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Der (Un)Sinn des Hundeführerscheins


gast

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Nyima123

Hier auch ein Text dazu, Prüfer müssen zugelassen werden, es ist aber möglich, dass Prüfer vom VDH oder sogar einer einfachen Hundeschule den Führerschein oder wie das Kind auch immer heißt abnehmen können.

https://www.hundehalter-nds.de/faq/

Ich werde mir die Fragen die nächsten Tage mal zu Gemüte führen, bin gespannt ob ich bestehen würde

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Ach so. Das mit dem Beißvorfall habe ich gar nicht gelesen. Ich meinte mit "frech", dass ich ihnen z. B. nicht groß beibringen muss, nichts vom Tisch zu klauen sondern ich mich eher freue, wenn sie sich das mal trauen. Um zu beschreiben, was für einen Hundetyp ich hier habe.

 

Ich wehre mich halt die ganze Zeit gegen die Vorstellung, dass hier Anarchie herrscht, nur weil ich normierte Tests ablehne.

Ich bin vollkommen auf deiner Seite.

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Ich kann Akuma händeln im Alltag, aber er würde nie sowas wie eine Begleithundeprüfung bestehen. Einen Wesenstest würde er auch nicht bestehen (nie würde ich ihn wo anbinden, und schon gar nicht ohne Maulkorb, dass er dann von Fremden bedrängt wird...).
Und selbst bei einer angepassten Prüfung... diese Prüfungssituation, wo genau jetzt irgendwas verlangt werden muss... fängt schon an, über eine Brücke zu laufen... kann er nur zu seinen Bedingungen, wenn überhaupt.

Bei Yoma würde es dann im Freilauf nicht klappen, nicht in so einr Prüfungssituation.

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Grundsätzlich bin ich froh, dass wir hier Hunde mieten können

Mein Mann meinte heute scherzhaft, dass DAS die neue Geschäftsidee ist. :)

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Also ganz ehrlich.Meine Kleine ist das erste mal auch durch die BH gerasselt.Es war verdammt heiß,ihr als Husky Mix war es zu warm,setzte sich hin und wollte nicht mehr weiter.Was willste machen? Haben wir halt in den kühleren Monaten die Prüfung wiederholt.

Näää - bei mir setzt du dich nicht in die Nesseln, auch wenn ich mit meinem Chow-Chow keinen "will to please" Hund habe.

Motsi und mir macht es trotzdem Spaß und sie freut sich immer wie ein Schnitzel, wenn sie gelobt wird. Einen Faktor muss ich leider mit einberechnen. Wenns an dem Prüfungstag regnet, wars das dann. Motsi wird da keine Meter freiwillig laufen :mellow: und ob ich mit Hund im Regenmantel in der Prüfung laufen darf/kann ... dass weiß ich nicht.

 

Durch die BH wäre Smilla von der innerorts angeordneten Leinenpflicht entbunden. Trotzdem lief sie nie ohne Leine im Ort/Stadt. So handhabe ich das mit allen meinen Hunden.

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Da kannste (und ich werde auch) nix machen :)

 

Da ich nicht in den Hundesport gehe ist das auch egal, obs regnet oder nicht. Wir machen den Kurs, weil er uns beiden Spaß macht. Am Schluss steht dann (eventuell) eine Prüfung und wenns klappt, bestehen wir die, wenn nicht, auch gut.

 

Wir werden dann die Hu-Schu mit Motsi an den Nagel hängen und uns weiter der Langstreckenwanderung widmen :)

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Auf BH Prüfung hätte ich null Lust, meine Hunde auch nicht.

Den Hundeführerschein würde ich dagegen locker bestehen. Und klar kann man den mit irgendeinem Hund machen, denn nicht der Hund wird geprüft, sondern der Mensch. Den Autoführerschein mußt Du auch nicht mit dem eigenen Wagen machen.

 

Vorteile hat man in Niedersachsen davon nicht, aber schlimm find ich das nun wirklich auch nicht. Genausowenig wie die Pflicht zur Haftpflicht.

Und es gilt für alle Hunde, unabhängig von Größe, Form und Farbe. Für den Staff genauso wie für den Chi. Und das find ich gut.

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Fusselnase

 

Den Hundeführerschein würde ich dagegen locker bestehen. Und klar kann man den mit irgendeinem Hund machen, denn nicht der Hund wird geprüft, sondern der Mensch. Den Autoführerschein mußt Du auch nicht mit dem eigenen Wagen machen.

 

 

Ich komme da gar nicht drüber hinweg! Was genau soll da geprüft werden? Dass du im richtigen Moment die richtigen Kommandos gibst? Dass du nicht mit der Leine auf den Hund eindrischt?

Erschließt sich mir ehrlich nicht, vielleicht kann mir da mal jemand ein paar Details nennen.

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Ich komme da gar nicht drüber hinweg! Was genau soll da geprüft werden? Dass du im richtigen Moment die richtigen Kommandos gibst? Dass du nicht mit der Leine auf den Hund eindrischt?

Erschließt sich mir ehrlich nicht, vielleicht kann mir da mal jemand ein paar Details nennen.

 

Mir auch nicht Kerstin, seit dem ich das gelesen habe.

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Antwort vom Land Niedersachsen (teilweise von der HP rein kopiert)

 

Sehr geehrte Frau H.,

 

seit dem 1. Juli 2013 muss jede/r Hundehalter/Hundehalterin die für die Haltung eines Hundes erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.

Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen (§ 3 NHundG).

Die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich 1. innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat, 2. Tierärztin oder Tierarzt oder Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs ist, 3. Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat, 4. eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als den Prüfungen nach Absatz 1 Satz 2 gleichwertig anerkannt worden ist, 5. eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 2 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde oder zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte zur Unterhaltung einer Einrichtung hierfür besitzt, 6. für die Betreuung eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte gehaltenen Diensthundes verantwortlich ist, oder 7. einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.

 

Bislang wurden folgende sonstige Prüfungen ebenfalls als Nachweis der Sachkunde zum Halten eines Hundes anerkannt (nur sofern sie in Theorie und Praxis abgelegt wurden):

• Die Abschlussprüfung zur Tierpflegerin/zum Tierpfleger in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension gemäß § 10 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1093)

• Die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1 sowie die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2 des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. (BHV) nach der Prüfungsordnung von 2001 bzw. vom 01.01.2014

• Der D.O.Q.-Test 2.0 der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H) nach der Prüfungsordnung zum theoretischen Prüfungsteil und nach der Prüfungsordnung zum praktischen Prüfungsteil, jeweils vom 15.08.2013

• Der „Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit Sachkundenachweis", bestehend aus „Sachkundenachweis nach IBH-Richtlinien" in Verbindung mit „Praktische Prüfung zum Hundeführerschein nach IBH-Richtlinien" nach der „Prüfungsordnung Hundeführerschein sowie Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien", Stand 01.2014.

 

Die Begleithundeprüfung des VDH e.V. ist bislang nicht anerkannt; es handelt sich bei dieser Prüfung im Wesentlichen um eine Gehorsamkeitsprüfung des Hundes, nicht um eine Sachkundeprüfung des Hundehalter/der Hundehalterin.

 

Das werde ich nochmal hinterfragen, da ich einen theoretischen Sachkundenachweis abgelegt habe.

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