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Eigentumsvorbehalt


segugiospinone

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Ein Vertrag, bei dem man Eigentümer wird, ist ein ganz normaler Kaufvertrag.

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gebemeinensenfdazu

Diese auflösenden Bedingungen sind vertraglich klar definiert. Und logisch ein Rechtsweg dauert, aber es gibt ihn wenigstens. Ich habe jetzt mal nach einem Beispiel gesucht: Wenn z.B. gegen die vertraglichen Regelungen mehrfach vermehrt wird, wäre das ein Grund, der nicht tierschutzrelevant ist, aber sehr wohl relevant für den Tierschutz: Und Pauschalkastration ist aus bereits oft dikutierten Gründen nicht optimal.

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Wie es bei den Vereinen aussieht - da habe ich keine Ahnung. Für mich käme so ein Vertrag aber auch nicht in Frage. In einem Thread wurde das ja auch sehr ausführlich diskutiert. Für mich ist es einfach wichtig dass das Tier irgendwann MEIN Tier ist.

Ich bin keine lebenslange Pflegestelle (oder eben offizielle eine :-) ).

 

Auch kenne ich einige Leute die wirklich sehr unsicher sind was sie mit ihrem Hund machen dürfen und was nicht, was sie alles durchgeben müssen, Kastration etc. Ich würde auch keinen Vertrag unterzeichnen bei dem lebenslang unagekündigte Vorkontrollen enthalten sind. Vorkontrolle ja gerne, Nachkontrolle auch, gerne auch 2. Aber angekündigt und dann ist es auch gut. Ich möchte nichteine lebenslange Zwangsverbindung zu dem Verein haben. Wenn alles gut klappt und man sich gut versteht, steht dem natürlich nichts im Wege. Aber ich würde auch keinen Vereininformieren wollen über meine Umzüge, fragen ob ich mein Tier (nach einigen Jahren wegen schwerer Krankheit!) euthanasiere, wo ich es begrabe. ob ich es kastriere... etc.

 

Wenn man mal etwas googelt findet man auch sehr komische Geschichten... warum ein Tier wieder abgenommen werden soll, mehrere Nachkontrollen etc. Das ist nichts für mich. Einmal habe ich sogar gelesen dass das Tier (bei Tasso?) auf den Verein registriert bleibt. Das finde ich schon heftig.

 

Ih kann die Gründe für den Eigentumsvorbehalt aber absolut verstehen!! Da ich selber ja schon mal einen Hund "rausgeholt" habe, was 1,5 Jahre dauerte mit Anzeige, Vetamt, Anwalt etc und nur durch Glück funktioniert hat, kann ich es wirklioch verstehen.

 

Für mich wäre ein Kompromiss: einige Zeit (vielleicht 2,3 Jahre) Eigentumsvorbehalt und dann geht das Tier in das Eigentum des Halters über. 

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War bei Luna so und für mich auch völlig ok - nach einem Jahr wurde sie mein Eigentum.

Dafür war ja die Nachkontrolle der Witz

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segugiospinone

Aber ich würde auch keinen Vereininformieren wollen über meine Umzüge, fragen ob ich mein Tier (nach einigen Jahren wegen schwerer Krankheit!) euthanasiere, wo ich es begrabe. ob ich es kastriere... etc.

 

Da ich ja schon selbst erlebt habe, dass italienische Behördenvertreter nach Deutschland reisen um zu prüfen, ob die hierhin vermittelten Hunde auch tatsächlich unter der genannten Adresse leben, sind Umzugsmeldung schon sehr hilfreich und wichtig. Ich weiß nicht, ob diese Behörden nur kurz zuvor nach Deutschland vermittelte Hunde prüfen oder auch welche, die schon seit Jahren in Deutschland leben. Ggf. wäre also auch eine Info über den Tod an den Verein sinnvoll.

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Ich möchte mal in den Raum werfen, dass nicht alle Bedingungen, die in einem Vertrag gezimmert werden, auch rechtlich bindend sind. Manchmal ist der Wunsch der Vater des Gedanken.

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Bei Barney war es so das er nach einem Jahr mein Eigentum ist.

Jody ist genau genommen immernoch Eigentum der Tierschutzorga, weil die Bedingung Kastration für die Eigentunsübertragung nicht gegeben ist.

