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Rückverweiser nicht in nächtliche Einsätze?


Renate

Empfohlene Beiträge

Elmhexe

Wieder zu Hause vom Training............

 

Wenns da keine Begründung gibt, würde ich drauf pfeifen..........ehrlich...........

 

Und, zu dem Thema, nachts Einsätze.

Ich weiß nicht, in welcher Ecke Du bist, Gerhard, aber auch bei uns sind tatsächlich die meisten Einsätze nachts.

 

Das hat in erster Linie nichts mit "wollen" oder "nicht wollen" zu tun, und geht schon garnicht nach dem Wunsch der Staffeln.

Unsere Alarmierugen von der Leitstelle kommen dann erst rein.

 

Die meisten Vermssten werden erstmal von Angehörigen selber gesucht, dann ggf noch von der POL mit Fährtenhunden.......erst wenn nichts gefunden wurde, oder das SG sich ausdehnt, werden die Staffeln alarmiert.

 

Nachts mit dem Hunden zu Suchen ist nicht ungefährlich, klar, aber auch nicht unmöglich. In den Wäldern werden eben die Parzellen kleiner gehalten, oder Hauptsächlich auch die Wege abgesucht. Witterung beachtet.

 

Bisher habe ich da keine Unterschiede beiden Hunden gesehen. Ob Verbeller oder RVV- alle suchen motiviert die SG ab.

 

Daher, ein Rückverweiser nicht mehr nachts in Einsätze zu schicken ist Grütze und von 12 bis Mittag gedacht.

Was machen denn die anderen Länder, die fast NUR RVV ausbilden, weil garnichts anderes zugelassen ist? Hat sich doch bei denen auch bewährt. ;)

 

Lg

Tanja

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Neenee. Nix da mit unbequem. Keine Einsatzleitung würde einen Einsatz bei Dunkelheit fordern oder unterstützen. Diese Art der späten Einsätze stammt von den meisten Staffeln selber, weil sie nicht wie bei Fw oder THW einen Verdienstausfall bezahlen und die Leute daher nur in der Freizeit einsetzen. Das damit aber auch u.a. gegen die Arbeitszeitgesetze verstossen wird, interessiert Vereine natürlich auch nicht.

Gerhard, bist du auch in der RH-Arbeit?

Deinem Beitrag nach: NEIN !!!

Frag mal in den Staffeln, WANN die Vielzahl ihrer Einsätze ist: NACHTS !!!!!

Und die Hunde müssen nicht viel sehen, sie sollen die vermisste Person RIECHEN !!!

Und KEINE Staffel bietet sich an, bzw. geht *mal so* in einen nächtlichen Einsatz, wir werden IMMER angefordert, meist von der Polizei.

Und ja, UNSER Staffelleiter *erlaubt* uns nächtliche Einsätze!

Und dass ein Rückverweiser bei der Person war und NICHT anzeigt, kann dir genau so gut tagsüber im Hellen passieren, also für mich absolut KEIN Argument, diese Hunde nicht mit in einen nächtlichen Einsatz zu nehmen.

UNSERE Rückverweiser dürfen IMMER mit, egal ob hell oder dunkel! ;)

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Ich habe nicht behauptet, dass Staffeln nicht angefordert werden. Jedoch stammt es von den vereinsgebundenen HiOrgs, dass sie überwiegend ausserhalb der Berufszeiten geholt werden. Eben weil sie sich ihre Einsätze in der Regel nicht bezahlen lassen und schon gar keine Freistellungsverpflichtung der Arbeitgeber haben ( daher auch kein Verdienstausfall ). Anders bei Feuerwehr oder THW. Dort ist die Freistellung in der Arbeitszeit gesetzlich für den Arbeitgeber verpflichtend. Aus dem Grund hat sich das bei den LS auch so eingebürgert ( die Disponenten sind auch vom RD ).

Argument " was soll man Angehörigen sagen" interessiert keinen Anforderer ( und das ist bei Personensuche immer! Polizei ). Grundsätzlich geht die Sicherheit der Einsatzkräfte vor dem Auftrag. Ein Polizeihubschrauber startet auch nicht bei jedem Wetter, egal wie das für Angehörige wirkt. Das sollten aber auch die Staffelleiter wissen,  wenn sie entspr. Lehrgänge nach DV 100 haben .

Unsere meisten Sucheinsätze hier sind im bergigen Gelände. Die Gefahr für die Einsatzkräfte ist bei Dunkelheit ungleich höher. Gleichsam sinkt die Effektivität. Selbst mit unseren GPS-Halsbändern und beleuchteten Kenndecken ist es nicht so einfach eine vernünftige Dokumentation der abgesuchten Gebiete zu gewährleisten. Von daher werden hier Sucheinsätze von den EL grundsätzlich bei Dunkelheit abgebrochen und morgens weiter geführt. Bei uns hier gibt es da nur sehr wenige Ausnahmen, bzw. Einzelfälle wo auch nachts weiter gesucht wird.

