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Qualifiziertes Arbeitszeugnis, wann habe ich ein Recht darauf?


gast

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Ja, aktuell läuft es bei mir.

 

Ich war knapp 5 Monate in einer Firma beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete in der Probezeit aus betrieblichen Gründen (laut Aussage des Regionalleiters).

Es war die erste Anstellung nach der Ausbildung, was sich im Lebenslauf einfach wirklich schlecht darstellt.

 

Momentan bin ich selbstständig, dennoch möchte ich für eventuelle Bewerbungen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

 

Da stellt sich der Arbeitgeber nun aber quer, mit der Begründung das sie Leistung und Verhalten nach knapp 5 Monaten nicht beurteilen könnten.

 

Das erschließt sich mir nicht und nun die Frage ob das rechtlich so stimmt oder ob ich da was machen kann. Ich habe im Internet eine Frist von 6 Wochen gelesen. Ist das so richtig?

 

Durch Scheidung und neues Auto habe ich gerade eigentlich genug Kosten und mangels Rechtsschutzversicherung leider auch nicht die Möglichkeit um mal nachzufragen zum Anwalt zu gehen. Das würde ich machen wenn ich zumindest eine Ahnung habe ob ich im Recht in, oder ob nicht.

 

Kann mir jemand helfen?

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Ob Du ein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis hast, kann ich Dir leider nicht sagen.

Vielleicht kannst Du Deinem Arbeitsgeber vorschlagen, dass Du Dein Zeugnis selbst formulierst,

dass ist heute gar nicht so unüblich.

Dann könntest Du genau das reinschreiben, was Dir wichtig ist ... aber bei der Wahrheit bleiben ;)

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Das wird nicht gehen.

Leider stellen die sich sehr quer und man kommt da wirklich nur an wenn man rechtlich gut argumentiert, oder eben einen Anwalt hat.

So ging es leider schon vielen anderen und kaum einer ist länger beschäftigt als 7 Monate, außer die Azubis.

 

Es deutet auch alles darauf hin das meine Stelle nie dauerhaft eingeplant war. Das ist mir aber leider auch erst bewusst geworden als es schon zu spät war. 

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Das ist natürlich doof.

In § 109 GewO steht jedoch, dass "Der Ar­beit­neh­mer hat bei Be­en­di­gung ei­nes Ar­beits­verhält­nis­ses An­spruch auf ein schrift­li­ches Zeug­nis. Das Zeug­nis muss min­des­tens An­ga­ben zu Art und Dau­er der Tätig­keit (ein­fa­ches Zeug­nis) ent­hal­ten. Der Ar­beit­neh­mer kann ver­lan­gen, dass sich die An­ga­ben darüber hin­aus auf Leis­tung und Ver­hal­ten im Ar­beits­verhält­nis (qua­li­fi­zier­tes Zeug­nis) er­stre­cken."

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Hoffe folgendes hilft dir etwas weiter:

 

 

A) Einfaches und qualifiziertes Zeugnis

Gemäß § 109 GewO, der auf sämtliche Arbeitnehmer Anwendung findet, ist ein Zeugnis nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers schriftlich zu erstellen. Dabei sind mindestens Angaben hinsichtlich Art und Dauer der Tätigkeit anzugeben. Insofern ist dann von einem einfachen Zeugnis die Rede. Einfache Arbeitszeugnisse werden in der Regel bei sehr kurzen Beschäftigungszeiträumen oder bei einfachen gewerblichen Tätigkeiten ausgestellt, da der Arbeitgeber hier kaum Möglichkeiten hat, die Tätigkeit des Arbeitnehmers zu bewerten.

Grundsätzlich besteht jedoch ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das neben der Art und Dauer der Beschäftigung auch Aussagen über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers beinhaltet. Bei sehr gut ausgebildeten Arbeitnehmern wird darüber hinaus auch bei sehr kurzer Anstellung in der Regel ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt, da der neue Arbeitgeber insoweit ein qualifiziertes Zeugnis schlicht erwartet. Gleichwohl ist in dieser Konstellation zu berücksichtigen, dass Zeiträume bis zu drei Monaten kaum bewertbar sind und der Arbeitgeber sich lediglich unter dem Vorbehalt der Erwähnung des zu kurzen Beurteilungszeitraums auf die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses einlassen wird. Pauschal kann sich der Arbeitgeber jedoch nicht auf die Kürze der Einsatzzeit berufen und so generell den Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis verweigern. Auch bei einer nur sehr kurzen Beschäftigungszeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis (Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1485/00).

