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Darf ein Zuchtwart in der Ahnentafel rum kritzeln aufgrund persönlicher differenzen?


Kurze86

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Kurze86

Hallo zusammen,

ich habe meinen Hund zuchttauglich schreiben lassen. Es ist an und für sich auch sehr erfolgreich verlaufen. Ich hatte dann allerdings eine kleine Auseinandersetzung mit dem Zuchtwart. Eigentlich lapidar. Er sollte mir lediglich eine Frage schriftlich beantworten. Hat er aber nicht. Er hat lediglich meine Papiere als Druckmittel einbehalten. Irgendwann wusste ich mir dann nicht mehr anders zu Helfen und habe mit einem Anwalt gedroht. 

Ende vom Lied ist, dass meinem Hund eine Krankheit angedichtet wurde, die er nachweislich gar nicht hat und der Zuchtwart die Zuchtzulassung durchgestrichen hat und mit einem Edding "Zuchtverbot" vermerkt hat. 

Ich weiß jetzt gar nicht was ich machen soll?

Hoffe auf Hilfe

Danke

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Was für eine Krankheit soll das denn sein? Und wie will der Zuchtwart beweisen das der Hund diese Krankheit hat? Was wolltest du fragen dass es für den Zuchtwar so ein Problem war diese Frage zu beantworten??

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gebemeinensenfdazu

Nein.

Wenn das persönliche Anschreiben nicht gewirkt hat, würde ich einen Anwalt konsultieren.

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Hm, eigentlich kümmert sich ein Zuchtwart eher nicht um die Papiere, die werden normalerweise vom Zuchtbuchamt verschickt. Ich kenne es nur so, dass das Zchtbuchamt die Papiere dann direkt an die Hundebesitzer verschickt.

Um welchen Verein bzw. welche Rasse handelt es sich denn?

Und welche Krankheit sollte der Hund denn haben?

Kannst mich gerne auch per PN anschreiben, war selbst mal lange Zeit Zuchtwartin.

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Kurze86

Es ging um eine Klausel im Deckvertrag. Die besagte, dass der Hund Hündinnen decken darf, die nicht im eigenen Verband sind, sofern der Zuchtwart eine Prüfung der Hündin vorgenommen hat. Da ging es darum zu prüfen ob eine Zuchttauglichkeitsprüfung vorliegt und keine Inzucht. 

Mein Rüde hat ein sehr besonderes Papier (das wusste ich beim Kauf allerdings auch nicht). Deshalb wurde diese Klausel für meinen Rüden scheinbar geändert. Und zwar sollte es dann so sein, dass die Hündinnen anschließend in dem Verein beitreten, für den mein Rüde deckt.

 

Es sollte erst ein OCD Befund am OS Sacrum sein, der zufällig auf dem HD Befund erkannt wurde. Dann kam heraus, dass doch nichts vorliegt, sondern lediglich eine falsch eingestellte Belichtung beim Röntgen. Kontrollbilder belegen einweindfrei die Gesundheit meines Rüden. 

Nun ist ihnen eingefallen er hätte Arthrose.

 

Selbst wenn dieser OCD Befund am OS Sacrum vorliegen würde, wäre es kein Grund zum Zuchtausschluss laut Gutachter. Der Zuchtwart hat da aber nun seine ganz eigenen Regeln erfunden.

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Und wo soll die Arthrose sein? Was sagt denn dein TA zu den Befunden? Sieht er etwas auf den Bildern?

 

OCD egal wo wäre für mich aber in jedem Fall eun Zuchtausschluss. Genauso wie Arthrose bei einem jungen Hund. Es sollte nur mit gesundheitlich einwandfreien Tieren gezüchtet werden.

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Kurze86

Darüber erhalte ich keine Auskunft mehr. Es heißt nur noch, dass wäre fakt und nicht anzufechten.

 

Die neu angefertigten Röntgenbilder belegen, dass rein gar nichts vorliegt. Mein Rüde ist kerngesund. Da ich total verunsichert bin, habe ich die Bilder 3 verschiedenen Tierärzten vorgelegt. Keiner kann etwas feststellen.

 

 

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Nunja, viele Tierärzte sind oft gar nicht in der Lage, die HD-Röntgenbilder entsprechend auszuwerten. Deshalb gibt es speziell geschulte Gutachter.