Die Tage war z.B. eine große Suche nach einem 9-jährigen Jungen, der in einen Hochwasserbach fiel. Auch dieser Einsatz wurde bei Dunkelheit unterbrochen. Das war jetzt nur das jüngste Beispiel.

Zu den Arbeitsschutzgesetzen: das passt uns selber auch nicht. Dennoch ist es mittlerweile ( leider ) so geregelt, dass ehrenamtliche Arbeit in die gesetzliche Arbeitszeitverordnung eingerechnet wird. Das stellt grundsätzlich alle vor Probleme. Rein rechnerisch wird die zulässige Wochenarbeitszeit dadurch ja schon mit regelmässiger Ausbildung überschritten. Die BOS sind dagegen am kämpfen, aber momentan ist es halt noch so.

Es ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen und glücklich bin ich mit diesen Regelungen selber nicht. Ich habe es nur mal dargestellt.

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Gerhard, bist du auch in der RH-Arbeit?

Deinem Beitrag nach: NEIN !!!

Ich unterstelle mal aufgrund dieser Meinung, dass du vielleicht zwar von RH Ahnung hast, aber mit den "Rahmenbedingungen" und Vorschriften nicht ganz vertraut scheinst.

Und ja, ich mache das jetzt auch schon über 20 Jahre und eine ganze Zeit davon auch behördlich/hauptberuflich.

Du solltest dich auch nicht so echauffieren, sondern mal ruhig drüber nachdenken. Du setzt dich nachts mit deinem Hund unkalkulierbaren Risiken für euch selber aus. Im dümmsten Fall würde es sogar massiv Probleme mit einer Unfallregulierung geben.

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Ich unterstelle mal aufgrund dieser Meinung, dass du vielleicht zwar von RH Ahnung hast, aber mit den "Rahmenbedingungen" und Vorschriften nicht ganz vertraut scheinst.

Und ja, ich mache das jetzt auch schon über 20 Jahre und eine ganze Zeit davon auch behördlich/hauptberuflich.

Du solltest dich auch nicht so echauffieren, sondern mal ruhig drüber nachdenken. Du setzt dich nachts mit deinem Hund unkalkulierbaren Risiken für euch selber aus. Im dümmsten Fall würde es sogar massiv Probleme mit einer Unfallregulierung geben.

Wie es scheint, läuft es bei euch anders, ich würde sagen, wir beide unterbrechen hier an dieser Stelle, da es keinen gemeinsamen Nenner gibt und bei Jedem von uns Beiden anders verfahren wird. ;)

Ist nicht böse gemeint! ;)

Ich würde jetzt gerne mit den RH-Lern weiter *diskutieren*, die regelmässig nachts in Einsätze gehen und auch Rückverweiser ausbilden!

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Elmhexe

Kann Reante beipflichten.

 

Den Tageszeitpunkt der Alarmierung bestimmt die LS.

 

Viele Mitglieder in den Staffeln hier, haben von ihren Arbeitgebern eine Verinbarung, für Einsätze frei zu bekommen. Die fehlende Arbeitszeit wird nachgearbeitet/oder Überstunden genommen.

 

Daher, wie der Einsatz kommt, so kommt er. Wir haben noch nie nachts "wegen Dunkelheit" abgebrochen. 

 

Ich denke auch, den Hunden ist es Würstchen, ob es dunkel oder hell ist.

Auch ein Rückverweiser- denn auch den Bringsler beinhaltet das, haben dabit keine Probleme- habe ich nie bemerkt. Wir selber haben keine in der Staffel, aber die Staffeln hier rundherum schon, mit denen wir in den Einsatz gehen.

 

Ist der Hund geprüft, darf er mit, egal, wie er anzeigt.

 

Lg

Tanja

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Lieber Gerhard,

nein - es gibt keine Probleme mit der Unfallreguliertung.

Denn genau das Thema "Arbeits- und Einsatzzeiten" wird regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und drüber diskutiert.

Aber noch ist es so daß das Arbeitszeitgesetz für "Arbeit" gilt und nicht für Ehrenamt. Da muß die Politik noch ein bisschen Hausaufgaben machen

Und: ja, das hab ich mit der BG unserer abgeklärt. Auch bei der BG meiner Firma, denn auch anderrum wird ein Schuh draus: wenn ich nachts im Einsatz bin dann hab ich nicht die erforderliche Ruhezeit wenn ich zum normalen Arbeitsbeginn wieder am Arbeitsplatz bin. 