Aber da beide vom selben Ursprungsverein kommen (Barney mit zwischenstation) und ich schon doof angeschaut wurde als ich meine neue ADRESSE durchgelesen habe, wie es eben im Vertrag steht, mache ich mir da keine Gedanken.

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•Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über bewegliche und unbewegliche Sachen (z. B. Gebäude, Konsumgüter) oder ein Recht (z. B. Forderung, Patent). Beispiel: Der Vermieter ist Eigentümer des Mietobjektes.

•Jeder Eigentümer kann mit der Sache beliebig verfahren. Allerdings darf er nicht Rechte Dritter verletzen (ein Vermieter kann beispielsweise nicht so ohne weiteres seinen Mieter „auf die Straße setzen“; er muss gewisse Mieterrechte wahren).

•Im Gegensatz hierzu ist Besitz die tatsächliche Herrschaft über eine Sache oder ein Recht. Beispiel: Der Mieter ist Besitzer des Mietobjekts.

•Der Besitzer kann mit der Sache nur innerhalb von speziell – mit dem Eigentümer der Sache – getroffenen Vereinbarungen verfahren.

•Oftmals ist eine Person zugleich Eigentümer und Besitzer, weil derjenige, dem etwas „gehört“, die Sache auch besitzt (z. B. Auto, das man „bar“ gekauft hat)

So die rechtliche Definition.

Wenn also eine Orga der Eigentümer des Hundes bleibt, sind somit alle Rechte denen überlassen. Allerdings auch die zumindest rechtlichen Pflichten. Wird der HH Besitzer ( z.B. über Pflegevertrag ), hat er die tatsächliche Gewalt über das Tier, aber keine rechtliche. Solche Pflegeverträge werden derzeit gerne gemacht um das Finanzamt auszuhebeln und auch die notwendigen Bestimmungen wegen ansonsten gewerblichen Hundehandelns. Ich persönlich verstehe niemanden, der solche Pflegeverträge eingeht. Da eine solche Orga dann immer noch Eigentumsrechte an dem Hund hat, können natürlich auch deren Wünsche Vertragsbestandteil sein. Ähnlich wie beim Vermieten von Wohnungen oder Grundstücken. Wird der HH aber vertraglich zum Eigentümer des Hundes, gibt die Orga damit auch alle Rechte an dem Tier ab. Da interessiert es nachher keinen mehr was die wollen/wollten.

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Hallo,

 

... Sie hatten eine bereits betagte Hündin aus dem Tierschutz übernommen, sowohl Vorkontrolle wie auch späterer Kontrollbesuch alles ok. Die Hündin hatte noch ein paar schöne Jahre bei der Familie, aber irgendwann war natürlich absehbar, dass der Abschied bevorsteht. und da wurde es kompliziert. Denn laut dieser Tierschutzorganisation ging es mal gar nicht an, die Hündin - sollte sie einfach friedlich im Kreise der Familie einschlafen - dann auf dem eigenen Grundstück zu begraben. Vielmehr sollte unbedingt ein Nachweis des Tierarztes vorgelegt werden, sowohl über die Einschläferung der Hündin (hä??), als auch über ihren "Verbleib".

 

Das war übrigens einer der Gründe, die dazu beitrugen, dass bei der Erwägung, ob ein neuer Hund einziehen sollte oder nicht, der Tierschutz als möglicher Weg einstimmig rausfiel.

 

 

Das klingt erstmal fies. Andererseits habe ich bislang auch mit jedem Vertrag unterschrieben, das Ableben mitzuteilen.

Bei einem ohnehin schon alten Hund macht es kaum Sinn, eine Bescheinigung zu verlangen. Was glaubt denn der Verein, an wenn man das alte Hündchen hinverschachern will?

Andererseits.... so Bescheinigungen sind vielleicht Usus. Als ich Morsa gehen lassen musste, fragte mich meine TÄ, ob ich darüber eine Bescheinigung bräuchte, sei es nur für die Gemeinde wegen Hundesteuer.

 

Verträge betreffend Besitz und Eigentum: das sagt sich so leicht, dass man nur so und so einen Vertrag unterzeichnen würde. Wenn man einen Hund ausgeguckt hat und der Kontakt bislang gut war, Vorkontrolle gelaufen ist und man dann den Vertrag bekommt... dann zieht man es in der Regel durch. Heisst nicht, dass ich es mir nicht anders wünschen würde, aber so ist's nunmal, oder?

 

Liebe Grüße

Lisa

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