asti 26. Juli 2016 Teilen 26. Juli 2016 Kennt sich jemand von euch mit Schenkungen aus? Es geht um folgendes: Eine Privatperson unterhält bei Facebook eine Gruppe für vermisste Tiere in einer Region. Nun ist sie auf die Idee gekommen, Spenden zu sammeln, die dann Tierschutzvereinen zugute kommen sollen, die Katzen kastrieren. Wenn sie ein Konto dafür eröffnet, ist das ja eine Schenkung an sie selbst, was sie dann spendet, oder? Muss sie die Schenkung dann versteuern? Wie ist der Freibetrag? Link zu diesem Kommentar
segugiospinone 26. Juli 2016 Teilen 26. Juli 2016 Sie spendet das Geld, das sie gesammelt hat? Warum spenden die Leute das nicht selbst an den Tierschutzverein. Dann können die Einzelpersonen die Spenden wenigstens selbst steuerlich geltend machen. So spendet die Sammlerin das Geld Dritter und kann sich dafür einen Spendenbescheinigung ausstellen lassen.Hier stehen Freibeträge für Schenkungen: http://www.stb-boekamp.de/schenkung Link zu diesem Kommentar
asti 26. Juli 2016 Autor Teilen 26. Juli 2016 Das verstehe ich auch nicht. Ich hätte auch eine Spendenaktion an Tierschutzverein xy gestartet Link zu diesem Kommentar
Nadja1 26. Juli 2016 Teilen 26. Juli 2016 Spenden in dem Sinne gibt es ja nicht im BGB; es ist ein eingebürgerter Begriff wenn, läuft es unter Schenkung und die läuft wie Erbschafts- steuer, wo alle "übrigen Personen" einen Freibetrag von 20000 € haben. Das muss sie erst einmal rein holen. Hätte sie mehr als 20000, wäre nur der übersteigende Betrag im ESt-Bogen zu versteuern(.nach Abzug der Kosten). Das wäre Einkommen und meldepflichtig, nur diese Position kommt rein und kostenseitig wieder raus, da sie es als Schenkung weiter gibt. Der Empfänger macht es auch so. Also erst mal passiert da gar nichts. Man muss nur den Papierkram (Kto. und Überweisungen) ordentlich als Nachweis/Prüfung aufheben. Die ESt-Erklärung muss halt bei solchen Dingen schön mit Nachweisen abgefedert werden. Sehe gerade, die 20000 sind neu auf 5000 runter; hätte ich mir auch denken können. Inhaltlich bleibt es. Link zu diesem Kommentar
yoshimara 26. Juli 2016 Teilen 26. Juli 2016 Der Betrag gilt pro Einzelschenkung, nicht als Gesamtbetrag und ist eben kein Einkommen. Problem wie oben schon angesprochen, Schenkungen sind nur dann Spenden, wenn der Empfänger gemeinnützig ist und gelten dann eben auch nicht mehr als Schenkung.... Link zu diesem Kommentar
Nadja1 26. Juli 2016 Teilen 26. Juli 2016 Ja gut, dann in der Schenkungssteuererklärung, Spenden im Mantelbogen ESt ab RZ 49, alle Belege dazu. Link zu diesem Kommentar
asti 26. Juli 2016 Autor Teilen 26. Juli 2016 Es hat sich erledigt. Sie möchte es nun doch nicht machen, sondern an die Orgas direkt spenden lassen 1 Link zu diesem Kommentar
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