Lt. beiden BGs kein Thema.

 

Und jetzt wird's mir so langsam klar woher die intelligenten Aussgen so mancher Polizisten kommen: "heute regnet es, da können wir doch keine Rettungshunde einsetzen" oder "ihr könnt doch bei Nacht nicht suchen"

 

sorry, so ein Blödsinn wird irgenwo irgendwie verbreitet und enspricht in keinster Weise dem was wir und unsere Hunde können

 

 

 

Jetzt geh ich Pop-corn holen und meine Mitagspause geniesen...

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FusseIs

Daher, wie der Einsatz kommt, so kommt er. Wir haben noch nie nachts "wegen Dunkelheit" abgebrochen. 

 

Ich denke auch, den Hunden ist es Würstchen, ob es dunkel oder hell ist.

Auch ein Rückverweiser- denn auch den Bringsler beinhaltet das, haben dabit keine Probleme- habe ich nie bemerkt. Wir selber haben keine in der Staffel, aber die Staffeln hier rundherum schon, mit denen wir in den Einsatz gehen.

 

Ist der Hund geprüft, darf er mit, egal, wie er anzeigt.

 

Lg

Tanja

Den Hunden ist es, bei ausreichend stattgefundenem Nachttraining, ganz sicher egal ob es hell oder dunkel ist, das wird an der Qualität der jeweiligen Anzeige nichts ändern. Aber möglicherweise an der Qualität des entsprechenden HFs, der die Anzeige wegen Dunkelheit nicht sofort wahrnimmt (und den Hund beim rückführen unnötig ausbremst, wegen der eigenen Nachtblindheit).

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Aber möglicherweise an der Qualität des entsprechenden HFs, der die Anzeige wegen Dunkelheit nicht sofort wahrnimmt (und den Hund beim rückführen unnötig ausbremst, wegen der eigenen Nachtblindheit).

 

Warum werden denn die Suchen auf Hoher See oder im Gebirge Nachts eingestellt? Doch meistens nicht, weil die Sucher keine Taschenlampen haben oder weil sie Angst im Dunkeln haben.

Zum einen ist es gefährlich, zum anderen besteht die Gefahr, dass wichtige Hinweise übersehen werden! Und dann gilt am Ende ein Gebiet als abgesucht und menschenleer - auch wenn es dies gar nicht ist.

 

Ich bin ja kein Rettungshundler, aber so ganz unlogisch erscheinen mir die Gedanken nicht, die hinter dem Nacht-Suchen-Abbruch stecken. Andersrum: WENN die Nachtsuche wirklich durchgeführt werden soll, dann gehe ich davon aus, dass die Hundeführer ihre Hunde auch Nachts verstehen, und entsprechend mit ihnen arbeiten. Vielleicht ist dann in der Tat ein Verbeller besser geeignet, da es zu weniger Fehlern kommen kann? Ich persönlich kann nachvollziehen, wenn ein Staffelleiter sich dafür entscheidet, die Rückverweiser nicht nachts einzusetzen. (und vielleicht sind die HF in dieser Staffel einfach nicht gut genug für Nachtarbeit? Auch die Möglichkeit besteht... Hingabe und Engagement sind leider nicht immer automatisch mit Talent verbunden... )

 

(Spannende Diskussion, deswegen hab ich mich hier eingeklinkt  :) )

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Hochgebirge ist sicher noch mal ganz anders zu sehen, damit habe ich keine Erfahrung. Die Entscheidung, wann wer am besten einsetzbar ist und wann eine Suche nicht mehr sinnvoll ist, ist  neben der Sonnenbeleuchtung von so vielen Faktoren abhängig. Aber wenn (was mir total einleuchtet) im Hochgebirge eher keine Nachtsuche gemacht wird, dann heißt das nicht, dass Nachtsuchen generell ein Sicherheitsrisiko sind.

 

 

 

 

Vielleicht ist dann in der Tat ein Verbeller besser geeignet, da es zu weniger Fehlern kommen kann?

 

 

 

Unabhängig von Nacht oder nicht Nacht: ich kenne es genau andersrum. Das ist allerdings eine 15 Jahre alte Erfahrung aus Schottland: Verbeller galten dort als unsicher, weil es vorkommt, dass der Hund bellt und bellt und keiner hört es. Moor, Nebel (oder wahlweise Nieselregen) und scheinbar endlose Schafweiden sind natürlich in Deutschland nicht so oft zu finden wie im schottischen Hochland. Aber gerade spätabends/nachts finde ich die Bedingungen am ehesten (mit den hiesigen = sächsischen) vergleichbar.

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