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„Wer kein Geld hat, darf sich keine Tiere halten.“


Estray

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vor 12 Minuten schrieb mikesch0815:

Ich glaube, dem unbehandelten Kätzchen ist das ehrlich gesagt scheißegal. :mellow:

 

so weit

Maico

 

Is doch nicht nur eins :) . 

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Und um das mal am Rande zu erwähnen: Ich hab meinen ersten Hund mit deutlich weniger Geld auch ordentlich versorgt, verdiene auch heute nicht wesentlich mehr (ich war beim ersten Lesen echt von brutto ausgegangen, wenn das netto ist dann herrje, das ist nun ECHT nicht wenig!).

 

Mein Eindruck ist bei der ganzen Geschichte eher, dass es mit dieser Aussage um das Abschmettern der in diesem Fall keineswegs haltbaren Begründung "kein Geld" geht.

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Dass diese Frau den Katzen nicht die erforderliche medizinische Versorgung hat zukommen lassen, ist nicht ok, das steht außer Frage. Und ja ich bin auch der Meinung, dass jemand der es sich finanziell nicht leisten kann keine Tieren halten sollte. (Wenn der finanzielle Engpass kommt wenn die Tiere schon da sind, ist das nochmal eine ganz andere Sache) 

 

Ich störe mich aber an der Aussage des Richters, so sie denn wahr ist, die Frau hätte 1.500 Euro zur Verfügung. 

 

Mal davon abgesehen dass die Frau wohl doch keine 1.500 Euro zur Verfügung hat. Sie hat wohl 1000 Euro und 500 Euro Pflegegeld. Jeder der mit Pflege und Pflegegeld schon mal zu tun hatte weiß, dass das Pflegegeld ein Tropfen auf den heißen Stein ist und vorne und hinten nicht reicht. Zumal Pflegegeld nur bewilligt wird, wenn man mindestens den Kopf unterm Arm trägt, also wird sie wirklich krank sein.  Wir haben bis vor kurzem meinen Vater gepflegt, Pflegegeld bekommen und ca. den gleichen Betrag nochmal privat aufgebracht um die Pflege wirklich abzudecken. Dazu kommt noch Miete, Vers. Lebensunterhalt etc., da kann es durchaus sein dass die Frau wirklich sehr wenig Geld hat. 

 

Von daher finde ich die Aussage des Richters (wenn sie denn wahr ist) dass sie 1.500 Euro zur Verfügung hat sehr blauäugig um nicht zu sagen falsch. Denn das wissen wir wohl alle, wenn ich am Anfang eines Monates 1.500 Euro auf dem Konto habe, habe ich noch lange keine 1.500 Euro zur Verfügung. 

 

Wie schon gesagt, alles keine Rechtfertigung mit einem Tier nicht zum Tierarzt zu gehen! 

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Ehrlich gesagt verstehe ich euer Problem nicht: Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass die Schilderungen der Zeitung(en) mit Vorsicht zu betrachten sind - der Richter HAT Einblick in die tatsächlichen Einkommensverhältnisse, und auch in die Umstände, die zu der Nichtbehandlung der Kätzchen geführt hat.

 

Aufgrund dieser dem Richter bekannten Fakten ist selbiger zu der Entscheidung gekommen, eine Bestrafung in Höhe von 900,-- € als angemessen (und zwar sowohl hinsichtlich des Straftatbestandes der Unterlassung als auch hinsichtlich des Einkommens der Frau) anzusehen.

 

Strafgesetzbuch § 323c: 

 " Unterlassene Hilfeleistung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist."

 

Was ich nicht verstehe: Einerseits werden hier die Darstellungen der Zeitungen angezweifelt - andererseits werden genau diese zweifelhaften Darstellungen der Zeitungen als Grundlage genommen, um die Entscheidung des Richters anzuzweifeln.

 

 

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vor einer Stunde schrieb marcolino:

Was ich nicht verstehe: Einerseits werden hier die Darstellungen der Zeitungen angezweifelt - andererseits werden genau diese zweifelhaften Darstellungen der Zeitungen als Grundlage genommen, um die Entscheidung des Richters anzuzweifeln.

 

Nun ja andere "Fakten" als die in der Darstellung der Zeitungen liegen nicht vor, ... Alternative wäre die Diskussion zu beenden. 

 

Strafgesetzbuch § 323c ?

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§323c StGB habe ich in meinem Beitrag zitiert, in ihm wird geregelt, was unter "unterlassener Hilfeleistung" (Kurzform: Unterlassung) verstanden wird.

 

Natürlich haben wir neben den Darstellungen/Schilderungen der Zeitungen noch weitere Angaben, die tatsächlich Fakten sind:

 

- Einen Richter, der ein Urteil gefällt hat

- Ein Urteil, bei dem jemand zu einer Geldstrafe von 900,-- € verknackt wurde

- Die Basis für das Urteil: unterlassene Hilfeleistung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Tierschutzgesetzes

- Ein Mensch, der seinen Tieren gegenüber nicht die notwendige Verantwortung gezeigt hat.

 

Außerdem wissen wir, dass jemand die Behörden informiert hat und vermutlich (mit großer Wahrscheinlichkeit) das Veterinäramt involviert war.

Dass es sich um  mehrere, erst wenige Wochen alte Kätzchen handelte, halte ich auch für einen Fakt.

 

Alles Andere mögen Ausschmückungen der Zeitungen sein, aber unterm Strich bleibt es bei diesem Sachverhalt:

 

Ein Richter sieht es als erwiesen an, dass ein Mensch die ihm zumutbare Hilfestellung den in seinem Besitz befindlichen Tieren gegenüber nicht gewährt hat.

Die Strafe ist ein Geldbetrag, den der Richter anbetrachts des Vergehens und unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Frau für angemessen hält.

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Ich denke auch mal so: niemand wird zu 900 Euro verknackt (schon garnicht im Tierschutz in Deutschland!!) wenn da nicht wirklich wehr viel schief gelaufen ist und die Tiere nicht erheblich leiden mussten.

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