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Ein Vorfall auf der Hundewiese ... und seine Folgen


schnauzis

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schnauzis

Nun kam der Brief eines Anwalts ( übrigens ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ... wie treffend):

 

"... wir zeigen die anwaltliche Vertretung ... an.

 

Dem liegt der Beißvorfall am 11.05.2016 ... auf dem Hundeauslaufplatz ... zugrunde. Der von Ihnen gehaltene Hund hatte dort den JRT... inden Nacken und das Ohr gebissen."

 

Von einem Ohrbiss hatte ich bis zu diesem Zeitpunkt nie etwas gehört, gesehen oder gelesen?

 

"Gemäß § 833 BGB haben Sie für die Gefahren die von dem von Ihnen gehaltenen Tier ausgehen, ohne Berücksichtigung eines Verschuldens zu haften. Auch die Berücksichtigung der Tiergefahr eines gebissenen Tieres erfolgt nicht, da das Freilaufen auf einem Hundeauslaufplatz eine Steigerung der Tiergefahr ausschließt (LG Erfurt 10 O 852/14."

 

Es folgen noch Aufstellung der Behandlunskosten und "Kosten dieses Schreibens" , die übrigens höher als die Behandlungkosten sind. Die geforderten Kosten betragen also inzwischen mehr als das Doppelte der Tierklinikrechnung.

 

 

Alle Schreiben sind daraufhin ( nach telefonischer Absprache ) an die Versicherung gegangen, deren Anwälte sich jetzt damit befassen müssen.

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schnauzis

Ich habe mir daraufhin das genannte Urteil des LG Erfurt herausgesucht ... welches sogar die Medien beschäftigte, so dass auch ich mich erinnerte.

 

Da hat ein RR einen JRT nachdem die Leine gerissen war gebissen. Der JRT wurde so "erheblich" schwer verletzt dass die Kosten mit 4500 Euro den Wert des Hundes überstiegen. Es wurde entschieden dass die Kosten vollumfänglich zu tragen sind.

 

Was hat das mit meinem Fall zu tun???

Nur die Grössenverhältnisse sind vergleichbar ...

aber die Hunde waren eben nicht auf einem eingezäunten Hundefreilauf  ... und es ging eher um die Frage ob die Bahndlungskosten auch voll zu erstatten sind wenn der "Wiederanschaffungspreis" z.B. für einen JRT-Welpen weit überstiegen wird.

 

LG Heike

 

So, jetzt lese ich erst einmal Eure schon gegebenen Antworten.

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Gast Fangmich

So läufts, wenn man sich nicht kennt...oder neutral verständigen kann.

 

Wir haben auch - wirklich äusserst selten - mal ein Loch im Pelz hier. Auf einem Platz, wo sogar unter äusserster Obhut, aber dennoch, viele verschiedene Hunde zusammen frei laufen.

 

Hier läuft bisher in diesen Ausnahmefällen alles "aussergerichtlich" und ohne Versicherung. Weil einfach jedem klar ist, WAS und WARUM da eben schief lief.

 

Anders, wenn man sich nicht kennt.

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Also im Normalfall hätte ich 25%, die die Versicherung nicht übernimmt, selbst überwiesen, weil ich einfach finde, wenn mein Hund Schäden anrichtet, dann komme ich dafür auf.

Aber da die Dame so kratzbürstig ist, wäre ich nun wohl auch eher auf Contra ... die Anwaltskosten wären ja auch nicht nötig gewesen.

... andererseits, seit ich so einen pazifistischen Hund habe, lerne ich ja auch, meine Nerven nicht mehr zu verschwenden.

Also entweder zu den Akten legen und alles der Versicherung überlassen, oder um des lieben Friedens Willen überweisen und gut ist.

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schnauzis

 Ist der Betrag denn so hoch, dass du ihn nicht vorschießen kannst und ihn dir dann von der Versicherung erstatten lässt? Dann wäre Ruhe.

 

Anfangs hatte ich sogar überlegt die Rechnung zu erstatten und mir dann von der Versicherung zurückzuholen...

Aber dann hätte ich einen vernünftigen Umgang miteinander erwartet ... und eine ehrliche Bitte um schnellere Kostenerstattung z.B. wegen Arbeitslosigkeit o.ä.

 

Aber wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus.

 

Und nach der ersten Bedrohung ( ich werde Sie ... anzeigen) war mir das nicht mehr angebracht.

 

Ich bin überzeugt nichts falsch gemacht zu haben.

 

LG Heike

Was sagt denn Deine Haftpflicht bisher dazu?

 

Die regeln das jetzt ...

 

Abwarten...

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Ugh <_<

Selbst als wir eine Anzeige kassiert hatten (berechtigt) waren die Kläger nicht so zickig und kratzbürstig.

Da wurde angezeigt, und man ist uns (und vor allem dem Hund) etwas frostig gegenüber (verständlich! - da war nix "unerheblich") aber was die Geldfrage angeht, lief es über die >Versicherung und es gab dahingehend keine Probleme.

 

Braucht man wie einen Kropf, sowas... Hoffe, da gibt es keine späteren Probleme, und alles läuft jetzt schön neutral bei der Versicherung.

 

Wie hoch sind denn die Kosten? So hoch, dass die 25% stark auf den Geldbeutel schlagen?

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schnauzis

 

 

Wie hoch sind denn die Kosten? So hoch, dass die 25% stark auf den Geldbeutel schlagen?

 

Ich würde meinen Hunden eventuell einmal kein neues Halsband oder Geschirr kaufen ... und gut wärs...

 

Aber für z.B. einen Empfänger von Hartz 4 ist es dann wohl doch nicht nur "Peanuts"...

 

zumal inzwischen nun die Kosten steigen und steigen... der eingeschaltete Anwalt muss bezahlt werden und auch der Anwalt der Versicherung arbeitet nicht ohne Bezahlung...

 

und wenn es erst mal bei Gericht behandelt wird ...???

 

 

LG Heike

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Naja, aber das ist ja mehr oder weniger "ihre Schuld"... Hätte sie keinen Anwalt eingeschaltet, bliebe es bei der Behandlung der Wunder und Nachbehandlung. Sicher, kann auch mal schnell etwas teurer werden - entzündet, doofe Stelle etc. Aber nen Anwalt braucht man in der Regel ja nicht (und wenn sie Pech hat, wird da auch keiner was für bezahlen :( Eine Frist von 2 Tagen für die Begleichung der Kosten ist in jeder Ecke des Rechts abstrus)

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Nebelfrei

Vielleicht wärexes noch sinnholl, die Namen und Adressen der Zeugen aufzuschreiben und deiner Versicherung mitzuteilen.

Dass man 25% selbst bezahlen muss, oder einen Fixbetrag als Selbdtbehslt, kann ich mir gut vorstellen.

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