TitoDD 23. Januar 2016 Teilen 23. Januar 2016 Hallo, kurze rechtliche Frage bezgl. Rasseliste und Stafford. Weiß jemand was ich in Sachsen alles an Genehmigungen benötige um einen Staffordshire Bullterrier zu halten? Hintergrund: Im Tierheim habe ich mich in einen Stafford verguckt und würde den gern zu mir holen, nun bin ich mir aber nicht sicher wie der Ablauf wäre und im Tierheim konnte mir heute keiner etwas sagen und ich wurde auf Montag vertröstet da die Leiterin erst da wieder da wäre. Vielen Dank für eure Hilfe Link zu diesem Kommentar
Gast Fangmich 23. Januar 2016 Teilen 23. Januar 2016 Soweit ich sehen konnte, wurde im jüngst verabschiedeten Gesetz grundsätzlich an der Rasseliste festgehalten. Es gibt jedoch mehr Möglichkeiten hinsichtlich Einzelfallentscheidungen. http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/2015/neue-gesetzlichkeiten-treten-in-kraft/ Das würde in dem Fall bedeuten, dass Du einen Staff (nur) nach positiver Wesensanalyse (Wesenstest) durch einen behördlich Befähigten halten darfst. Es liegt also eine "Gefährlichkeitsvermutung" vor und keine Einstufung als "Gefährlicher Hund", wie in manchen anderen Bundesländern. Diese Regelung greift ab einem Hundealter von 6 Monaten. Dazu kommt noch: Weitere Voraussetzungen für eine Haltungsgenehmigung sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde des Halters. Der Hund muss (ebenso wie alle anderen Hunde, die nach dem 1. März 2009 geboren werden) unveränderlich gekennzeichnet sein; sein Besitzer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Es besteht keine Kastrationspflicht und kein Zuchtverbot.(Zitat aus Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste#Sachsen-Anhalt) Du findest im Netz des Weiteren Gutachter, die diesen Wesenstest abnehmen dürfen und Deine Sachkunde überprüfen können. Das Tierheim sollte Dir dahingehend alles Wissenswerte zur Verfügung stellen können. Link zu diesem Kommentar
Gast Fangmich 23. Januar 2016 Teilen 23. Januar 2016 Ahja...ich hatte Sachsen - Anhalt recherchiert ! Der Staffordshire Bullterrier steht in Sachsen offenbar nicht auf der Liste, wie Mandy schon sagt. Entschuldigung!! Demnach also keine Auflagen. Dafür weisst Du jetzt in etwa, wie es bei Deinen Nachbarn aussieht ... Link zu diesem Kommentar
Gast Fangmich 23. Januar 2016 Teilen 23. Januar 2016 Jetzt ist noch die Frage, Bambam oder Püppi ? Aber das ist wohl indiskret ! Und tut auch nichts zur Sache... Link zu diesem Kommentar
schlenki2 23. Januar 2016 Teilen 23. Januar 2016 Wichtig ist auf alle Fälle die Zustimmung des Vermieters, wenn du zur Miete wohnst. Link zu diesem Kommentar
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