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Muss eine trächtige Hündin Schleimabsonderung zeigen?


beja

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Schnüffelmaus

Natürlich ☺

Kann bzw ist jedes Tier/Mensch möglicherweise, solange ihr Genom nicht vollständig entschlüsselt wurde.

Jupp, das wird sicher noch dauern bis jede mögliche Erbkrankheit über Gentests abgeklärt werden kann ...

(wäre dann vermutlich auch ziemlich teuer für die Züchter die alles testen lassen wollen ;) )

Hunde mit Papieren haben aber zumindest den Vorteil, dass (gute) Züchter mit Hilfe der Ahnentafel Nachforschungen anstellen können,

ob in den jew. Linien vermehrt diverse Erkrankungen aufgetreten sind und welche Verpaarungen Sinn machen bzw. riskant sind.

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Also ich habe bisher ja nur Hunde mit Papieren gehabt und außer ein Notfellchen was bestimmt irgendwann wieder einziehen wird und wo es mir egal ist, werden auch wohl wieder Hunde mit Vdh Papieren einziehen. Das hat vor allem den Grund das ich schon bestimmte Erwartungen an meinen Hund habe und die Linien studiere und mir dann das passende suche. An gesundere Rassehunde glaube ich nicht.

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Schnüffelmaus

nein, Rassehunde sind oft nicht gesünder ...

Es gibt wohl leider zu wenig wirklich gute und verantwortungsvolle Züchter die entsprechend züchten ... ;(

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Nadja1

Ok, also jemand der eine (!) tolle hündin hat die alle voraussetzungen erfüllt, die person alle prûfungen besteht etc. Darf dann keine welpen haben weil sie z.b. in einer 80qm wohnung mit 20qm garten wohnt und da -zumundest fûr mich- kein platz fûr 7 hunde wäre. Ganz ehrlich, ich halte das wirklich fûr utopisch. Das ein züchter grundsätzlich seine welpen zurück nimmt, ja auf jeden fall. Dass er das tatsächlich bei jedem seiner welpen umsetzen könnte: wohl kaum.

Was ist denn für dich ein hobbyzüchter? Und was ist das andere?

Du wirst es kaum glauben: in einem seriösen Verein

wird, bevor Du den ersten Wurf machst, der Zwinger

abgenommen und die zulässige Anzahl +/- an Tieren

festgelegt.

Bei Deiner Umschreibung mit 80qm und 20qm Garten

und Zucht mit Großhunden, wäre Zucht nicht möglich,

auch nach Hundeverordnung nicht.

 

Der Hobbyzüchter ist definiert, mit nicht mehr als 2

Zuchthündinnen und 2 Würfe im Jahr.

Alles darüber hinaus braucht den Befähigungs-

nachweis nach § 11 des TschG vom Vet.-amt

und ist zunächst gewerbsmäßiger Züchter.

Du triffst also den sog. Hobbyzüchter in und

außerhalb der Vereine an. In Vereinen ist

das alles noch reguliert.

Außerhalb sind Hobbyzüchter auch gleichzeitig

Vermehrer und nutzen die Situation aus.

Gern auch mehr, als nur 2 Hündinnen.

 

Was das züchten von Hunden angeht, ist dieser

Bereich so ziemlich unkontrolliert, da helfen auch

die besten Gesetze nichts, wenn sich keiner daran

hält. Vermehrer können also ungebremst Welpen

produzieren, deshalb gibt es ja so viele.

Highlight sind die Hybridvermehrer, die jeden Tag eine

neue Rasse kreiren und den Rassenamen bestehender

Rassen nehmen. Da ist ein Ups-Wurf-oder "Eil-Vermehrer"

("einmalimleben") noch ein bescheidenes Lichtlein.

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mein schlimmstes Erlebnis mit VdH-Züchtern war verbunden mit der Übernahme meines Schäferhundes.

 

Die Frau, die selber Schäferhunde züchtet, betreibt auch eine kleine Tierhilfeauffangstelle.

(Katzen,Kaninchen,Meerschweinchen, Hunde, was der ehemalige Bauernhof so packt)

 

Sie, diese Frau, ist aktiv in der Arbeit mit Rettungshunden, züchtet sehr geplant für Polizei und Zoll.

