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Eigentumsvorbehalt


segugiospinone

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segugiospinone

In diesem konkreten Fall kann ich es natürlich nicht sagen, aber vielleicht hilft ja eine Erfahrung weiter, die jemand aus meiner Familie gemacht hat. Sie hatten eine bereits betagte Hündin aus dem Tierschutz übernommen, sowohl Vorkontrolle wie auch späterer Kontrollbesuch alles ok. Die Hündin hatte noch ein paar schöne Jahre bei der Familie, aber irgendwann war natürlich absehbar, dass der Abschied bevorsteht. und da wurde es kompliziert. Denn laut dieser Tierschutzorganisation ging es mal gar nicht an, die Hündin - sollte sie einfach friedlich im Kreise der Familie einschlafen - dann auf dem eigenen Grundstück zu begraben. Vielmehr sollte unbedingt ein Nachweis des Tierarztes vorgelegt werden, sowohl über die Einschläferung der Hündin (hä??), als auch über ihren "Verbleib".

 

Das war übrigens einer der Gründe, die dazu beitrugen, dass bei der Erwägung, ob ein neuer Hund einziehen sollte oder nicht, der Tierschutz als möglicher Weg einstimmig rausfiel.

 

Das kann ich nachvollziehen. Ähnliche Erfahrungen habe ich nun bereits zweimal gemacht und daher achtete ich bei Pflegeverträgen, aber auch bei Schutzverträgen besonders auf bestimmte Formulierungen. Da wird der vermeintliche Freund nämlich leider schnell zum Feind.

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Ich denke, das handhaben die Orgas wohl auch verschieden. In diesem Fall war es so, dass die Hündin einfach "steinalt" war, nicht krank oder so was. Und dennoch ließ der Verein nichts gelten, kein Angebot die Hündin zu besuchen und sich selbst zu überzeugen, nicht mal das Angebot sich vom TA im Zweifelsfalle den natürlichen Tod der Hündin bescheinigen zu lassen und sie dann neben den früheren Hunden zu begraben - nix, da war nichts zu machen. Aber da die Familie diesen Hund nun innig liebte wollten sie ihr keinesfalls zumuten, ihren letzten Gang beim (natürlich nicht unbedingt geliebten) TA zu gehen, und es war für sie auch undenkbar, die Hündin dann einfach dort zu lassen.

 

Und wenn nun argumentiert wird, es ginge einzig darum sicherzustellen, dass der Hund nicht einfach unbequem wurde und von daher "entsorgt" - da hätte ja der Vorabbesuch Klarheit bringen können, oder eben die nachträgliche Bescheinigung des Tierarztes, dass die Hündin eines völlig natürlichen Alterstodes gestorben war. Zumal, sind wir ganz ehrlich: Wer einen geschätzt zwölfjährigen Hund aufnimmt und diesen dann noch sechs Jahre lang versorgt, dem würde ich nicht per se unterstellen, dass er seinen Hund dann einfach loswerden will...

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segugiospinone

Danke Euch.

Muss man denn den TO den nahenden Tod melden?

Laika ist ja auch vom Tierschutz - aber ich werde nen Teufel tun,denen mitzuteilen, was und wie ihr Zustand ist und getan werden wird.....

Wenns danach Probleme geben sollte, nehm ich die in Kauf.

 

Ich hatte es damals gemacht und den Verein informiert. Zum Glück war der Hund bereits unserer. Denn dieser Verein wollte die sterbende Hündin unbedingt noch in eine Tierklinik zerren.

Auch wenn ich heute Vorsitzende eines Tierschutzvereins bin, so sehe ich doch vieles kritisch. Auf beiden Seiten.

Bei den meisten Hunden hatte und habe ich Kontakt zu den Vereinen, so dass diese mitbekommen, wenn der jeweilige Hund über die Regenbogenbrücke geht. Wenn nicht, informiere ich sie jedoch.

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Ich habe mit dem Abschluss des Vertrags ein Recht, das Tier zu besitzen, also zu "haben".

Wie bereits in vielen Threads diskutiert, ist mir ehrlich gesagt nicht klar, was das überhaupt für ein Vertrag sein soll.

Ich bin nicht Eigentümer, muss aber alle Kosten übernehmen.

Es mehr ein "Verwahrvertrag".

Was mich immer am meisten geärgert hat bei der Diskussion mit Vereinen, war die Aussage, dass "das ja nie zum Tragen" kommt.

Für mich persönlich, wie auch schon mehrfach geschrieben, kommt Eigentum nicht "zum tragen ". Es besteht oder es besteht nicht.

Für mich kommen Vereine mit solchen Verträgen daher auch nicht in Frage.

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Ganz ehrlich, ich wusste gar nicht, dass das so enden könnte, wie in dem Fall, den Alwine geschildert hat.

Also werde ich ganz brav stillhalten und abwarten, ob sich überhaupt jemals noch jemand nach Laika erkundigen wird und notfalls sogar lügen.

Ich kann die Orgas zwar auch verstehen und zum Teil nachvollziehen, dass das in manchen oder mehr  Fällen tatsächlich leider  Sinn macht - aber meine Ömmi soll ohne Stress alt werden und in Würde, ohne Angst sterben dürfen, wenns irgend möglich ist.

