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Hund im Garten - nicht ausbruchsicher


Bounty72

Empfohlene Beiträge

Und das Fass wurde doch aufgemacht…

 

Es gibt mobile Steckzäune, mit denen man einen Hundeauslauf abstecken kann. Vielleicht findet Ihr hier etwas Passendes: http://www.hundezaun-guide.de/welpenauslauf/ - ist einfach nur ein Beispiel, hab‘ einfach mal bei Google geschaut…

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KleinEmma

Mh, ich finde das alles echt klein, also diese Welpenzwinger (-auslauf, -gehege). Darin hätte Emma garantiert nur gejault.

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Das war erstmal nur als Anregung gedacht. Gibt sicher auch Teile, die man aus beliebig vielen Einzelteilen zusammenstecken und somit die Größe variieren kann. Ich habe mal ein Foto von so einem Steckzaun gesehen.

 

Ich weiß jetzt auch nicht mehr, um was für eine Rasse es sich bei dem Welpen handelte.

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Bubuka, ich habe versucht, die Definition des Wortes "Haltung" in diesem rechtlichen Zusammenhang zu finden. Mein Verständnis geht dahin, dass die Haltung mehr ist als eine temporäre Unterbringung/Aufbewahrung/Sicherung. Ich will mich aber nicht festfahren, denn ich finde leider keine Definition des Wortes - sehr wohl viele Beiträge darüber, dass diese Haltungsform verboten ist für xyz.

 

Da es aber genau um das Wort "Haltung" geht, braucht es eine Definition damit es weiter gehen kann - irgendwo in den Tiefen der Paragrafen, Grundsatzurteilen und Anwendungsvorgaben muss das Wort ja definiert sein, damit eine Handhabe gegen einen Verstoß vorhanden ist, bzw eine Handhabe für eine Verteidigung.

 

Juristisch gesehen ist das Thema interessant.

Das Gesetz soll ja möglichst allgemein gehalten werden, weil man kein ganzes Buch verfassen will, nur um den Tierschutz zu regeln.

Es kann in einem Gesetz nicht auf alle Fälle des Lebens eingegangen werden. Dafür gibt es dann die Kommentare zu den Gesetzen, welche die Absichten der Gesetze erklären.

 

Juristen können Gesetze lesen. Von einem Laien erwartet der Gesetzgeber das nicht. Unwissenheit schützt ihn aber nicht vor einer Strafe.

Im Zweifelsfall soll man sich an einen Juristen wenden.

 

Das Tierschutzgesetz sagt im § 2 das Folgende:

 

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

 

 
 
Die Haltung ergibt sich daraus, dass man ein Tier in seinem Besitz hat. Ein Hundehalter hält sein Tier.
Er ist verpflichtet, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend zu halten.
Artgemäße Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass dem Hund Leiden zugefügt wird.
 
Ein Welpe, der sich nicht ausreichend bewegen kann, leidet. Das sieht man daran, dass er in die Leine rennen wird und jaulen wird, wenn er feststellt, dass er angebunden ist.

Natürlich kann man den Welpen daran gewöhnen, dass er an der Leine (oder in einer Box) ruhig ist, aber nur, weil er resigniert aufgibt.

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Das war erstmal nur als Anregung gedacht. Gibt sicher auch Teile, die man aus beliebig vielen Einzelteilen zusammenstecken und somit die Größe variieren kann. Ich habe mal ein Foto von so einem Steckzaun gesehen.

 

Ich weiß jetzt auch nicht mehr, um was für eine Rasse es sich bei dem Welpen handelte.

 

Diese Ausläufe sind teurer als ein Wildzaun und ein paar Pfähle.

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Lemmy

Ich habe durchaus auch gelernt, Gesetze zu lesen. Das war Bestandteil meiner Ausbildung und des Studiums. Zwar nicht spezifisch auf das Tierschutzgesetz, aber eben Forst/Waldrecht, BGB, öffentliches Recht, Naturschutzrecht, Jagdrecht, sowie diverse Verfahrensanweisungen der Behörden (im Forstamt immer wieder von Wichtigkeit, sei es bei der Vergabe von Genehmigungen aber eben auch ganz vieles, was man auf den ersten Blick nicht denkt - Straßenbaurecht zB).