All ihre wenigen Würfe sind vor der Verpaarung schon vergeben, auch in Familien.

Sie nimmt all ihre Hunde aus ihrer Zucht wieder zurück, wenn diese Hunde in Not geraten.

Sie nimmt auch ihre Hunde in Urlaubspflege .

 

Warum ich all das schreibe, um zu belegen, dass die Aussage der Frau und meine Erlebnisse zu trauen sind.

 

Ich habe erlebt, dass Welpen, die nicht vermittelbar waren in einer bestimmten Zeit, eingeschläfert wurden!!!

(seriöse VdH-Züchter und mir namentlich bekannte Tierärzte)

 

PS: vergessen. mein Schäferhund war ein solcher Kandidat, mit seiner Schwester.

Hätte diese Frau die Beiden nicht innerhalb der gestellten Frist von drei Tagen aufgenommen, wären sie weg, einfach weg.

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Nadja1 das weiß ich alles sehr genau. Du hast glaube ich nicht verstanden worauf ich hinauswollte. Es ging darum dass arachne meinte ein Züchter muss die Welpen zurück nehmen bis ca 7 Hunde. Und DARAUFHIN habe ich diesen Beispiel gebracht. Jeder seriöse Züchter räumt sich ein Vorkaufsrecht ein. Das ein Züchter aber grundsätzlich nur Züchten dürfte wenn er ALLE Welpen zurücknehmen kann halte ich für absolut utopisch Spätestens beim C Wurf würde es wohl eng werden. Dies wird oft als Argumeng gegen Vermehrer genommen ("könntest du die Hunde zurück nehmen?"). Dieses Argument finde ich aber ziemlich schwach, da es eben auch die meisten Züchter nicht können. Und auch die meisten Züchter haben früher oder später ein Problem wenn sie einen 6er Wurf nicht los kriegen. Das isr kein Argument gegen Zûchter u. für Vermehrer, aber halt auch nicht das Gegenteil.

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Nadja1

Das habe ich schon verstanden, nur ist das A)

sehr unrealistisch und ich wollte eigentlich nur

B  )  zum Ausdruck bringen, dass alle Hunde

gute Bedingungen haben sollten und 2/3 Plätze

problemlos für "Rückkehrer" reserviert sind.

Außerdem kann man die Rückkehr logistisch

steuern.

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Dass nicht alle Hunde sofort weg müssen -klar, die kapazität muss man haben. Ohne frage. Ich meinte ja nur bei 6,7 wird es ziemlich unwahrscheinlich. Sowohl dass das passiert, aber auch das jeder Züchter das leisten könnte.

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Wesenstest im VDH? Zumindest beim Border Collie ist der einzige Wesenstest dass der Hund sich bei 2 Ausstellungen die Zähne angucken lässt. Wenn dass das Wesenskriterium ist...

 

 

Da bist du aber gewaltig auf dem Holzweg. Das war mal. Selbstverständlich müssen die auch eine Körung und eine Wesensüberprüfung machen.

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.

 

Der Hobbyzüchter ist definiert, mit nicht mehr als 2

Zuchthündinnen und 2 Würfe im Jahr.

Alles darüber hinaus braucht den Befähigungs-

nachweis nach § 11 des TschG vom Vet.-amt

und ist zunächst gewerbsmäßiger Züchter.

 

Diese Auffassung ist weit verbreitet und wird gerne genutzt. Ist dennoch falsch. Bei drei und mehr zuchtfähigen Hündinnen ( "fähig", nicht "tauglich oder zugelassen" ), bzw. ab 2 Würfe /Jahr geht man "grundsätzlich davon aus, dass es gewerbsmässig ist" ( gewerbsmässig lt TSchG, nicht verwechseln mit gewerblich ). Das heisst aber nicht, dass auch unter diesen Zahlen eine gewerbsmässigkeit vorliegt. Richtig bedeutet es nämlich, dass eine Sachkunde notwendig ist ( und mit genehmigung erklärt wird ) wenn die Tätigkeit wiederholt oder auf Dauer durch geführt wird. Ein Züchter in einem Zuchtverein, mit Zwingerschutz, hat das immer aud Wiederholung bzw. Dauer erwogen.

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