Wenn du einen kennst, dann lass ihn draufschauen und dir ien entsprechendes Gutachten erstellen.

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Ich kann jetzt nur von meinem VDH Verein sprechen.

 

Die ZZL erfolgt von einem Zuchtrichter, der auf einem speziellen ZZL-Formblatt den Hund (nach den ausgewerteten HD/ED Bildern, dessen Auswertung auch in der Ahnentafel dokumentiert sind) zuchttechnisch bewertet.

In der Ahnentafel wird darauf hin festgehalten (Stempel des Vereins und Unterschrift der ZZL-Stelle), dass der Hund zur (oder nicht) Zucht zugelassen ist. Evtl. Einschränkungen werden ebenfalls fest gehalten (mein Rüde war vorab für einen Wurf zugelassen - er war für den damaligen Rassestandard einen cm zu klein).

Diese Dokumente bekommt der Eigentümer des Hundes unmittelbar nach der ZZL persönlich wieder in die Hand.

Zu den Röntgenbildern.

Bei uns kann nur eine Aufnahme von HD+ED bei dem Gutachter eingereicht werden. Zeigen diese Aufnahmen einen Zuchtausschluss, ist dies für immer und ewig bindend. Der Hund wird nie und nimmer bei unserem Verein eine ZZL erhalten.

Anders ist es z.B. in Holland. Der Hund kann nach zwei Jahren wieder mit neuen Aufnahmen vorgestellt werden.

 

Fall von einer Zuchtkollegin.

Hund hat keine ZZL erhalten, obwohl HD/ED perfekt waren. Grund: Der letzte Wirbel in der Rute war "geknickt" (was nicht zwingend erblich bedingt ist und man nicht sieht, bzw. nur unter ganz bestimmten Röntgenbilder ersehen kann, ob erblich.) Die Halterin ist den Weg gegangen und hat Einspruch eingelegt, da es nachweislich nicht vererbt war.

Sie ist bis direkt vorm VDH gegangen. Keine Chance. Der VDH hat dem Zuchtrichter Recht gegeben, dass die ZZL (eben der Ausschluss von der Zucht) rechtmäßig ist.

 

Zum Fall der TE.

Wenn du es nachweisen kannst, dass die ZZL erfolgreich war (Kopie oder Zeugen) und dies im Nachgang wieder zurück genommen wurde, würde ich trotzdem einen Rechtsanwalt konsultieren.

Grund: Das wäre dann m.E. eine nachträgliche Dokumentenabänderung.

 

 

 

 

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Kurze86

Hallo Uli,

danke für deine ausführliche Antwort!

Ich habe die Unterlagen einem Anwalt eingereicht. Erst wollten sie mir ein Papier neu ausstellen, so wie es ursprünglich einmal war, dann haben sie sich überlegt es doch nicht zu machen, weil mein Hund jetzt angeblich auch noch Arthrose hat. Ich weiß zwar nicht woher die das jetzt haben, aber gut.

Der Zuchtwart hatte mir vorab das Papier schon einmal zu geschickt per Email. Dort war die Zuchtzulassung eingetragen und auf der folgeseite ist auch unterstrichen, dass er sie erfolgreich bestanden hat. 

Auf aktuellen Röntgendbildern kann man absolut gar nichts dergleichen feststellen, die diesen Befund bestätigen. Abgesehen davon sagte meine Tierärztin (und auch andere), dass man den angeblichen Befund niemals vertuschen könnte. Weil es plötzlich hieß, dass man kranke Hunde einfach solange röngt bis nichts mehr zu sehen ist. Der Gutachter hat auch gesagt, dass es nur ein Nebenbefund ist, der mit der Zuchtzulassung rein gar nichts zu tun hat und schon gar kein Zuchtausschluss begünstigt.

Mir ist auch gerade erst aufgefallen, dass die Folgeseite auf der der Grund für den Zuchtausschluss stehen muss gar nicht ausgefüllt wurde. Ich habe also das X auf der Seite der Zuchtzulassung stehen und oben drüber Zuchtverbot. Aber auf der Seite wo es um die endgültige Entscheidung geht, steht nach wie vor Zuchttauglichkeitspprüfung bestanden. Mir scheint das alles nach wie vor sehr willkürlich. 

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