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Einfamilienhaus mit Mieterin und eigenem neuen Hund


Bine2016

Empfohlene Beiträge

hunley9001
vor 10 Stunden schrieb Nebelfrei:

 

Und genau da ist das Problem: due Gegrbenheiten haben divh zu Ungunsten der Mieterin verändert.

 

Ist nunmal so!

Dinge und Gegebenheiten ändern sich, da ist Anpassungsfähigkeit auf beiden Seiten gefragt.

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Nebelfrei
vor 11 Minuten schrieb hunley9001:

 

Ist nunmal so!

Dinge und Gegebenheiten ändern sich, da ist Anpassungsfähigkeit auf beiden Seiten gefragt.

 

Dann müsste man den Vertrag ändern, das geht nicht einseitig.

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hunley9001
vor 2 Stunden schrieb Nebelfrei:

 

Dann müsste man den Vertrag ändern, das geht nicht einseitig.

 

Mietvertragsänderung weil ein zunächst mässig erzogener Neuhund da ist?? Lächerlich...

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vor 1 Minute schrieb hunley9001:

 

Mietvertragsänderung weil ein zunächst mässig erzogener Neuhund da ist?? Lächerlich...

 

Als Mieterin sang und klanglos ohne jede Vorwarnung rausgeschmissen zu werden " weil ein zunächst mässig erzogener Neuhund da ist??" Überhaupt nichts mehr zu lachen.

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vor 2 Stunden schrieb hunley9001:

 

Ist mir, ehrlich gesagt, egal wie das klingt!

Mein Haus, mein Garten, meine Regeln, mein Mietvertrag...

 

Ich zitiere mal die Weihnachtskarte unserer Mieterin:

Liebe Familie D....!

 

Ein hell erleuchtendes, Herz erwärmendes Weihnachtsfest wünsche ich ganz herzlich.

Schon mein drittes Jahr im Hause D...., schön ist es hier und das ich auch gut so!

 

Grüsse A...... N...

 

P.S.: DANKE, für die stets prompte und unkomplizierte Hilfe in allen erdenklichen Lebenslagen!

 

 

So, liebe Kritiker, Dauernörgler und chronischdasHaarinderSuppesucher... so schlimm kann`s nicht sein miteinander auszukommen!

 

 

Welch Loblied. Aber nicht so laut wie das, das du selbst auf dich singst.

 

Von deiner Gutsherren-Attitüde mal ganz abgesehen.

 

Vermieten entbindet den Hundehalter nicht von seinen Pflichten anderen Leuten gegenüber - dass der Hund andere nicht anspringt, z.B.

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hunley9001

Wenn ich mir das so manche Feedbacks anschaue:

wie schon gesagt... manche Leute willste als Vermieter nicht mal als Interessenten haben.

Geschweige denn als Mieter...

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hunley9001
vor 19 Minuten schrieb Michelle003:

 

Als Mieterin sang und klanglos ohne jede Vorwarnung rausgeschmissen zu werden " weil ein zunächst mässig erzogener Neuhund da ist??" Überhaupt nichts mehr zu lachen.

 

Wo habe ich was von rausschmeissen ohne Vorwarnung geschrieben?

Wenn nach einer gewissen Zeit die Erziehungsversuche fruchten ist doch alles ok.

Wenn die Mieterin aber damit nicht klarkommt auch mal eine zeitlang darauf zu warten und auch mal Rückschläge in Kauf zu nehmen, kann und darf sich ja den Mietvertrag selber kündigen und ausziehen.

Wenn sich die Vermieterin und die Mieterin ohnehin nicht "grün" sind: eine Kündigung ist eine einseitige, bedingungsfeindliche Willenserklärung!

 

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hunley9001
vor 13 Minuten schrieb kareki:

 

Welch Loblied. Aber nicht so laut wie das, das du selbst auf dich singst.

 

Von deiner Gutsherren-Attitüde mal ganz abgesehen.

 

Vermieten entbindet den Hundehalter nicht von seinen Pflichten anderen Leuten gegenüber - dass der Hund andere nicht anspringt, z.B.

 

Wer lesen kann ist im Vorteil:

 

Das Loblied stammt von meiner Mieterin, nicht von mir!

Für manche sehr schwer zu kapieren, ist aber so.

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Nebelfrei
vor 28 Minuten schrieb hunley9001:

 

Mietvertragsänderung weil ein zunächst mässig erzogener Neuhund da ist?? Lächerlich...

 

Nein, weil der Mietgegenstand nicht vertragsgemäss genutzt werden kann.

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hunley9001
vor 4 Stunden schrieb Nebelfrei:

 

Nein, weil der Mietgegenstand nicht vertragsgemäss genutzt werden kann.

 

Falsch!

Die Mietsache ist die Wohnung, die sie gemietet hat.

Diese kann sie sehr wohl vertragsgemäss nutzen.

Der Weg zum Haus liegt im gemeinsam genutzten Raum und unterliegt wohl kaum dem Mietvertrag!

Hier müssen / können sich die beteiligten Personen über die Nutzung unabhängig vom Mietvertrag abstimmen.

Da muss sich die Mieterin schon in Geduld üben, bis der Hund soweit erzogen ist und nicht mehr an ihr hochspringt, oder eben ausziehen.

Aus letzten genannten Grund habe ich ein Personenversicherung abgeschlossen, die bei Unfällen auf dem Grundstück hin zur Wohnung, oder von dort zum Ausgang einspringt, wenn sich doch jemand verletzt, oder dessen Sachwerte beschädigt werden.

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