Polizei und VetAmt.Und nicht unbedingt den eigenen Hund in den Vordergrund stellen, sondern die Kinder (waren da welche? Wenn nicht habt Ihr halt Besucherkinder...) und das die gefährdet sind. Da wird eher reagiert als wenn nur Hunde im Spiel sind. Bis dahin: Immer mit eingeschalter Videofunktion am Handy rausgehen und dokumentieren. Natürlich ist das meistens nicht zugelassen, aber mit einem Hund filmst Du jemanden ohne Persönlichkeitsrecht und es kann nie schaden, Aufnahmen zu haben und auch sagen zu können: Ich habe Aufnahmen. Ihr könnt Euch nicht rausreden. Ich bin bestimmt keine, die schnell irgendwo Anzeigen macht (im Grunde bisher genau 1x) Aber ich bin auch keine, die nächsten Jahre in Angst um meinen Hund mein eigenes Grundstück meiden würde. Ich tippe mal, das dann Auflagen verteilt werden und gar nicht direkt der Hund weggeholt wird. 2 Link zu diesem Kommentar
LuzieRonja 14. November 2015 Teilen 14. November 2015 Was soll der für ein Einfluss darauf haben er ist doch nicht der Besitzer des Hundes. Nein aber Besitzer der Wohnung in der deine Nachbarn leben. Und er kann sie zurechtweisen und sie abmahnen. Link zu diesem Kommentar
velvetypoison 14. November 2015 Teilen 14. November 2015 Stimmt, das wäre noch eine Anlaufstelle vor den ganz harten Geschützen. Link zu diesem Kommentar
gast 14. November 2015 Teilen 14. November 2015 Weißt du, wer der Vermieter ist? Das wäre mein erster Weg, wenn ich mich mit den Mietern selbst nicht verständigen kann, bzw. die Versuche nichts fruchten. Zusätzlich würde ich beim Ordnungsamt/Vetamt fragen, was du tun kannst und die Situation schildern. Wenn du dich selbst bedroht fühlst, notfalls Anzeige bei der Polizei - das wäre allerdings mein letzter Schritt. Link zu diesem Kommentar
Susanne0206 14. November 2015 Autor Teilen 14. November 2015 Ja ich kenne den Vermieter. Ich mag ihn nicht ich musste wegen einer anderen Sache auch schon gegen ihn vorgehen. Das ist für mich keine gute Idee. Und jetzt hatte ich ja den Kontakt zu Ihr und habe Ihr geschrieben was ich gerne möchte. Mal schauen was jetzt so die nächsten Monate passiert. Link zu diesem Kommentar
gast 14. November 2015 Teilen 14. November 2015 Den Eigentümer des Nachbarhauses kontaktieren, denn dieser hat das Wegerecht, er stellt es seinen Mietern "nur zur Nutzung der Mietsache" zur Verfügung. Diesem mitteilen, dass eine Nutzung des Wegerechts seinen Mieter nur mit angeleintem Hund zugesagt werden kann. Auf Bedrohung von Kindern und erwachsenen Menschen hinweisen. Mitteilen, dass man falls notwendig gerichtliche Schritte einleiten werde. Den Haltern des betreffenden Hundes mitteilen, dass wenn sie den Hund nicht angeleint und entsprechend gesichert übers Grundstück führen, entsprechende Stellen, wie Ordnungsamt etc. eingeschaltet werden. Falls mit diesen nicht gesprochen werden kann, würde ich entsprechenden Brief per Einschreiben und Rückschein senden. Das macht deutlich dass man es ernst meint. Falls keine Besserung eintritt, entsprechend einen Rechtsanwalt einschalten, vielleicht kann euch auch ein Haus- u. Grundeigentümer e.V. vorab Auskunft geben. 1 Link zu diesem Kommentar
segugiospinone 14. November 2015 Teilen 14. November 2015 Ich stelle fest, ich bin in solchen Dingen weit weniger geduldig als viele hier .Mit einer schriftlichen Aufforderung, auch wenn sie an die Mieterin selbst und nicht den Eigentümer ging, ist meiner Meinung nach meine Pflicht mehr als erfüllt.Das ist doch meine Zeit, es sind meine Nerven, die unter der Uneinsichtigkeit leiden.Da noch mehr Zugeständnisse, Bitten, Aufforderungen wie auch immer? Nein danke.Anwalt und gut ist, der kann sich kümmern. 2 Link zu diesem Kommentar
Susanne0206 14. November 2015 Autor Teilen 14. November 2015 Sehe ich auch so ich hoffe Sie wird Ihre Chance nutzen Gott sei Dank habe ich einen Rechtschutz auch für Nachbarn.....;-) Link zu diesem Kommentar
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