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Schnüffelmaus
vor 2 Stunden schrieb Eifelkater:

Ich finde gerade bei unberechenbaren Hunden alles andere als Leine in der Hand ziemlich Lebensgefährlich. Eine Leine kann ich jederzeit loslassen, wenn es rasant ind die falsche Richtung geht, befestigte Leinen eher nicht. Und in der Hand merke ich eben auch was der Hund tut. Bei einer seitlichen Befestigung am Fahrrad erst, wenn der Hund schon in der Bewegung in die fasche Richtung ist. 

 

mein Hund ist niemals nur mit dem Geschirr am Springer/Halterung befestigt,

sondern ich habe immer eine Leine zusätzlich in der Hand (meist am Halsband befestigt).

Damit kann ich bei Bedarf auf den Hund einwirken, lenke ihn in Kurven etc. und bekomme jede Richtungsänderung oder Tempoverlangsamung vom Hund sofort mit!

 

Leine loslassen ist für mich im Straßenverkehr (oder bei meiner Jagdsau die dann nicht so einfach mal auf Kommando stehen bleibt) keine so gute Idee ... ;) 

(und mit einem völlig unberechenbarem Hund würde ich nicht unbedingt Fahrradfahren...)

 

 

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@brana In welchem Bundesland war das denn? Es wäre ja wirklich interessant zu wissen, auf welcher Grundlage sie da abkassiert wurde. Wer weiß, ob das überhaupt rechtens war. :blink:

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vor 8 Minuten schrieb Ivy:

@brana In welchem Bundesland war das denn? Es wäre ja wirklich interessant zu wissen, auf welcher Grundlage sie da abkassiert wurde. Wer weiß, ob das überhaupt rechtens war. :blink:

 

Die StVO ist in allen Bundesländern gleich. Es muss also entweder im Ausland gewesen sein oder die Polizisten hatten unrecht.

 

Ich hab mal gelesen, dass es in Österreich generell verboten ist, Hunde angeleint am Fahrrad zu führen.

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Grundsätzlich dürfen Hunde im Straßenverkehr nicht an Fahrzeugen geführt werden. Eine Ausnahme besteht für das mitlaufen am Fahrrad unter der Voraussetzung, dass der Radfahrer in ausreichender Weise auf den Hund einwirken kann, so dass der Hund den Straßenverkehr nicht gefährdet, § 28 Abs. 1 S. 1 StVO. In welcher Form die“ausreichende Einwirkung“ zu erfolgen hat, ist in der StVO nicht geregelt, hängt vom Einzelfall ab (Größe des Hundes, Kraft des Halters, Art des Rades, Art und Lage der befahrenen Straße,... bis hin zu witterungsbedingungen) und da hat die Polizei durchaus auch einen Ermessensspielraum. Eine Fahrt auf oder neben einer stärker befahrenen Straße mit einem relativ großen/kräftigen Hund (oder auch nur Hund, der zappelig ist) kann z.B. durchaus dazu führen, dass eine Halterung am Rad als erforderlich angesehen wird.

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Danke für die Erläuterung. Offenbar kommt es wirklich selten vor, dass mal jemand angehalten wird. Ich hab sowas noch nie gehört. Wie geschrieben, gibt es ja noch andere Gesetze, die sowas regeln, z.B. die Landeswaldgesetze und die sind leider so gar nicht einheitlich. Natürlich sind dort nur die Bedingungen für den Wald geregelt, nicht für den allgemeinen Straßenverkehr. Damit muss man sich als Zugsportler zuweilen auseinandersetzen, deshalb hatte ich davon schonmal gelesen.

Dann fühle ich mich nun gleich mal so richtig kompetent, dass uns alle jemals über den Weg gelaufenen Polizisten nicht angehalten haben. Sie trauen mir wohl zu, die beiden Chaoten im Zaum zu halten. Oder sie unterschätzen sie einfach, weil sie so klein sind :D

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vor 2 Stunden schrieb Ivy:

@brana In welchem Bundesland war das denn? Es wäre ja wirklich interessant zu wissen, auf welcher Grundlage sie da abkassiert wurde. Wer weiß, ob das überhaupt rechtens war. :blink:

In Bayern München/Unterhaching.

Mir hat die Frau leid getan, denn sie  war zu der Zeit arbeitslos und da haben ihr natürlich die 20,- € weh getan. Außerdem musste sie dann das Rad mit dem Hund an der Leine schieben.

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@brana 

Ich lebe in München, habe seit 25 Jahren Hunde und sehe hier sehr selten Hunde mit Abstandshalter am Fahrrad. Fast nie, wenn ich drüber nachdenke. Ich hatte bisher noch nie davon gehört, dass das Pflicht sein soll. Selbst wenn es Auslegungssache ist- irgend etwas stimmt da nicht.

 

 

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Es ist auch Pflicht, nur zugelassene lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad zu haben. Das interessiert die Polizei trotzdem fast nie. Manchmal halt doch, dann hat man „Pech“. Wahrscheinlich hat dann gerade mal jemand etwas darüber gelesen oder so.  Manche Staatsdiener haben erschreckend wenig Ahnung von ihrem Job und spielen sich dann gerne auf, wenn sie auch mal etwas wissen. 
 

Solche Dinge interessieren aber immer jemanden, wenn etwas passiert. Spätestens die gegnerische Versicherung. Und dann würde man sich wünschen, mal 20€  Bußgeld bezahlt zu haben. Denn wenn man schwer verletzt ist und evtl. längere Zeit arbeitsunfähig, dann kann es sehr schnell existenzbedrohend werden, wenn so eine Versicherung alle Geschütze auffährt, um Zahlungen zu verzögern, einem eine anteilige Schuld zuzuschreiben, ...

Das sollte das Kriterium dafür sein, was man „riskiert“, nicht eine eventuelle Kontrolle. Sich angreifbar zu machen, kann sich böse rächen. 

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Chili sin Geschmack... 

 

.. denk nicht, es geht nicht lascher, hier schon. 

 

so angefressen bezüglich des Essens hier

Maico 

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Eifelkater
vor 19 Stunden schrieb Schnüffelmaus:

 

mein Hund ist niemals nur mit dem Geschirr am Springer/Halterung befestigt,

sondern ich habe immer eine Leine zusätzlich in der Hand (meist am Halsband befestigt).

Damit kann ich bei Bedarf auf den Hund einwirken, lenke ihn in Kurven etc. und bekomme jede Richtungsänderung oder Tempoverlangsamung vom Hund sofort mit!

 

Leine loslassen ist für mich im Straßenverkehr (oder bei meiner Jagdsau die dann nicht so einfach mal auf Kommando stehen bleibt) keine so gute Idee ... ;) 

(und mit einem völlig unberechenbarem Hund würde ich nicht unbedingt Fahrradfahren...)

 

 

Gibt genug hier, die den Hund nur an der Halterung haben.

Loslassen ist nur dann eine "gute" Idee, wenn festhalten die noch doofere Idee wäre. Ich habe beim ersten Hund tatsächlich einmal im Kauf nehmen müssen, dass er mir in ein Auto reinrennt.  Stabiler Hirtenhundmix, plötzlich aus dem nichts hüpfende Katze UND Flipflops ( die billig Latschen aus den 90ern) sind auf nasser Straße absolut keine gute Idee. Alternative war, dass nicht nur der Hund, sondern auch ich im Auto landen. Dem Hund ist, bis auf eine leichte Prellung zum Glück nichts passiert. 

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