 

Aber da es scheinbar doch große Unstimmigkeiten in Bezug auf das Wort "Haltung" gibt, erscheint es mir sinnvoll hier vom Gesetzgeber eine etwas eindeutigere Definition zu liefern. Wenn es die nicht gibt, ist das sehr bedauerlich, wie ich finde.

 


 
Ein Welpe, der sich nicht ausreichend bewegen kann, leidet. Das sieht man daran, dass er in die Leine rennen wird und jaulen wird, wenn er feststellt, dass er angebunden ist.

Natürlich kann man den Welpen daran gewöhnen, dass er an der Leine (oder in einer Box) ruhig ist, aber nur, weil er resigniert aufgibt.

 

 

Hm. Also wenn unsere Welpen bei uns sein konnten, dann war es egal ob sie ne Leine dran hatten. Abgesehen von der Langeweile und der Neugier, die zum Durchkauen der Leine führen, gab es wenig Gemecker, wenn die Jungs mal angebunden waren. ZB im Urlaub, wo es keinen Zaun gab um das Grundstück des Ferienhauses. Da kamen die Hunde an die lange Leine, lagen bei meinen Eltern oder uns, und schliefen. Es sei denn es gab was zu tun - dann waren sie aber auch frei (Wegen der dämlichen Wickelei)

 

Im eigenen Garten war die Frage der Sicherung eigentlich nicht sehr groß... da reichte bei Marlowe und Butch in der Tat die Hecke (trotz Durchlässigkeit) als Begrenzung, die lebenslang eingehalten wurde.

 

Dann kam Higgins, der die Löcher der Hecke strategisch nutzte, und mehr als einmal von der (zum Glück sehr ruhigen) Seitenstraße eingesammelt werden musste :o Da mussten dann alle Löcher zu und wir haben jetzt einen schicken Staketenzaun statt der löcherigen Hecke. Aber das ist ein teurer Spaß, und für den gesamten Garten schon ein Grund für ein Sparbuch ;) Drum hatte ich das der TE nicht vorgeschlagen.

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Wie wäre es, wenn ihr die rechtlichen Aspekte einer Anbindung - von Welpen wie erwachsenen Hunden - im Rechtsbereich in einem eigenen Thread diskutiert, und wir hier einfach nur versuchen, eine Übergangslösung zu finden wie der Welpe mit in den Garten kann ohne dass man ihn alle Momente wieder einfangen muss?

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Lemmy, Deine Ausbildung hört sich spannend an. :) Forst- und Naturschutzrecht ist bestimmt interessant.

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Ich habe mal nachgeguckt um was für einen Hund es sich handelt.

Wenn ich es richtig verstanden habe ist es ein Aussi.

Also, Blümchen hat bei uns als Welpe Rekordzeiten im Flitzen hingelegt und wenn wir nicht gesichert hätten, wäre sie sich das Dorf anschauen gegangen.

 

Einen solchen Welpen über ein Jahr an der Schlepp halte ich für unmöglich, die haben nämlich einen Bewegungsdrang vom Feinsten. :D

Klar ist so ein Zaun nicht ganz billig, kann ich mitreden: wir bauen gerade einen neuen Zaun :o

Aber über längeren Zeitraum anpflocken, habe ich ein bisschen Bauchschmerzen.

 

Vielleicht ist dein Mann handwerklich geschickt und kann was zaubern? :think:

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Bounty72

*schnauf*

Also, es wird ein Aussie. Mit etwas Glück hat er vielleicht gar keine Lust, abzuhauen. Und von stundenlang anpflocken ist auch nicht die Rede.

Danke schonmal für eure Denkanstöße!

Mein Mann ist ein Denker mit zwei linken Händen und lauter Daumen, das wird der Fachmann machen, damits gescheit wird. Aber halt erst nächstes Jahr.

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