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Der (Un)Sinn des Hundeführerscheins


gast

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Silverwolf

Ich mag nicht glauben, dass da bei nicht wenigen ganz gut die Kasse klingelt. (Sicher nicht bei jedem. So ein ehrenamtlicher Hundetrainer in einem Verein kriegt da bestimmt keinen tollen Stundenumsatz raus)

Zumal es ja Pflicht ist für jeden Neuhundbesitzer.

 

Die Hundetrainer hier bieten auch sehr gerne den vorherigen mehrstündigen Vorbereitungskurs für die Prüfung an. Die sind auch nicht mal eben so zu bezahlen, hmm...

 

 

Ich werde wohl nicht von der Meinung wegkommen, dass die Niedersachsen Hundegeschichte total unnötig und dreist ist und in vielen Punkten auch einfach dazu dient eine altbekannte Geldkuh immer weiter zu melken. Sei es die tolle Plichtprüfung jetzt oder das tolle Hunderegister bei dem mir immer noch keine offizielle Stelle erklären konnte, wozu das ganze ist.

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Bei uns dürfen ein paar ausgesuchte (von wem?) Hundetrainer und Tierärzte die Prüfung abnehmen.

 

Bezahlt werden die von den Prüflingen.... bei uns 150€. (Theorie+Praxis)

Kein schlechter Nebenverdienst bei jeweils 4-6 Prüfungshunde gleichzeitig.

 

krass bei uns kostet die Praxis 40 Euro

 

udn Theorie mein ich 35 Euro

ach ja in den 40 Euro ist auch eine Lehreinheit von 2,5 Stunden udn daher fidne ich vollkommen fair

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Fusselnase

Ich werde wohl nicht von der Meinung wegkommen, dass die Niedersachsen Hundegeschichte total unnötig und dreist ist und in vielen Punkten auch einfach dazu dient eine altbekannte Geldkuh immer weiter zu melken. Sei es die tolle Plichtprüfung jetzt oder das tolle Hunderegister bei dem mir immer noch keine offizielle Stelle erklären konnte, wozu das ganze ist.

 

Sehe ich genauso. Eine Befreiung von der Leinenpflicht ist das eine, aber eine Hundehaltungserlaubnis zu erteilen oder eben auch zu verwehren und das von so einer Prüfung abhängig zu machen finde ich haarsträubend.

 

Aber vielleicht kann mir ja noch einer meine Frage von vor ein paar Seiten beantworten: Was genau macht jemanden hundetauglich oder auch nicht hundetauglich und wie wird das in so einer Prüfung überprüft?

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Mir würde grauen, müsste ich die ablegen, was ich nicht müsste, da ich die Sachkunde durch die Hundehaltung hier "bewiesen" hätte... dennoch...


Wie ist es denn, wenn ich in Niedersachen Uraub mache.

Darf mein Hund dort nicht Offline laufen oder ist das für Urlaubsbesucher anders?

Wenn du nach NRW fährst mit enem 40/20-Hund, dann brauchst du da auch keinen Sachkundenachweis. Ich brauche auch außerhalb meiner Stadt meine Hundemarke nicht mitführen... etc.

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Aber vielleicht kann mir ja noch einer meine Frage von vor ein paar Seiten beantworten: Was genau macht jemanden hundetauglich oder auch nicht hundetauglich und wie wird das in so einer Prüfung überprüft?

 

"Beim Hundebesitzer wird die Umsetzung des in der Theorie Erlernten in den Alltag [...] geprüft."

 

Das steht bei der Hundeschule in der ich die Theorie gemacht habe auf der Homepage.

 

Heißt doch man muss genau dass zeigen was man davor gelernt hat, irgendwie. Auch wenn es falsch wäre?

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In Niedersachsen gibt es durch die Prüfung keine leinenbefreieung das ist in anderen Bundesländern so

 

Aber klar muss ich jeder Besucher an die Zb Leinenpflicht zu Setz udn Brutzeit halten   aber es macht keinen Unterschied ob man sie abgelegt hat man hat keine vorteile nur die das sie vorgeschrieben ist udn  man so erlaubt mir Hund unterwegs ist udn es anders recht teuer werden kann. wie man halt auch nicht Auto fährt ohne gültigen Führerschein

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@Fusselnase

 

Wie das in Hamburg mit auswärtigen Gästen ist, hatte ich beschrieben (Beitrag #141). Für sie gilt ebenfalls die Anleinpflicht, von der sie sich befreien lassen können.

 

Als Prüfungsnachweise werden behördliche Nachweise anderer Bundesländer akzeptiert, ebenso die Begleithundeprüfung.

 

In Hamburg geht es bei der Prüfung, um von der Anleinpflicht befreit zu werden (also der Gehorsamsprüfung), nicht um den Halter an sich, sondern um ein konkretes Halter/Hunde-Paar.

 

„Nicht bestanden hat ein Halter, der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält.

 

Nicht bestanden hat ein Hund, der Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift, der Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt oder der sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.“

 

Hier nachzulesen: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-HuGDVHApG1&doc.part=X&doc.origin=bs

 

 

Worum geht es denn in Berlin? Um eine Anleinpflicht oder um einen Hundeführerschein wie in Nds.?

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Die Hundetrainer hier bieten auch sehr gerne den vorherigen mehrstündigen Vorbereitungskurs für die Prüfung an. Die sind auch nicht mal eben so zu bezahlen, hmm...

 

Und genau hier ist der Haken. Ein Richter darf an der Ausbildung nicht beteiligt gewesen sein. Das mit der ausbildung gutes Geld verdient wird, volle Zustimmung !

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Silverwolf

krass bei uns kostet die Praxis 40 Euro

 

udn Theorie mein ich 35 Euro

ach ja in den 40 Euro ist auch eine Lehreinheit von 2,5 Stunden udn daher fidne ich vollkommen fair

 

Das ist ja wirklich krass! Wie erklärt man den solche Preisunterschiede? :o

Lehreinheiten gibt es hier an jeder Ecke, aber ganz sicher nicht in der Prüfungsgebühr enthalten.

 

Ich sehe schon, ich wohne schon innerhalb von Niedersachsen falsch.

Zu strenge Prüfer mit zu saftigen Preisen.

Da muss ich also vllt. doch nicht direkt das Bundesland verlassen.

 

 

 

Und genau hier ist der Haken. Ein Richter darf an der Ausbildung nicht beteiligt gewesen sein. Das mit der ausbildung gutes Geld verdient wird, volle Zustimmung !

 

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es aber genau so hier bei einigen Hundetrainern abläuft.

Aus deren Werbung wird zumindest nicht ersichtlich, dass es sich beim Trainer für die Lehreinheiten um einen anderen handelt als den der am Ende prüft. (Sind ja teilweise auch 1-Mann-Hundeschulen)

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Aus deren Werbung wird zumindest nicht ersichtlich, dass es sich beim Trainer für die Lehreinheiten um einen anderen handelt als den der am Ende prüft. (Sind ja teilweise auch 1-Mann-Hundeschulen)

 

Auch die sind verpflichtet, einen externen Prüfer zu holen. Der Ausbilder darf max. als Prüfungsleiter teilnehmen, aber die Prüfung darf er nicht abnehmen.

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