Der Zeugnisanspruch ist grundsätzlich in schriftlicher oder mündlicher Form vom Arbeitnehmer selbst geltend zu machen. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss das Zeugnis beim Arbeitgeber anfordern. Weiterhin hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, auch nach der Erstellung eines einfachen Zeugnisses darüber hinaus ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Dies soll nach der Rechtsprechung auch in umgekehrter Reihenfolge möglich sein.

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Also schriftlich anfordern.

 

Dann 2 Wochen abwarten und nochmal schriftlich per Einschreiben anfordern und mit rechtlichen Schritten drohen. :) Und FRIST setzen.

 

Selbst wenn das nur geblufft ist, kannst'e das ruhig schreiben.

 

Da kenn ich nix :lol:  schon ein paar mal damit zum Erfolg gekommen.

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Kiddo, das war mein bisheriges Vorgehen.

 

Ich hab das zuerst schriftlich eingefordert. Keine Reaktion.

Nach 2 Wochen nochmals schriftlich eingefordert und dazu geschrieben das ich so hoffe um weitere Schritte rum zu kommen.

 

Aber jetzt kam die Antwort:

 

wir haben Ihnen ein korrektes Arbeitszeugnis ausgestellt, das entsprechend Ihrer Kündigung
mit einer Beendigung innerhalb der Probezeit endet.
Dementsprechend wurden Sie bei uns in verschiedene Bereiche und Tätigkeiten eingearbeitet,
die wir in Ihrem Zeugnis dargestellt haben. Angaben über Leistungen und Verhalten können wir nicht
machen, da wir Sie nicht lange genug kennengelernt haben.

 

Das sehe ich nach 5 Monaten in einem Team von 5 Personen eben einfach anders. Da kann man das schon beurteilen denke ich.

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Stimmt würde ich auch anders sehen.

Bei unter 3 Monaten ... ok ... aber bei 5 kann man echt mehr sagen.

 

Gerade dazu kann man immer was sagen ... man wird doch wohl wissen ob du gewissenhaft oder schlampig gearbeitet hast :lol:

Also mal überspitzt gesagt.

 

 

Ich denke, ich würde so vorgehen und nochmals einen Brief schreiben. Einen Widerruf.


Hat in deinem Bekanntenkreis niemand eine Rechtschutz oder ist bei der Gewerkschaft? So dass derjenige mal dort anrufen kann und geschummelt für einen selbst nachfragt.

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Die rechtliche Situation ist ja oben schon beschrieben worden.

Ich kann dir nur sagen, dass unsere Kinder IMMER von ALLEN Arbeitgebern ein qualifiziertes Zeugnis bekommen haben, sogar, wenn es sich nur um ein mehrwöchiges Praktikum gehandelt hat.

Nach 5 Monaten sollte ein guter Arbeitgeber in der Lage sein, seine Mitarbeiter wenigstens in groben Zügen kennen zu lernen und darüber ein Zeugnis auszustellen. Ist das nicht möglich, stellen sie sich selbst ein Armutszeugnis aus.

Ich wünsch dir Glück, dass sie sich doch bereitfinden.

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segugiospinone

Deinen Angaben ist zu entnehmen, dass Du nicht ausreichend arbeitsrechtliche Kenntnisse hast. Diese werden Dir auch fehlen, wenn Du wider Erwarten doch ein qualifiziertes Zeugnis erhalten solltest.
Ich finde es jedoch für Deine berufliche Zukunft ungemein wichtig, dass die Angaben in diesem Zeugnis korrekt sind und da nichts drinsteht, was Dir künftig Steine in den Weg legen könnte.

Daher empfehle ich Dir, auch wenn Du im Moment knapp bei Kasse bist, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Mindestens für ein Beratungsgespräch, Du kannst ja im Vorfeld fragen, was das kostet. Wobei ich den Anwald auch den kompletten Vorgang übergeben würde. Vom Anschreiben, Frist setzen usw. des Arbeitgebers, bis hin zum Prüfen des Arbeitszeugnisses auf Mängel.

Wie gesagt, auf lange Sicht wird das Geld für den Anwalt aus meiner Sicht eine gute Investition sein.

Viel Erfolg.

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