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Zu Gast in NRW - Hundeverordnung


federica

Empfohlene Beiträge

Hallo ihr Lieben, 

 

da wir am Freitag nach NRW fahren stellt sich mir die Frage, ob ich auch als Besucher irgendwelche Auflagen bezüglich meiner Hunde habe. In meinem Bundesland gibt es keinerlei Einschränkungen bezüglich der Größe, Sachkunde etc. 

 

Dürfen die beiden Mäuse in Freilaufgebieten dennoch frei laufen, auch wenn ich nicht den Sachkundenachweis habe?  Bin da diesbezüglich absolut nicht auf dem Laufenden. Herrscht gerade noch allgemeine Anleinpflicht wegen Vogelgrippe?

 

Vielleicht weiß jemand hier Antworten.

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In NRW gibt es Auflagen für Listenhunde, welche das sind kannst du der Landesverordnung für Hunde entnehmen.

 

Innerhalb fest umbauter Gebiete gilt Leinenpflicht, außerdem für besondere Bereiche außerhalb dieser Gebiete. Darauf wird aber immer mit entsprechenden OFFIZIELLEN Schildern hingewiesen, z. B manche stark besuchten Erholungsgebiete. Dort hängt dann eine Tafel aus, die die Regelungen für diesen Bereich auflisten (z. B. Campen oder Angeln verboten, Hunde sind angeleint zu führen).

 

Ansonsten empfinde ich NRW als sehr hundefreundlich, Wälder und Landwirtschaftliche Bereiche dürfen auch unangeleint betreten werden. Im Wald aber NUR auf den Wegen, bei einem Marsch abseits dieser Wege muss der Hund an die Leine genommen werden. Bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen sind für Hund und Mensch natürlich auch tabu, viele Äcker sind schon entweder für die Saat vorbereitet oder haben eine Wintersaat, da trampelt man auch als Zweibeiner nicht drauf rum.

 

Spiel- und Sportplätze sind leinenpflichtig für Hunde, auch ohne gesonderten Hinweis. 

 

Einen Sachkundenachweis muss hier nur haben, wer nicht vor Einführen des Sachkundenachweises schon mindestens 2 Jahre Hundehaltung (ohne Beanstandung) nachweisen konnte Ich habe meinen ersten Hund im März 1999 bekommen und musste den Sachkundenachweis deshalb nicht erbringen :)

 

Keine Ahnung ob für Besucher eine Ausnahmeregelung (z. b. hinsichtlich befristetem Aufenthalt, fester Wohnsitz außerhalb NRW, Besucherregeln) besteht.

 

Wenn du dir zu unsicher bist, rufe das Ordnungsamt an von der nächstgrößeren Stadt, in dessen Verwaltungsbereich du dich befindest.

 

Viel Spaß im schönen NRW!

 

Ach ja - Vogelgrippe: es gibt wohl in den betroffenen Bereichen ein beschränkte Anleinpflicht, die regional sehr begrenzt ist.

 

Seit Kurzem gilt zwar in gesamt NRW eine Aufstallpflicht für Geflügel, das hat aber nichts mit Leinenpflicht für Hunde zu tun.

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Danke Marcolino für die ausführliche Antwort :) Ich war ja schon mal im Sommer zum Treffen der Streunerherzen da und war angenehm überrascht, wie grün es in NRW ist. Da waren wir aber nur für das Fest kurz vor Ort. Die Mädels wissen sich ja auch meist zu benehmen. (Ich schreib jetzt mal nicht, dass Mine gerade Nazumi mit einem Beller aus der Küche verpetzt hat, weil sie den Müllbeutel geschreddert hat)

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Für Hamburg hatte ich vor kurzem nachgelesen, dass die Regeln in gleicher Weise für Gäste gelten – nur so als Beispiel.

 

Da die Hundeverordnungen Sache der Kommunen sind und innerhalb eines Bundeslandes durchaus unterschiedlich sein können, würde ich wahrscheinlich versuchen, im Internet die Verordnung der Gemeinde herauszusuchen, in die ich fahre. Das wäre wohl das sicherste.

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Jaaaaaa ... aber:  Es gibt durchaus Gemeinden und Kommunen, die striktere Regelungen als es die Landeshundeverordnung vorschreibt.

 

Manche sprechen eine Anleinpflicht für die gesamte Gemarkung (also auch sämtliche Flächen außerhalb der Ortsschilder) aus.

 

Das ist in vielen Fällen vor Gericht nicht durchsetzbar, weil die meisten Gemeinden und Kommunen KEINE ausreichenden, ausgewiesenen Freilaufflächen anbieten.

 

Und das müssen sie. Deshalb wird in den Gemeinden und Kommunen, die ICH kenne, nicht streng auf Einhaltung dieser Leinenpflicht geachtet. Jeder sollte seinen Hund eben so halten, dass er ihn sicher führen kann ohne weitere Mitnutzer der Bereiche einzuschränken. Das gilt aber auch für die Mitbenutzer :)

Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot :)

 

Manche Stadtwälder haben Leinenpflicht, weil die Städte eine besondere Nutzung durch die Anwohner glaubhaft nachweisen konnten.

 

Ansonsten fallen sämtliche Waldflächen in den Verwaltungsbereich der jeweiligen Forstämter, und unterliegen damit dem Landesforstgesetz NRW.

 

Lass dich da also nicht beirren - im Wald ist auf den Wegen keine Anleinpflicht, solange der betreffende Bereich nicht des besonderen Schutzes bedarf. Aber auch für diese Bereiche ist die Anleinpflicht dann ausgewiesen. Naturschutzgebiet heißt nicht automatisch Leinenpflicht, auch hier ist dieses Gebot immer gesondert ausgewiesen :)

 

In welchen Bereich NRWs fährst du denn?

 

 

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Ich würde die Hunde einfach nicht ableinen. Es ist kurz vor Silvester, es kann (und wird) immer mal passieren dass irgend ein Dummdödel jetzt schon meint knallen zu müssen. Wenns dumm läuft erschrickt der Hund und rennt weg. Ganz blöd wenn man wo ist, wo Man(n) und Hund sich nicht auskennt. 

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Beide sind auch bei Schüssen und Böllern überhaupt nicht ängstlich, was natürlich nicht heißt, dass ich sie Sylvester auf die Straße schleppe. Ich möchte aber, dass Nazumi und Mine auch einen schönen Urlaub verbringen können und da gehört Freilauf mit dazu.

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Du musst keine Sachkunde vorlegen können, wenn du dort nicht wohnst, aber dich an die Verordnung halten.

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