 

Diese Problematik demotiviert mich jetzt etwas bezüglich dessen, was ich vorhatte, wenn Laika und Nicky nicht mehr sein sollten.

Ich hätte dann gerne echt alte, kranke Hunde , die keiner mehr will, adoptiert , um ihnen noch eine schöne Restlebenszeit zu ermöglichen.

Aber wenn da so mitgemischt wird, muss ich mir das noch genauer überlegen und falls es soweit wäre, tatsächlich genau diese Punkte zuvor abklären. Man lernt nie aus! Danke für diese Hinweise!

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Fusselnase

Also ich hatte solche Probleme noch nicht, war auch immer Eigentümer. Ich habe auch noch nie einen Verein über den Gesundheitszustand oder Tod meiner Hunde informiert - es sei denn, wir hatten sowieso Kontakt. Was allerdings bisher immer der Fall war. ^_^ Aber es waren immer meine Hunde.

Es ist gut zu wissen, worauf man achten sollte, aber demotivieren soll dich das nicht!

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segugiospinone

Ich habe mit dem Abschluss des Vertrags ein Recht, das Tier zu besitzen, also zu "haben".

Wie bereits in vielen Threads diskutiert, ist mir ehrlich gesagt nicht klar, was das überhaupt für ein Vertrag sein soll.

Ich bin nicht Eigentümer, muss aber alle Kosten übernehmen.

Es mehr ein "Verwahrvertrag".

Was mich immer am meisten geärgert hat bei der Diskussion mit Vereinen, war die Aussage, dass "das ja nie zum Tragen" kommt.

Für mich persönlich, wie auch schon mehrfach geschrieben, kommt Eigentum nicht "zum tragen ". Es besteht oder es besteht nicht.

Für mich kommen Vereine mit solchen Verträgen daher auch nicht in Frage.

 

Du sprichst aber von einem Schutzvertrag bei Adoption/Übernahme.

Das gilt doch nicht bei einem Pflegevertrag, oder?

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segugiospinone

Es ist gut zu wissen, worauf man achten sollte, aber demotivieren soll dich das nicht!

 

Dem möchte ich mich uneingeschränkt anschließen. Nur halt nicht blauäugig alles unterschreiben. Wie auch sonst im Leben ;)

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Ja, ich sprach von Adoptionsverträgen.

Beim Pflegevertrag ist es ja klar, dass der Verein Eigentümer bleibt.

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Makulatur, weil die Organisation fälschlicherweise „glaubt“, sie hätte mit der Nichtübertragung von Eigentum so viel mehr Einflussmöglichkeiten auf die Haltung des Hundes und könne den Hund “ ruckzuck “ wieder zurückholen.

Nein, der Hundehalter hat durch den Schutzvertrag, auch wenn das Eigentum bei der Organisation verbleibt, ein Recht zum Besitz. § 986 BGB .Wenngleich die Besitzstellung nicht dasselbe wie die Eigentümerstellung ist, kann der Eigentümer an dem Recht zum Besitz auch nicht einmal so eben „vorbei“.

Wenn die Organisation nun meint, sie müsse den Hund zurück holen, geht dies nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Das Recht, den Hund zurückzuholen oder dessen Herausgabe zu verlangen ist gerade nicht das  Eigentum an diesem.

Der jenige, der den Hund vermittelt, hat ohne, dass er  sog. Rücktrittsrechte (oder auflösende Bedingungen) in seinem Vertrag geregelt hat, kein Recht, den Hund zurückzuverlangen.

Aber selbst wenn die Organisation der Meinung ist, der Hundehalter habe gegen vertragliche Pflichten verstoßen und der Vertrag für diesen Fall das Recht der Organisation vorsieht, vom dem Vertrag zurückzutreten, der Halter aber die behauptete Pflichtverletzung bestreitet und den Hund nicht herausgibt, muss die Organisation den Gerichtsweg beschreiten und den Hund heraus klagen.

http://kanzlei-sbeaucamp.de/schutzvertraegeadoptionsvertraege-eigentumsuebertragung-ja-oder-nein/

 

Adption von Tieren gibt es rechtlich gesehen nicht:

 

 

Adoptions-oder Schutzvertrag, so werden die Vereinbarungen, die die Übergabe eines Tieres aus dem Tierschutz an einen Dritten beinhalten, genannt. Adoption von Tieren ist in Deutschland nicht geregelt, damit ist es auch Unfug hier von Adoptionen zu sprechen. Schutzvertrag, auch dieses Konstrukt lässt sich im BGB nicht finden, möglicherweise ist  ein „atypischer Verwahrvertrag“ gemeint. Miet-oder Leihverträge, nein das will doch keiner und noch viel weniger wollen wir im Tierschutz von Kaufverträgen sprechen. Aber trotzdem sollten  wir uns einmal mit der Spezifizierung deises Vertragstypus beschäftigen, allein um zu verstehen, was der Übergabe/Übernahme eines Hundes/Katze aus dem Tierschutz juristisch zugrundeliegt

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