Jannis 23. Juni 2016 Teilen 23. Juni 2016 Also ist die Schlussrechnung, auf der das Überweisungskonto meins ist, ungültig? Sagen wir es mal so: Es ist unerheblich, weil schuldbefreiende Wirkung durch die Zahlung eintritt, egal an welchen der Gesamtgläubiger der Versorger leistet. Ist doch eigentlich aus Gründen der Rechtssicherheit auch logisch, wie soll ein Dritter das Innenverhältnis der Gesamtgläubiger, das nur diese kennen, denn auch aufklären? Überlege mal, wie es in Deinem Fall ist: Dein Ex sollte die Wohnung vereinbarungsgemäß renovieren, nehmen wir einmal an, das hätte 400,- € gekostet. Das hat er nicht getan, also hast Du das für 400 € veranlasst und meinst, dass dann die Rückzahlung überzahlter Energiekosten in Höhe von 400,- € an Dich fließen soll. Das mag - je nach Vereinbarung oder gesetzlicher Rechtsfolge - in Eurem Fall richtig sein, betrifft aber nicht den Versorger (der kann das nicht aufklären), sondern nur das Verhältnis von Dir zu Deinem Ex. Vielleicht kommt dann Dein Ex und sagt, "tja, aber ich habe noch einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegen Dich in Höhe von 400,- €, mit dieser Forderung rechne ich auf." Dann fällt Dir ein, "die Kosten für das Geschenk für Deine Tante Erna in Höhe von 400,- € habe ich vorgestreckt und Du hast mir den Betrag nicht zurückgegeben." Wie soll Dein Stromversorger diese Einzelheiten denn kennen? Sowohl bei der Gesamtschulder- (§ 426 BGB) wie auch bei der Gesamtgläubigerschaft (§ 428 BGB) besteht eine Sonderverbindung zwischen den Parteien, die es rechtfertigt, den internen Ausgleich auch nur diesen Parteien zu überlassen. Etwas anderes würde dann gelten, wenn an irgendeinen vertragsfremden Dritten gezahlt worden wäre, dann tritt keine schuldbefreiende Wirkung ein, der Versorger müsste dann nochmals zahlen und sich selbst um die Rückforderung gegenüber diesem Dritten kümmern. Link zu diesem Kommentar
Jannis 23. Juni 2016 Teilen 23. Juni 2016 Das ist im übrigen auch immer das Riesenproblem, wenn ein Partner die gemeinsame Wohnung verlässt, aber den Mietvertrag mit unterschrieben hatte. Der Vermieter kann sich dann auch aussuchen, wen er auf weitere Mietzahlung in Anspruch nimmt: -> Gesamtschuldner. Und es wird ihn wenig kümmern wer noch da wohnt, er wird sich den aussuchen, der ihm zahlungskräftiger erscheint. Link zu diesem Kommentar
Lemmy 23. Juni 2016 Teilen 23. Juni 2016 Ich verstehe ja, dass der Stromanbieter nicht in die Verhältnisse der (ex-)Ehepartner schauen muss oder kann. Aber wieso ist es ok, einen Brief zu schreiben in dem steht "Geld würde auf Konto x überwiesen", das Geld aber TATSÄCHLICH auf Konto Y ging? Mal angenommen Konto Y wäre zufällig das von meinen Eltern, und nicht das von BarneyST - wie käme sie denn dann an das Geld? Kann doch nicht sein, dass die Stromanbieter einfach das Geld irgendwohin überweisen, einen Brief schreiben wo drin steht "Geld ging an dein Konto" und dann lehnen sie sich zurück und lassen den Lieben Gott einen netten Mann sein? Naja, schwierig schwierig. Aber es gibt sehr wohl Fristen, in denen man sein Geld zurück holen kann, wenn man falsch überwiesen hat oder sogar wenn man eine falsche Abbuchung auf dem Konto findet. Habe ich auch schon gemacht - gibt dann uU Kosten für das Zurückholen, aber das sind dann keine Ahnung, 5 € - ich denke, die würde BarneySt auch glatt noch zahlen. Link zu diesem Kommentar
Jannis 23. Juni 2016 Teilen 23. Juni 2016 Hier scheint das Geld ja an einen der (richtigen) Gesamtgläubiger geflossen zu sein. Link zu diesem Kommentar
Hostage 23. Juni 2016 Teilen 23. Juni 2016 Aber es gibt sehr wohl Fristen, in denen man sein Geld zurück holen kann, wenn man falsch überwiesen hat oder sogar wenn man eine falsche Abbuchung auf dem Konto findet. Nein, gibt es nicht zwingend. Laut mehrfacher Auskunft unserer Bank incl. Gesprächen mit allen Instanzen dieser Bank, kann man (zumindest bei diesem Institut) das Geld NICHT zurückholen. Mag sein, dass es bei anderen geht, das weiß ich nicht. Bei dieser Bank jedoch mit 100%iger Sicherheit nicht. Link zu diesem Kommentar
gast 23. Juni 2016 Autor Teilen 23. Juni 2016 Ich stimme ja mit dir überein Jannis, soweit. Nur der Sachverhalt der Bestätigung usw der ist mir nicht bekannt. Niemand muss durch meine Familienverhältnisse durchblicken. Wirklich niemand. Nur hätte es ja auch sein können das dieses Konto gepfändet ist, oder Sonst was. Ich habe mein Geld mittlerweile, dennoch kann ich das so nicht nachvollziehen, wenn ich es auch irgendwie verstehe. Link zu diesem Kommentar
gast 23. Juni 2016 Autor Teilen 23. Juni 2016 Was mir bei der ganzen Sache noch so einfällt: Sei froh, dass du den Typen los bist. Link zu diesem Kommentar
gast 23. Juni 2016 Autor Teilen 23. Juni 2016 Wenn die Rechnungen bisher von verschiedenen Konten gezahlt wurden, auch mal von der Mutter.....woher hat der Stromanbieter dann die Konto-Nr. auf die er letztendlich das Geld überwiesen hat? Da muss sich doch dein Ex-Mann mit denen in Verbindung gesetzt haben und seine Konto-Nr. mitgeteilt haben. Link zu diesem Kommentar
gast 23. Juni 2016 Autor Teilen 23. Juni 2016 Nein die hatten einfach Glück. Die haben auf eines der Konten überwiesen. Der hat sich nicht gemeldet. Der ist auf der Flucht. Link zu diesem Kommentar
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